Datenänderung 18.03.2024 Die Lutherstadt Wittenberg teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 12.03.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines wirksamen (seit 23.08.2023) Flächennutzungsplanes mit der Darstellung als teilweise Wald und teilweise landwirtschaftliche Nutzfläche. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.