Datenänderung 10.06.2024 Die Stadtverwaltung Eisfeld teilt im Schreiben vom 29.05.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage folgende Auflagen und/oder Mängel: Gewässer 2. Ordnung auf dem Flurstück (+Biber). Im Baulastenverzeichnis sind keine Baulasten für das Objekt eingetragen. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines Bebauungsplanentwurfes (2008) und ist als naturnahe Kleingewässer ausgewiesen. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/ 2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.