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Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)

  • Blick auf Verkaufsflurstück 224 - Aufnahme aus 2020 - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 224 - Aufnahme aus 2020
  • Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden
  • Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden
  • Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden
  • Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden
  • Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 248 aus Süden
  • Blick von der Tankstelle Richtung Verkaufsflurstück 248 und auf die Umgebung - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick von der Tankstelle Richtung Verkaufsflurstück 248 und auf die Umgebung
  • Blick auf Tankstelle vor dem Verkaufsflurstück 248 - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Tankstelle vor dem Verkaufsflurstück 248
  • Blick auf Wegeflurstück 204 Richtung Südwest auf Verkaufsflurstück 246 - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Wegeflurstück 204 Richtung Südwest auf Verkaufsflurstück 246
  • Blick auf Wegeflurstück 204 Richtung Nordwest und auf Verkaufsflurstück 224 - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Wegeflurstück 204 Richtung Nordwest und auf Verkaufsflurstück 224
  • Blick auf Wegeflurstück 204 Richtung West - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Wegeflurstück 204 Richtung West
  • Blick auf Verkaufsflurstück 224 rechts und Umgebung - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 224 rechts und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsflurstück 224 und Umgebung - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Verkaufsflurstück 224 und Umgebung
  • Blick auf Zuwegung zur Verkaufsfläche vom Buchenweg - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Blick auf Zuwegung zur Verkaufsfläche vom Buchenweg
  • Ansicht Buchenweg vor der Zuwegung zur Verkaufsfläche - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Ansicht Buchenweg vor der Zuwegung zur Verkaufsfläche
  • Ansicht Buchenweg vor der Zuwegung zur Verkaufsfläche - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Ansicht Buchenweg vor der Zuwegung zur Verkaufsfläche
  • Abzweig Buchenweg von der Wernstedter Straße - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Abzweig Buchenweg von der Wernstedter Straße
  • Ansicht Wernstedter Straße - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Ansicht Wernstedter Straße
  • Ansicht Wernstedter Straße - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Ansicht Wernstedter Straße
  • Lageskizze - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
    Umgebungsskizze
  • Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)

Auktions-ID 430-0006

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
13.000 EUR *
SP 13.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebaute Flächen im Gewerbegebiet in Kalbe (Milde)
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Buchenweg
    39624 Kalbe (Milde)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 7.867 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Gardelegen von Kalbe/Milde, Blatt 1306, Flur 4 Flurstücke 213/0, 224, 246 und 248
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Kalbe (Milde) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.02.2024 Folgendes mit: Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als gewerbliche Baufläche, geplant, eine Bebauung und das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB, offene Bauweise. Städtebauliche Auflagen und Besonderheiten bestehen nicht. Es besteht Denkmalschutz - Archäologische Fundstelle. Eine Erschließung mit einem unbefestigten Weg ist gegeben. Zustimmung zur Nutzung vorbehaltlich einer Antragstellung für produzierendes Gewerbe, Handel, Dienstleistungsgewerbe und Sonstiges.

    Per E-Mail vom 24.01.2024 teilt der Altmarkkreis Salzwedel dem Veräußerer mit, dass sich auf den Flurstücken keine Schutzobjekte nach den §§ 22 ff Bundesnaturschutzgesetz befinden.

    Der Altmarkkreis Salzwedel teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 30.01.2024 mit, dass die Flurstücke, einschließlich ggf. vorhandener Bebauung, nicht in dem vorliegenden Denkmalverzeichnis eingetragen und damit nicht als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Land Sachsen-Anhalt in der z. Zt. gültigen Fassung erfasst sind.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt in der Teilstellungnahme der Abteilung Bodendenkmalpflege vom 02.02.2024 dem Veräußerer Folgendes mit: Im Bereich des Grundstücks befinden sich gemäß § 2 DenkmSchG LSA mehrere archäologische Kulturdenkmale (Fpl. 24, Einzelfund Mittelalter; Fpl. 19, Körperbestattung undatiert).
    Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Bodeneingriffe zu erheblichen Eingriffen, Veränderungen und Beeinträchtigungen des Kulturdenkmales führen.

    Der Altmarkkreis Salzwedel teilte im Schreiben vom 19.06.2018 dem Veräußerer mit, dass in dem nach § 9 BodSchAG LSA1 geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Altmarkkreises Salzwedel die Flurstücke 213/0 und 246 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast erfasst sind.
    Das Flurstück 224 ist in dem nach § 9 Bod­ SchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Altmarkkreises Salzwedel unter der Reg.-Nr.: 15081240007217 als saniert archiviert. Die Erfassung erfolgte auf Grund der Nutzung vor 1990 als Stabsstandort eines Grenzregimentes. Die durch die Nutzung verursachten schädlichen Bodenveränderungen wurden ordnungsgemäß saniert.

