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Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes

  • Blick aus der Umgebung Richtung Verkaufsfläche - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Blick aus der Umgebung Richtung Verkaufsfläche
  • Blick auf umliegende Weinberge - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Blick auf umliegende Weinberge
  • Blick in die Umgebung - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Blick in die Umgebung
  • Lageskizze - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 430-0005

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
8.400 EUR *
SP 8.400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragslos genutztes Grünland mit Weinstöcken und Obstbäumen im Landkreis Lörrach am Fuße des Schwarzwaldes
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Eggener Straße
    79400 Kandern OT Feuerbach
  • Bundesland Baden-Württemberg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 4.169 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Emmendingen, Gemeinde Kandern von Feuerbach, Blatt 787, Flur 0, Flurstücke 2049 und 2291
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Kandern teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 19.06.2024 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.
  • Makrolage
    Kandern ist eine Kleinstadt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg im Südwesten Deutschlands, am Fuße des Schwarzwaldes.

    Kandern ist ein Knotenpunkt von drei Landstraßen. Die L132, L134 und L135 kreuzen sich im Stadtgebiet, wobei die L134 (Kandertalstraße) in 14 km Entfernung die Anschlussstelle Binzen/Dreispitz der A98 erreicht, mit Anschluss an die A5 und die B3.

    Feuerbach ist der nordwestlichste und sowohl nach der Fläche wie nach der Einwohnerzahl der zweitkleinste Ortsteil Kanderns.

    Der Ort ist vor allem durch seinen Rotwein bekannt, der hauptsächlich von der Winzergenossenschaft Efringen-Kirchen gekeltert und vertrieben wird.

    Feuerbach verläuft als Straßendorf parallel eines Hangs und liegt im oberen Talabschnitt des Feuerbachs. Nördlich und südlich wird der Ort von sanft ansteigenden Hügeln umsäumt und liegt damit in einer Talmulde. Der südlich zum Ort gehörige Wald erhebt sich bis auf etwa einer Höhe von 535 m. Diese Landschaft ist charakteristisch für das Markgräflerland, zu dem der Ort gehört.

    Die Lage Feuerbachs ist durch seine Nähe zum Blauen/Schwarzwald auf der einen Seite, Basel und dem Elsass auf der anderen Seite bestimmt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt nordwestlich außerhalb und oberhalb von Feuerbach und ist von Weinanbau- und Landwirtschaftsflächen umgeben.

    Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über einen Wirtschaftsweg, der von der Eggener Straße bzw. vom Rebweg abzweigt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist medientechnisch nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.kandern.de
  • Behörde Stadtverwaltung Kandern, Waldeckstraße 39, 79400 Kandern, Tel.: 07626/ 899 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 2049 (518 m²) und 2291 (3.651 m²) mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 4.169 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand ist im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche verzeichnet und befindet sich in leichter Hanglage.

    Der westliche Grundstücksbereich des Flurstückes 2291 ist mit 4 Reihen Weinstöcken bewachsen und wird vermutlich vertragslos genutzt. Es obliegt dem Ersteher eine Regelung bezüglich der künftigen Nutzung herbeizuführen. Ferner wird die Pflege des Grundstückes vermutlich durch Grundstücksnachbarn ohne Zustimmung und vertragliche Regelung mit dem Veräußerer durchgeführt.

    Die Zuwegung zum Verkaufsgrundstück erfolgt über einen Wirtschaftsweg, der von der Eggener Straße bzw. vom Rebweg abzweigt. Da die benachbarten Fremdflurstücke 2046 & 2047 keine eigenständige Zuwegung zum öffentlichen Verkehrsraum besitzen, hat der Veräußerer mit dem Eigentümer der benachbarten Fremdflurstücke einen Gestattungsvertrag über die Zuwegung zu dessen Flurstücken über den Verkaufsgegenstand zum öffentlichen Verkehrsraum abgeschlossen. Demnach ist es gestattet über einen unbefestigten Weg mit einer Breite von 5 m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze das Flurstück zu begehen und befahren und als Zuwegung zu den Flurstücken 2046 & 2047 zu nutzen. Die Nutzung als Weg kann Dritten überlassen werden. Die Regelungen des Gestattungsvertrages sind unentgeltlich und in der Laufzeit unbefristet. Dieser Gestattungsvertrag ist unter dem Punkt Dokumente veröffentlicht und wird dem Kaufvertrag als Anlage 2 zu Beweiszwecken beigefügt.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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