Datenänderung 12.06.2024 Der Bauamtsleiter der Landgemeinde Georgenthal teilt dem Auktionshaus per E-Mail am 03.06.2024 unter anderem mit, dass das angefragte Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt. Es ist dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung ist daher nur nach § 35 BauGB möglich. Eine Erschließung auf eigene Kosten wäre möglich, ist jedoch derzeit nicht vorhanden. Es ist als Ackerland oder Grünland zuzuordnen.