Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine nahezu rechteckig geschnittene Waldfläche südlich von Breitenau mit einer Grundstücksgröße von 960 m², lt. Grundbuchangaben.
Der grundbuchlich als Gebäude- und Freifläche geführte Verkaufsgegenstand liegt auf stark abschüssigem Gelände in einer Talsenke mit Flussbett und ist nach Angabe des Veräußerers weder per Fahrzeug noch zu Fuß erreichbar. Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück als Fläche für Wald gekennzeichnet.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet ´Unteres Osterzgebirge´, im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft um Oelsen“ sowie in der Trinkwasserschutzone II liegt.
Ferner weist der Veräußerer darauf hin, dass der Verkaufsgegenstand innerhalb des Feldes „Erzgebirge´ (Feldesnummer 1680) liegt. Nachrichtlich wurde der Beak Consultants GmbH mit Sitz in Freiberg gemäß § 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), die bergrechtliche Erlaubnis erteilt, innerhalb des Feldes „Erzgebirge´ die Bodenschätze Zinn, Zink, Wolfram, Antimon, Beryllium, Molybdän, Bor, Kadmium, Kupfer, Eisen, Blei, Silber, Tantal, Tellur, Vanadium, Wismut, Yttrium, Zirkonium, Gold, Gallium, Germanium, Hafnium, Lithium, Niob, Rubidium, Scandium, Selen, Indium, Flussspat und Schwerspat großräumig aufzusuchen.
Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.