    Es wird darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar angrenzend an das Flurstück 248 die unter der Registernummer 15081240407216 erfasste „Mülldeponie Kalbe 1 am Petersberg“ befindet. Ein Hineinragen des Deponiekörpers in das Flurstück kann nicht ausgeschlossen werden.
    Durch die Existenz der Deponie besteht gemäß § 9 Abs. 2 BBodSchG 2 ein hinreichender Verdacht für das Vorhandensein einer schädlichen Bodenveränderung. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine relevanten Erkenntnisse und Hinweise vor, die Gefahrenabwehr- bzw. weitere Maßnahmen für den ehemaligen Deponiestandort erforderlich machen.

    Ergänzend dazu teilt der Altmarkkreis Salzwedel per E-Mail vom 29.01.2024 mit, dass seit der Auskunft vom 19.06.2018 bei der unteren Bodenschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel keine neuen Erkenntnisse oder Informationen zu dem angefragten Standort eingegangen sind. Die Auskunft entspricht den aktuellen Informationen der unteren Bodenschutzbehörde und behält somit vollumfänglich ihre Gültigkeit.

    Auf Nachfrage des Veräußerers teilte der Altmarkkreis Salzwedel per E-Mail vom 30.10.2018 mit, dass sich die geschlossene Deponie Kalbe 1 - Am Petersberg sich auf das Grundstück Gemarkung Kalbe, Flur 4, Flurstück 69/6 erstreckt. Letzter Betreiber der Deponie war die Stadt Kalbe. Die Deponie wurde von 1946 bis 1991 als Hausmülldeponie betrieben. Dementsprechend handelt es sich bei den eingelagerten Stoffen, um zeitspezifisches Deponat, weiterhin wurde Bauschutt auf der Deponie abgelagert. Der Deponiekörper wurde gesichert. Eine endgültige Rekultivierung erfolgte noch nicht. Für die geschlossene Deponie Kalbe 1 - Am Petersberg liegt eine Gefährdungsabschätzung vor. Des Weiteren werden insgesamt drei Grundwassermessstellen zur Grundwasserüberwachung beprobt. Entsprechende Untersuchungsergebnisse liegen vor. Die Untersuchung des Grundwassers erfolgt im Rahmen der Überwachung der Deponie.

    Des Weiteren wurde vom Altmarkkreis Salzwedel per E-Mail vom 27.11.2018 mitgeteilt, dass nach Aktenlage die Deponie Kalbe-Petersberg komplett eingezäunt war. Die angefragten Grundstücke befanden sich nicht innerhalb der Umzäunung der Deponie Kalbe-Petersberg. Bei der Deponie Kalbe-Petersberg wurden im Wesentlichen durch Kies- und Sandabbau entstandene Restlöcher mit Müll aufgefüllt. Oberflächig gelagerter Müll wurde bereits im Rahmen der Vorbereitung von Rekultivierungsmaßnahmen weitestgehend entfernt, so dass mit deponiebürtigen Ablagerungen im Erdreich der unmittelbar angrenzenden Flurstücken 213 und 248 nicht zu rechnen ist.

    Weiterhin wurde auf Nachfrage hinsichtlich der Grundwasserqualität vom Landkreis per E-Mail vom 23.01.2019 dem Veräußerer mitgeteilt, dass die letzten Grundwasseruntersuchungen 2012 durchgeführt wurden. Es wurden bei den Untersuchungen 2012 an einer Messstelle bei einem deponietypischen Parameter Überschreitungen des Geringfügigkeitsschwellenwertes des Grundwassers festgestellt. Somit können deponiebezogene Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden.
    Ergänzend teilte der Altmarkkreis Salzwedel per E-Mail vom 25.01.2019 mit, dass es sich bei dem auffälligen Parameter bei den GW-Untersuchungen um Bor handelt.

    Im Schreiben vom 22.11.2019 teilte der Altmarkkreis Salzwedel dem Veräußerer mit, dass die Flächen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Sachsen-Anhalt anhand der zur Zeit dort vorliegenden Unterlagen (Kampfmittelkataster) und Erkenntnisse überprüft wurden. Erkenntnisse über eine Belastung der Flächen mit Kampfmitteln konnten anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden, so dass davon auszugehen ist, dass bei beabsichtigten Baumaßnahmen keine Kampfmittel aufgefunden werden.
  • Makrolage
    Die Stadt Kalbe (Milde) ist eine in 16 Ortschaften mit dazugehörigen Ortsteilen und Wohnplätzen gegliederte Einheitsgemeinde im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.

    Die Stadt Kalbe (Milde) liegt im Herzen der Altmark am Flüsschen Milde ca. 6 km östlich der B71 und ist staatlich anerkannter Erholungsort.

    Gardelegen liegt ca. 18 km südlich und Salzwedel ca. 36 km nördlich von Kalbe (Milde) entfernt.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsflächen liegen in einem Gewerbegebiet in westlicher Ortsrandlage. Sie werden über den Buchenweg erschlossen, der wiederum von der stadtauswärts führenden Wernstedter Straße (L21) nach Norden abzweigt und zur Straße „Am Petersberg“ führt.

