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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06311 Helbra
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
579 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Helbra Blatt 2838 Flur 3 Flurstück 261/16
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
Ca. € 303,35
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Betriebskostenanteil
Ca. € 13,85
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Nettojahresmiete
Ca. € 289,50
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Makrolage
Helbra ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und liegt etwa sieben Kilometer nordwestlich von Lutherstadt Eisleben sowie etwa sechs Kilometer südöstlich von Mansfeld.
Helbra liegt zwischen vier wichtigen Bundesstraßen, der B80, der B180, der B86 und der B242, und bietet somit gute Voraussetzungen, sich als eine Gemeinde mit einem gesunden Verhältnis an Wohn- und Gewerbeflächen zu etablieren.
Weitere nächstgelegene Städte sind Hettstedt (ca. 15 km) und Sangerhausen (ca. 16 km). Die Gemeinde Helbra wurde im regionalen Entwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt als Grundzentrum eingeordnet.
Helbra verfügt über zwei offene Binnengewässer: „Bad Anna“, welches aus einem ehemaligen Braunkohletagebau entstand sowie das „Neptun-Bad“, welches bis Mitte des 18 Jahrhunderts als Tongrube genutzt wurde. Das „Neptun-Bad“ und eine Minigolfanlage sorgen im Sommer für Erholung und Entspannung. Darüber hinaus stehen zum Ausgleichssport eine Kegelbahn und 2 Sportplätze zur Verfügung. Eine aktive Freizeitgestaltung ist durch die Mitgliedschaft in den etwa 20 bestehenden Vereinen möglich.
Bereits seit 1993 ist Helbra Austragungsort der alle 2 Jahre am letzten Juniwochenende stattfindenden Blasmusikfeste des Mansfelder Landes. Neben einheimischen Musikvereinen spielen hierbei Gastkapellen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland auf. An diesem Wochenende kommen ca. 5000 Blasmusikfreunde nach Helbra um dabei zu sein, wenn lustige Musikanten zur Freude ihrer Zuhörer aufspielen.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt im Norden Helbras an einer Verlängerung der östlich von der Hauptstraße abzweigenden Straße ´Gasanstalt´ die sich in der Örtlichkeit als Feldweg darstellt.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel.: 034 772/ 50 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen einschließlich etwaiger Altlasten oder Bodenkontaminationen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher bzw. seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle einer Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein zu Erholungszwecken genutztes Grundstück mit einer Größe von 579 m², lt. Grundbuchangaben.
Der grundbuchlich als Grünfläche geführte Verkaufsgegenstand ist zum südlich anliegenden Graben eingezäunt und durch Hecken zu den Nachbargrundstücken getrennt. Ob diese mit den Flurstücksgrenzen übereinstimmen, ist dem Veräußerer nicht bekannt. Der Zugang erfolgt vom südlichen Feldweg über eine massive Beton-Metallplatte, die parallel das Nachbarflurstück 261/17 erschließt.
Das Grundstück ist über einen Nutzungsvertrag seit Januar 2017 auf unbestimmte Zeit zur gärtnerischen Nutzung und zu Erholungszwecken mit einem vereinbarten Nutzungsentgelt von 268,55 €/p.a. zzgl. Betriebskostenvorauszahlung von 14 €/p.a. überlassen. Der Veräußerer weist ergänzend darauf hin, dass ein dem Nutzer übersandter Nachtragsvertrag nicht unterzeichnet zurückgesandt wurde, der Nutzer aber das in diesem ausgewiesene höhere Nutzungsentgelt von 289,50 €/p.a. sowie eine Betriebskostenvorauszahlung i.H.v. 13,85 €/p.a. seit 2023 zahlt.
Aufstehende Baulichkeiten befinden sich im Eigentum des Nutzers und gehören nicht zum Verkaufsgegenstand.
Der Verkaufsgegenstand hat keine direkte Anbindung an öffentliches Straßenland und lediglich über den südlich anliegenden unbefestigten Weg erreichbar, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de