Datenänderung 04.04.2024: Die Stadtverwaltung Braunsbedra teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 03.04.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand von möglichen Müllablagerungen betroffen ist. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindliche Objekt ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Kein Denkmalschutz. Kein Sanierungsgebiet. Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Es gibt Hinweise für Altlasten; siehe mögliche Müllablagerungen. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.