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Waldfläche am ´Badbach´ südwestlich von Chemnitz

  • Blick von der Zuwegung in Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Waldfläche am ´Badbach´ südwestlich von Chemnitz
    Blick von der Zuwegung in Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Waldfläche am ´Badbach´ südwestlich von Chemnitz
    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Waldfläche am ´Badbach´ südwestlich von Chemnitz
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  • Waldfläche am ´Badbach´ südwestlich von Chemnitz

Auktions-ID 429-0014

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
5.000 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche am ´Badbach´ südwestlich von Chemnitz
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Leukersdorfer Straße
    09221 Neukirchen/Erzgebirge
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.220 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Aue-Bad Schlema von Neukirchen, Blatt 2659, Flur 0 Flurstück 710
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Zustimmungsvorbehalt gemäß § 111 Abs. 1, Nr. 2 SachenRBerG zugunsten des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu Verfügungen wegen Einbeziehung in den Freiwilligen Landtausch des Landratsamtes Erzgebirgskreis, SG Flurneuordnung, angeordnet. Beschluss vom 05.06.2014 und Änderung vom 11.05.2021 unter der Verfahrensnummer 212029.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb. teilt im Schreiben vom 06.06.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage folgende Auflagen und/oder Mängel: Wegewidmung als öffentlicher Feld- und Waldweg, Brücke über Bach. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanentwurfes. Denkmalschutz besteht nicht und es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/ 2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
  • Makrolage
    Neukirchen/Erzgeb. ist eine Gemeinde im Norden des Erzgebirgskreises in Sachsen, südwestlich an Chemnitz angrenzend.

    Direkt durch den Ort verläuft die B169. Die nächstgelegenen Anschlussstellen der A72 sind Stollberg-Nord und Chemnitz-Süd. An die City-Bahn Chemnitz-Stollberg ist Neukirchen durch die Haltepunkte Neukirchen-Klaffenbach und Adorf/Erzgebirge angeschlossen.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich westlich außerhalb von Neukirchen/Erzgeb. im Randbereich eines größeren Waldgebietes, nahe der Gemarkungsgrenze zu Leukersdorf.

    An der südlichen Flurstücksgrenze verläuft der ´Badbach´. Ca. 700 m westlich verläuft die A72.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neukirchen-erzgebirge.de
  • Behörde Gemeindeverwaltung, 09221 Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 77, Tel.: 0371/ 27 10 20
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Das Objekt ist Bestandteil eines Bodenordnungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Bodenordnungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 710 mit einer Grundstücksgröße von 3.220 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Flurstück stellt sich als Waldfläche im Randbereich eines größeren Waldgebietes dar.

    An der südlichen Flurstücksgrenze des Verkaufsgegenstandes verläuft der ´Badbach´ und ein öffentlich gewidmeter Weg, der auch als Brücke über den ´Badbach´ führt, quert die Verkaufsfläche. Über diesen Weg, der von der Leukersdorfer Straße nach Süden abzweigt und über mehrere Fremdflurstücke führt, ist die Verkaufsfläche auch erreichbar.

    Lt. Angabe des Veräußerers liegt das Flurstück im Bereich des Bodenordnungsverfahrens Neukirchen.

    Des Weiteren weist der Veräußerer darauf hin, dass das Verkaufsflurstück nach derzeitigem Kenntnisstand geringfügig als nitratbelastet ausgewiesen ist und teilweise an nitratbelastetes Gebiet angrenzt.

    Es bestehen somit besondere Anforderungen an die Düngung:
    -verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung
    -verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehaltes im Boden (sogen. Nmin-Untersuchung).

    Eine Besichtigung der Verkaufsfläche durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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