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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Hauptstraße/Straße des Aufbaus
06311 Helbra
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
24.907 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben von Helbra, Blatt 2315, Flur 1 Flurstück 29/30
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht, Erdgasleitung) für die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Teilw. verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Helbra ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und liegt etwa sieben Kilometer nordwestlich von Lutherstadt Eisleben sowie etwa sechs Kilometer südöstlich von Mansfeld.
Helbra liegt zwischen vier wichtigen Bundesstraßen, der B80, der B180, der B86 und der B242, und bietet somit gute Voraussetzungen, sich als eine Gemeinde mit einem gesunden Verhältnis an Wohn- und Gewerbeflächen zu etablieren.
Weitere nächstgelegene Städte sind Hettstedt (ca. 15 km) und Sangerhausen (ca. 16 km). Die Gemeinde Helbra wurde im regionalen Entwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt als Grundzentrum eingeordnet.
Helbra verfügt über zwei offene Binnengewässer: „Bad Anna“, welches aus einem ehemaligen Braunkohletagebau entstand sowie das „Neptun-Bad“, welches bis Mitte des 18 Jahrhunderts als Tongrube genutzt wurde. Das „Neptun-Bad“ und eine Minigolfanlage sorgen im Sommer für Erholung und Entspannung. Darüber hinaus stehen zum Ausgleichssport eine Kegelbahn und 2 Sportplätze zur Verfügung. Eine aktive Freizeitgestaltung ist durch die Mitgliedschaft in den etwa 20 bestehenden Vereinen möglich.
Bereits seit 1993 ist Helbra Austragungsort der alle 2 Jahre am letzten Juniwochenende stattfindenden Blasmusikfeste des Mansfelder Landes. Neben einheimischen Musikvereinen spielen hierbei Gastkapellen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland auf. An diesem Wochenende kommen ca. 5000 Blasmusikfreunde nach Helbra um dabei zu sein, wenn lustige Musikanten zur Freude ihrer Zuhörer aufspielen.
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Mikrolage
Das Verkaufsgrundstück befindet sich nördlich außerhalb der bebauten Ortslage von Helbra, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Benndorf und hier südlich eines zu Benndorf gehörenden Wohngebietes an der Straße des Aufbaus.
Die nördlich und östlich anliegenden Grundstücke stellen sich ebenfalls als Gartenanlage dar.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel.: 034 772/ 50 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein lt. Grundbuchangabe 24.907 m² großes Grundstück, welches teilweise kleingärtnerisch genutzt wird. Gemäß Schreiben der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra gehört die Kleingartenanlage zu keinem Verein und ist auch nicht nach dem Bundeskleingartengesetz organisiert.
Der in 75 einzelne und teilweise eingefriedete Parzellen aufgeteilte Verkaufsgegenstand ist teilweise mit nutzungstypischen Aufbauten wie Bungalows/Lauben, Schuppen, Gerätehäusern und Garagen der Pächter bebaut. Eine Gartenlaube und ein Schuppen (18 m² + 20 m²) stehen im Eigentum des Veräußerers und gehören zum Verkaufsgegenstand. Teilweise stellt sich das Grundstück auch als Grünfläche dar.
Für den Verkaufsgegenstand bestehen insgesamt 47 Nutzungsverhältnisse. Der Veräußerer weist darauf hin, dass nicht mit jedem Nutzer ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Von den vorliegenden Verträgen handelt es sich bei 3 Verträge um reine Garagen-/Stellplatzflächen - einer wurde zum 30.09.2024 gekündigt.
Einzelne Parzellen und Grundstücksbereiche sind derzeit ungenutzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Erdboden noch Restbestände ehemaliger Bebauungen, wie unterirdische Gebäudeteile, Fundamente, Kabel, Rohre und Schächte, befinden.
Die Nettoerlöse aus Vermietung und Verpachtung betrugen im Jahr 2023 ca. € 4.789.
Die nördlich und östlich anliegenden Nachbargrundstücke stellen sich ebenfalls als Gartenanlage dar. Die Bebauungen, Nutzungen und teilweise Zuwegungen auf und zu dem Verkaufsgrundstück erstrecken sich teilweise auch grenzüberschreitend auf benachbarte Fremdflurstücke. Damit stimmen augenscheinlich die äußeren Einfriedungen nicht mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen überein. Die einzelnen Parzellen sind über unbefestigte Wege innerhalb der Gartenanlage erreichbar.
Zwischen dem Verkaufsgegenstand und der westlich verlaufenden öffentlichen Straße befindet sich ein schmales Flurstück in Fremdeigentum. Damit hat das Verkaufsgrundstück keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Bei der Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses wurden Hinweise auf Erschließung mit Elektro und Wasser innerhalb der Gartenanlage festgestellt. Die Ver- und Entsorgung innerhalb des Grundstückes haben die Nutzer untereinander geregelt.
Lt. Schreiben der MITNETZ Gas vom 01.11.2023 handelt es sich bei der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit um eine außer Betrieb befindliche Gashochdruckleitung (DN 300), Baujahr 1962. Für diese Leitung beträgt die zu berücksichtigende Schutzstreifenbreite 4,0 m (jeweils 2,0 m rechts und links der Trasse). Die Leitung quert einen kleinen Teil des südöstlichen Flurstücksbereiches von östlicher in südlicher Richtung.
Gemäß Auskunft der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH vom 13.09.2023 wird das Flurstück im westlichen oberen Bereich durch eine Trinkwasserleitung mit Endhydrant tangiert. Davon abgehend der Trinkwasserhausanschluss mit Wasserzählerschacht für die Gartenanlage sowie ein Hausanschluss mit Wasserzählerschacht für privat. Zudem wird der östliche obere Bereich des Flurstückes von einer Trinkwasserleitung gequert. Der Schutzstreifen für diese Anlagen beträgt 4 m.
Des Weiteren befinden sich gemäß Auskunft vom 14.09.2023 des Abwasserzweckverbandes (AZV) Eisleben-Süßer See im nordwestlichen Teil Schmutz- und Regenwasseranlagen, über diese auch eine evtl. Erschließung des Grundstückes möglich wäre.
Die Schmutz- und Regenwasseranlagen sowie die beiden Trinkwasserleitungen sind im Grundbuch bisher nicht dinglich gesichert.
Gemäß Umlagebescheid der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra vom 21.10.2022 ist für die Gewässerunterhaltung für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von € 50,63 angefallen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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