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Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
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  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung - Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin
    Lageskizze mit Umgebung

Auktions-ID 421-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
25.100 EUR *
SP 7.500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Erholungsgrundstück mit zwei ehemaligen DDR-Bungalows rund 40 km südlich von Berlin
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Birkenallee 30
    15837 Baruth/Mark OT Radeland
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.500 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zossen von Radeland, Blatt 174, Flur 4, Flurstück 210
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Baruth/Mark teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.03.2023 unter anderem mit, dass das Grundstück im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Baruth/Mark vom Juni 2017 als ´Flächen für Wald´ mit der Art der baulichen Nutzung als ´Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet´ ausgewiesen ist. Es handelt sich um eine Fläche, die gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen ist. Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Grundstück liegt an der Birkenallee, die eine öffentliche Erschließungsstraße darstellt. Es sind der Vergangenheit keine umlegungsfähigen Kosten für Anlieger entstanden und es sind keine Erschließungsmaßnahmen, bezogen auf die Straße, in naher Zukunft geplant.

    Der Landkreis Teltow-Fläming teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.03.2023 unter anderem mit, dass keine Baulast auf dem Grundstück eingetragen ist. Im Schreiben vom 15.11.2023 teilt der Landkreis mit, dass das Flurstück nicht im Altlastenkataster erfasst ist und keine Anhaltspunkte über das Vorhandensein von Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen vorliegen.

    Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg teilt dem Veräußerer per E-Mail am 25.05.2023 unter anderem mit, dass für das Grundstück keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vorliegen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Grundstück in einem kampfmittelverdächtigen Gebiet, aufgrund von Kampfhandlungen zum Ende des II. Weltkrieges liegt.
  • Makrolage
    Baruth/Mark ist eine Stadt im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Es liegt in direkter Nachbarschaft zum Spreewald und liegt rund 40 Kilometer von der Südgrenze der Stadt Berlin entfernt an der Kreuzung der Bundesstraßen 96 und 115 sowie an der Bundesautobahn 13, Anschlussstelle Baruth/Mark.

    Baruth liegt an der Bahnstrecke Berlin-Dresden, der hier verkehrende Regionalexpress der Linie RE 3 (Schwedt/Oder/Stralsund über Berlin Richtung Elsterwerda) hält an dem Bahnhof Baruth/Mark.

    Radeland ist ein Ortsteil der Stadt Baruth/Mark. Das Dorf rund drei Kilometer nordöstlich vom benachbarten Baruth entfernt im Niederungsgebiet des Baruther Urstromtals.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich nördlich von Radeland innerhalb eines weitläufigen Waldes und liegt in der Birkenallee neben Hausnummer 28.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Keine Bau- und Bodendenkmale bekannt.
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Der Bauausschuss der Stadt Baruth/Mark hat am 18.01.2024 über den Entwurf eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan des Gebietes Radelandsiedlung mit der Bezeichnung „Wochenendhausgebiet Radeland Siedlung“ beraten. Die Verwaltungs- bzw. Beschlussvorlage ist Tagesordnungspunkt auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.02.2024.“

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das verkaufsgegenständliche Flurstück 210 der Flur 4 nicht in dieser Vorlage enthalten ist. Über den Inhalt der Verwaltungs- bzw. Beschlussvorlage haben wir für Sie (auszugsweise) eine PDF-Datei unter dem Punkt Dokumente mit der Bezeichnung „Aufstellungsbeschluss Radeland Siedlung“ zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen Ihnen zur vollständigen Einsicht der Unterlagen einen Besuch der Website der Stadt Baruth/Mark (https://www.stadt-baruth-mark.de/seite/299552href=/councilservice/session/documents#/councilservice/session/list/document).
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-baruth-mark.de
  • Behörde Stadtverwaltung Baruth/Mark, Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark, Tel.: 033 704 - 972-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, Ausnahmetatbestand GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies, ehemaliges Erholungsrundstück, welches mit zwei DDR-Bungalows und einem Nebengebäude (Carport ähnlich) bebaut ist.

    Die auf dem rechteckigen Grundstück vorhandenen Aufbauten sind in einem sehr schlechten baulichen Zustand und zum Teil einsturzgefährdet. Die Erholungsbungalows wurden vermutlich in den 1970/80-er Jahren auf massiven Fundamenten errichtet und nehmen bebaute Flächen von 20-30 m² und 15-20 m² ein. Bei der Errichtung der Baulichkeiten wurden asbesthaltige Baustoffe verwendet. So bestehen die Dächer der Bungalows aus Wellasbestplatten und Teerpappe. Teilweise wurden ebenfalls Wände aus Asbest gefertigt.

    Das Flurstück, welches im Wesentlichen mit großgewachsenen Kiefern und Fichten bewachsen ist, ist partiell mit einem stark beschädigten Jägerzaun eingefriedet. Offene Bereiche sind mit einem Maschendrahtzaun gesichert. Der Verkaufsgegenstand ist naturbelassen und wurde seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt.

    Der Veräußerer weist vorsorglich darauf hin, dass vorhandene Aufbauten Bestandsschutz genießen, sofern diese mit einer Baugenehmigung errichtet wurden. Dem Veräußerer liegen jedoch für den Verkaufsgegenstand keine Baugenehmigungen/Bauunterlagen vor. Die Zustimmung des Rates der Gemeinde vom 30.09.1980 betrifft zwar einen Bungalow auf dem Flurstück 210, jedoch in der Birkenallee 71. Dem Veräußerer ist unbekannt, ob es sich um das verkaufsgegenständliche Grundstück handelt. Es obliegt dem Ersteher weitere Recherchen auf eigene Kosten zu betreiben. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei baulichen Veränderungen die Erhaltungssatzung der Stadt Baruth/Mark zu beachten ist. Es besteht am Standort keine Bebauungsmöglichkeit.

    Das Objekt ist nicht an die öffentliche Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sowie Gasversorgung angeschlossen, da keine entsprechenden Leitungen in der Straße vorhanden sind. In der Birkenallee befinden sich Leitungen für Strom. Der Hausanschlusskasten befindet sich auf dem Grundstück in Zaunnähe. Der Anschluss ist als Saisonanlage mit vermindertem Querschnitt ausgelegt. Eine verstärkte Erschließung ist, zur Kostenlast des Erstehers, möglich. Dem Veräußerer ist der Leistungsverlauf auf dem Grundstück ist nicht bekannt. Auf dem Grundstück befindet sich eine alte Abwassergrube, deren Zustand und Funktionsfähigkeit den Veräußerer nicht bekannt ist.

    In den Gebäuden und auf dem Grundstück befinden sich zum Teil umfangreiche Müllablagerungen (unter anderem alter, wertloser, ehemaliger Hausrat und Inventar) und Ablagerungen von Baumaterialien wie beispielsweise Wellasbestplatten.

    Die Radelandsiedlung liegt angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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