Datenänderung 12.04.2024 Die Lutherstadt Eisleben teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 04.04.2024 unter anderem mit: Hinsichtlich der Bodenkontaminationen ist uns bekannt, dass eine Teilfläche des angefragten Grundstücks im Flächennutzungsplan 2025 der Lutherstadt Eisleben mit einer Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB) gekennzeichnet ist. Diese deutlich größere umgrenzte Gesamtfläche ist als ´Volkstedt, Halde Fortschrittschacht I´ bezeichnet, liegt südöstlich der Ortslage Volkstedt und umfasst die Bergbauhalde. Gemäß den Ausführungen der untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz mit Stellungnahme vom 27.10.2010 besteht ein geringes Gefährdungspotenzial bezogen auf Nutzung und Schadstofftransfer. Nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Flächen werden als vernachlässigbar (Schwermetalltransfer über Wasser- und Luftpfad) benannt. Ferner wird mitgeteilt, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Wald (Planung) und Fläche für die Landwirtschaft. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.