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Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*

  • Beispielbild - zeigt nicht den Verkaufsgegenstand - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Beispielbild - zeigt nicht den Verkaufsgegenstand
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 103 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 103
  • Lageskizze Flurstück 103 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze Flurstück 103
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 262 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 262
  • Lageskizze Flurstück 262 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze Flurstück 262
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 316 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 316
  • Lageskizze Flurstück 316 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze Flurstück 316
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 348 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 348
  • Lageskizze Flurstück 348 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze Flurstück 348
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 426 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 426
  • Lageskizze Flurstück 426 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze Flurstück 426
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung für die Flurstücke 262, 316, 348, 426 - Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung für die Flurstücke 262, 316, 348, 426

Auktions-ID 421-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
4.800 EUR *
SP 2.600 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Wald-, Wiesen & Unlandflächen in Streulage nahe dem Gewässer ´Stöbber´ *teilweise vertragslose Nutzung*
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    15377 Buckow (Märkische Schweiz)
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße insgesamt 4.083 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Strausberg von Buckow, Blatt 1765, Flur 6, Flurstücke 103, 262, 316, 348 und 426
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Märkische Schweiz teilt dem Veräußerer in den Schreiben vom 18.05.2022 und 25.05.2023 unter anderem mit, dass für die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) derzeit kein wirksamer Flächennutzungsplan besteht. Dieser befindet sich derzeit im Verfahren zur Aufstellung. Derzeit befindet sich der 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes im laufenden Genehmigungsverfahren (Offenlage). in der Planzeichnung des 4. Entwurfes des Flächennutzungsplanes sind die betroffenen Flurstücke wie folgt dargestellt:
    - Flurstück 103 als Waldfläche gemäß § 5 Abs. 4 BauGB
    - Flurstück 348 als Feuchtgebiet gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB
    - Flurstück 426 als Fläche für Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB.

    Im 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes vom Januar 2010 werden die Flurstücke 262 und 316 als Feuchtgebiet dargestellt.

    Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. § 35 BauGB bestimmt, wann ein Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die oberste Intention des § 35 BauGB ist es dabei, Bebauung im Außenbereich grundsätzlich zu unterbinden. Die Bebauung der Flurstücke 262 und 316 ist faktisch, aufgrund der Nutzungsart (Feuchtgebiet nahe Gewässer Stöbber), nicht realisierbar.

    Weiterhin liegt der Verkaufsgegenstand im Bereich der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet (Naturpark Märkische Schweiz).

    Abschließend ist es, aufgrund der vorangegangenen Erläuterungen, derzeit nicht geplant und auf lange Sicht auch nicht absehbar, ob auf den vorgenannten Flurstücken jemals eine Bebauung nach § 34 BauGB oder etwaigen zukünftigen Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen zulässig ist.

    Die Flurstücke grenzen nicht an eine öffentlich gewidmete Straße an, sodass bisher weder Erschließungsmaßnahmen erbracht wurden noch geplant sind.

    Der Landkreis Märkisch-Oderland teilt dem Veräußerer in verschiedenen Schreiben 2022/2023 unter anderem mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorhanden und keine Altstandorte, altlastverdächtige Flächen sowie Altablagerungen registriert sind.

    Das Land Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst, teilt dem Veräußerer in verschiedenen Schreiben 2022/2023 unter anderem mit, dass keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vorliegen.

    Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass der Verkaufsgegenstand im Vogelschutzgebiet Märkische Schweiz und, mit Ausnahme des Flurstückes 426, im Flora-Fauna-Habitat Buckow-Waldsieversdorfer Niederungslandschaft liegt.
  • Makrolage
    Buckow ist eine Landstadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und Sitz des Amtes Märkische Schweiz. Sie ist der Hauptort des Naturparks Märkische Schweiz und ein Kneippkurort. Die Stadt liegt im südlichen Teil der Märkischen Schweiz, einer wald- und seenreichen Landschaft, am Schermützelsee und wird vom Stöbber durchflossen.

    Die Bundesstraße 168 zwischen Prötzel und Müncheberg durchquert im Westen das Stadtgebiet. Die Kreisstraße K 6413 zwischen Bollersdorf und Waldsieversdorf führt unmittelbar durch die Stadt.

    Buckow liegt ca. 65 km südöstlich von Berlin, ca. 20 km von Storkow und ca. 26 km von Fürstenwalde entfernt. Die A 12 befindet sich in ca. 25 km Entfernung.
  • Mikrolage
    Das Flurstück 103 liegt in der Nähe Wohnhäusern im Umfeld des Bahnhofs Buckow am Stöbberteich. Die verbleibenden Flurstücke liegen im südlichen Teil von Buckow innerhalb eines weitläufigen Feuchtgebietes mit Wäldern, Wiesen und naturbelassenen Grundstücken.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Das Flurstück 426 liegt im Bereich des Bodendenkmals Nr. 60841 (Siedlung Steinzeit, Siedlung Bronzezeit, Siedlung Eisenzeit. Für die übrigen Flurstücke bestehen keine Eintragungen.
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.kurstadt-buckow.de
  • Behörde Stadt Buckow (Märkische Schweiz), Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz), Tel.: 03 34 33 - 150 150
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 5, getrennt voneinander liegende Flurstücke mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 4.083 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das Flurstück 103 (Grundstücksgröße von 23 m², lt. Grundbuchangabe) ist eine kleine schmal und unregelmäßig geschnittene Grün- bzw. Waldfläche nahe des Stöbberteich-Gewässers, welche durch einige Erlen überschirmt wird.

    Die Flurstücke 262 (Grundstücksgröße von 280 m², lt. Grundbuchangabe) und 316 (Grundstücksgröße von 760 m², lt. Grundbuchangabe) sind Waldflächen, bestehend aus Erlenbruchwald mit geringem Schilfanteil. Die Flächen liegen nahe des Gewässers Stöbber, verfügen über einen unregelmäßigen, trapezförmigen Zuschnitt und sind zum größten Teil vernässt und daher kaum bis nicht begehbar. Das Flurstück 316 ist möglicherweise teilweise zusammen mit angrenzenden Weideflächen eingezäunt und wird vertragslos genutzt.

    Das Flurstück 348 (Grundstücksgröße von 1.050 m², lt. Grundbuchangabe) ist Bestandteil einer größeren Feuchtwiese (Moor) und ist nicht begehbar. Zum angrenzenden Bach besteht ein Erlenwald. Auf dem Objekt ist ein kleiner Staudamm durch Biber entstanden.

    Flurstück 426 (Grundstücksgröße von 1.970 m², lt. Grundbuchangabe) verfügt über eine langgezogene Form, ist eine Wiese und Freifläche mit partiellem Kiefernstangenholzbewuchs. Eine Teilfläche des Grundstückes wird offensichtlich vertragslos als Pferdekoppel genutzt.

    Der Verkaufsgegenstand verfügt über keine Anschlüsse an das öffentliche Stromversorgungsnetz und sind seitens des Wasserverbandes Märkische Schweiz nicht an die öffentlichen Trink- und Schmutzwasseranlagen angeschlossen. Die Planung seitens der Versorgungsbetriebe sieht auch keine Erschließungsmaßnahmen vor.

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um Flurstücke ohne Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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