Datenänderung 10.06.2024 Das Amt Kleine Elster teilt im Schreiben vom 10.06.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Im Baulastenverzeichnis sind keine Baulasten für das Objekt eingetragen. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Wald, Flächen für Grünland. Das Objekt liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/ 2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.