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2 Waldflächen westlich von Berlin im Havelland

  • Beispielfoto - 2 Waldflächen westlich von Berlin im Havelland
    Beispielfoto
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 2 Waldflächen westlich von Berlin im Havelland
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Auktions-ID 424-0011

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
4.400 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Datenänderung

10.04.2024
Die Stadt Ketzin/Havel teilt im Schreiben vom 27.03.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Wald, Flächen für die Landwirtschaft. Das Objekt liegt teilweise in einem FFH-Gebiet. Denkmalschutz besteht für das Objekt nicht. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 2 Waldflächen westlich von Berlin im Havelland
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    14669 Ketzin/Havel OT Zachow
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 5.898 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Nauen von Zachow, Blatt 648, Flur 1, Flurstücke 198/1, 199/3, 201/3
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Antwort erhalten.
  • Makrolage
    Ketzin liegt im Süden des Landkreises Havelland zwischen Brandenburg an der Havel (ca. 25 km) und Potsdam (ca. 22 km) am nördlichen Ufer der Havel.

    Im Stadtteil Ketzin kreuzen sich die Landesstraßen L 86 (Nauen-Groß Kreutz) und L 92 (Roskow-Neu Fahrland). Östlich der Gemeinde verläuft die Bundesautobahn A 10 (westlicher Berliner Ring) mit der Anschlussstelle Potsdam-Nord (ca. 8 km entfernt).

    Zachow ist ein Ortsteil der Stadt Ketzin/Havel.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich nördlich von Zachow und ist umgeben von weitläufigen landwirtschaftlichen Nutz- & Waldflächen.

    Die Flurstücke 198/1 und 199/3 grenzen unmittelbar mit der nördlichen Grundstücksgrenze an ein Grubengelände an.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.ketzin.de
  • Behörde Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7 und 29, 14669 Ketzin/Havel, Tel. 033233-720720
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 3 teilweise zusammenhängende Waldflächen mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 5.898 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die Flurstücke 198/1 (Grundstücksgröße 150 m², lt. Grundbuchangaben) und 199/3 (Grundstücksgröße 4.553 m², lt. Grundbuchangaben) sind zusammenhängende Flurstücke mit einem dreieckigen Grundstückszuschnitt. Die Fläche ist überwiegend mit Bäumen bewachsen. Der östliche Grundstücksbereich ist partiell in die Nutzung als Landwirtschaftsfläche mit einbezogen. In diesem Bereich und an der südlichen Grundstücksgrenze verläuft über den Verkaufsgegenstand ein Feldweg ohne vertragliche Regelung mit dem Veräußerer. Ein kleiner Teilbereich des Flurstücks 199/3 liegt im roten Gebiet. Dies bedeutet, dass in den nach der Brandenburgischen Düngeverordnung (BbgDüV) bestimmten Gebieten (sogenannte ´rote Gebiete´ beziehungsweise ´Nitratkulisse´) besondere Anforderungen, die über das allgemein gültige Düngerecht hinausgehen, einzuhalten sind. Ziel ist es, die Nitratbelastung in Grundwasserkörpern zu senken.

    Das Flurstück 201/3 (Grundstücksgröße 1.195 m², lt. Grundbuchangabe) befindet sich etwa 300 m östlich der Flurstücke 198/1 und 199/3 und verfügt ebenfalls über einen dreieckigen Grundstückszuschnitt. Die Fläche ist eine Waldfläche und liegt zum Teil im Flora-Fauna-Habitat ´Steppenhügel im Havelland.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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