    Auf dem Areal südlich des zur Verkaufsfläche gehörenden Flurstücks 248 befindet sich eine „Raiffeisen“-Tankstelle. Des Weiteren befinden sich in der Umgebung ein neu errichteter EDEKA-Markt sowie Gewerbe- und Wohnbebauung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Im Bereich des Grundstücks befinden sich mehrere archäologische Kulturdenkmale.
  • Erschließung
    Das Grundstück liegt an einem unbefestigten Weg. Weitere Informationen zur medienmäßigen Erschließung liegen nicht vor. Ortsübliche Erschließungsmöglichkeiten mit Wasser, Abwasser, Elektro und Gas werden unterstellt.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Der Bericht zur ingenieurtechnischen Begleitung der Rückbauarbeiten ehem. NVA-Grenzkompanie Kalbe/Milde aus dem Jahr 2005, die ingenieurtechnische Begleitung zum Tankstellenrückbau ehemalige NVA-Kaserne Kalbe/Milde aus dem Jahr 2002 sowie das Schreiben Altmarkkreis Salzwedel vom 11.12.2001 über die Endgültige Stilllegung der Tankstelle in Kalbe- ehemalige NVA Kaserne wurden unter Dokumente zur Einsicht veröffentlicht.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-kalbe-milde.de
  • Behörde Stadt Kalbe (Milde), Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde), Tel.: 039 080/ 971 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen. Die Veräußerung erfolgt ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher/ seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen zwei durch das schmale Fremdflurstück 204 getrennte Grundstücke mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 7.867 m², bestehend aus dem separaten rechteckig geschnittenen Flurstück 224 mit 1.906 m² und den drei zusammenhängenden Flurstücken 246 mit 675 m², 248 mit 5.226 m² und 213/0 mit 60 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Die Verkaufsflurstücke liegen in einem Gewerbegebiet in Stadtrandlage und sind über das Flurstück 204, welches lt. Kartenmaterial mit Buchenweg bezeichnet ist, erreichbar. Es handelt sich dabei lt. Auskunft der Stadt Kalbe (Milde) um einen unbefestigten Weg.

    Die Grundstücke stellen sich, soweit einsehbar, als überwiegend stark mit Bäumen und Gehölzen bewachsene Flächen dar. Eine direkte Begehung der Flächen durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses war auf Grund des Wildwuchses nicht möglich. Einsichtnahme erfolgte, soweit möglich, von begrenzenden Wegen bzw. Grundstücken aus.

    Die Flächen sind teilweise mit Zaunstellungen versehen. Inwieweit die vorhandenen Zaunstellungen mit dem tatsächlichen Verlauf der Grundstücksgrenzen übereinstimmen, konnte durch das Auktionshaus nicht geklärt werden.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Verkaufsflächen vor 1990 als Standort eines Grenzregimentes genutzt wurden und sich im näheren Umfeld weitere Flächen befinden, die ebenfalls zum ehemaligen Stabsstandort des Grenzregiments der NVA gehörten, auf denen sich eine Tankstelle befand, die 2002 zurückgebaut wurde.

    Auf der Verkaufsfläche selbst befanden sich ehemals mehrere Gebäude, welche einschließlich der Fundamente ebenfalls zurückgebaut wurden.

    Das Areal des Verkaufsflurstückes 224 wurde bereits saniert und in Folge dessen im Altlastenkataster archiviert.

    Die Verkaufsflurstücke 213/0 und 246 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast im Altlastenkataster erfasst.

    An das Verkaufsflurstück 248 grenzt die ehemalige städtisch betriebene Mülldeponie „Kalbe 1 am Petersberg“ an. Schädliche Bodenveränderungen, durch das Hineinragen des Deponats in das Verkaufsflurstück, können nicht ausgeschlossen werden. Auf Nachfrage wurde diese Aussage relativiert. Demnach wurde oberflächig gelagerter Müll bereits entfernt und auf den angrenzenden Flurstücken ist nicht mit deponiebürtigen Ablagerungen zu rechnen. Maßgeblich ist die Aussage der Behörde in der Auskunft, dass kein Anlass für Gefahrenabwehrmaßnahmen oder weitere Maßnahmen gesehen wird.

    Auf Nachfrage teilte der Altmarkkreis zudem mit, dass zu der Deponie Untersuchungen des Grundwassers vorliegen. Demnach ist eine Grundwasserbeeinflussung durch die Deponie erkennbar. Als auffälliger Wert wurde Bor benannt. Zu konkreten Messdaten hat sich der Landkreis nicht geäußert.

    Es liegt eine Dokumentation der Rückbauarbeiten der Gebäude vor. Bei den Arbeiten wurde auch ein besonderes Augenmerk auf mögliche Bodenbelastungen gelegt. Im Ergebnis wurde kein Altlastenverdacht geäußert bzw. der damals bestehende Altlastenverdacht laut Kataster verneint.

    Zudem liegt ein Bericht zum Rückbau der Tankstelle vor. Dabei wurden geringe Mengen kontaminierter Boden bei der Tankinsel ausgekoffert und entsorgt. Auch hier ergab sich kein weiterer Handlungsbedarf

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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