Datenänderung 01.07.2024: Die Stadtverwaltung Crimmitschau teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 25.06.2024 u.a. mit, dass das Gebiet, in dem sich der Verkaufsgegenstand befindet, im Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand 1998) als Fläche für Nutzungseinschränkungen sowie für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausgewiesen ist. Nach der örtlichen Lage befindet sich dieses Flurstück im Außenbereich, bewachsen mit Grünbestand. Da für dieses Gebiet, in dem sich das o.g. Flurstück befindet, kein Bebauungsplan bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan existiert, werden geplante Bauvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich der Satzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzablösesatzung vom 31.05.2007) in der Zone IV. Derzeit liegen keine Beschlüsse in Sinne des BauGB vor, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten anfallen. Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 keine an. Nach der Behörde vorliegenden historischen Karten kann das Flurstück ggf. einem ehemaligen Dolomitabbaugebiet am Lauenhainer Berg zugeordnet werden. Weiterhin befindet sich das Flurstück in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Hohlraumgebiete) gemäß VwVHohlrGeb. Anhand vorliegender alter Unterlagen wird im Bereich des Flurstückes 1553/5 Gemarkung Crimmitschau eine Altlastenverdachtsfläche vermutet, eventuell mit der Altlastenkennziffer AKZ 93100009 „Steinbruch Polster“. Weiterhin befindet sich das Objekt in einer archäologischen Denkmalzone. In der Kulturdenkmalliste des Freistaates Sachsen ist Objekt nicht gelistet. Dieses befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht in einem Sanierungs- oder einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Gemäß Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin der Unteren Bauaufsicht der Stadtverwaltung Crimmitschau ist für das Flurstück keine Baulast eingetragen.