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Waldfläche am westlichen Ortrand neben einem Wohnhaus

  • Beispielfoto - kein Verkaufsgegenstand - Waldfläche am westlichen Ortrand neben einem Wohnhaus
    Beispielfoto - kein Verkaufsgegenstand
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Waldfläche am westlichen Ortrand neben einem Wohnhaus
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Waldfläche am westlichen Ortrand neben einem Wohnhaus
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Umgebung - Waldfläche am westlichen Ortrand neben einem Wohnhaus
    Lageskizze mit Umgebung

Auktions-ID 430-0022

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
600 EUR *
SP 100 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche am westlichen Ortrand neben einem Wohnhaus
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    neben Hausnummer 16 B (Karl-Liebknecht-Straße)
    01979 Lauchhammer OT Kostebrau
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 421 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Senftenberg von Kostebrau, Blatt 677, Flur 4, Flurstück 80/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft erhalten.
  • Makrolage
    Lauchhammer ist eine Stadt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Sie entstand 1950 als Großgemeinde aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Bockwitz, Lauchhammer, Mückenberg und Dolsthaida. Sowohl die Stadt selbst als auch die nähere Umgebung sind durch langjährige Bergbau- und Industrietätigkeit geprägt. Bereits 1725 wurde ein Raseneisenwerk auf Holzkohle- und Torfbasis an den Lauchteichen gebaut, dieser Hammer im Lauch gab der Stadt ihren heutigen Namen.

    Die Stadt liegt in der Niederlausitz, gehörte aber historisch bzw. politisch nie zu ihr. Lauchhammer befindet sich ca. 45 km nördlich von Dresden. Cottbus ist rund 50 km entfernt. Die Entfernung zur Sängerstadt Finsterwalde beträgt etwa 20 km. Die Höhenlage reicht von 94 bis 160 m über NHN.

    Die Stadt liegt an der Schwarzen Elster, einem Nebenfluss der Elbe.

    Der Ortsteil Kostebrau gehört zu Lauchhammer.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich in südwestlicher Ortsrandlage von Kostebrau, neben der Hausnummer 16 B (postalisch: Karl-Liebknecht-Straße).

    Die Umgebung besteht überwiegend aus Wohnbebauung und Waldflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Das Grundstück ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.lauchhammer.de
  • Behörde Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer, Tel.: 035 74/ 488 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 80/1 der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von 421 m², lt. Grundbuchangabe, welches im Bestandsverzeichnis des Grundbuches als Waldfläche geführt wird. Das Flurstück liegt neben der Hausnummer 16 b.

    Gemäß dem Veräußerer vorliegenden Informationen, befinden sich im Bereich des Flurstückes Flächen, die von stillgelegten bergbaulichen Anlagen (Braunkohlegrube ´Lauchhammer I bis II b Costebrau´) betroffen sind/sein können. Diese unterliegen nicht mehr der Bergaufsicht (Altbergbau).

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass zur Frage eventuell notwendiger Sicherungsmaßnahmen gegen Bergschäden keine Stellungnahme abgeben werden kann und darf. Über die bergbaulichen Verhältnisse im Bereich dieses Altbergbaugebietes kann der Ersteher sich jedoch selbst, am zweckmäßigsten unter Hinzuziehung einer sachverständigen Person, durch eine Einsichtnahme, in die bei der zuständigen Bergbehörde vorliegenden Unterlagen des für den umgegangenen Bergbau in Frage kommenden Altbergbauobjektes nach vorheriger schriftlicher Beantragung bei der zuständigen Bergbehörde (in Brandenburg: LBGR) unterrichten. Bei konkreten Baumaßnahmen im Bereich des Altbergbaus wird eine Baugrundbegutachtung empfohlen.

    Auf der Flurkarte führt die Karl-Liebknecht-Straße über die Fremdflurstücke 78 & 79/2. Durch Veräußerer und Auktionshaus wurde nicht geprüft, ob diese Straßenführung öffentlich gewidmet ist. Dies obliegt dem Ersteher. Es handelt sich daher um ein gefangenen Verkaufsgegenstand ohne gesicherte Zuwegung an den öffentlichen Verkehrsraum. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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