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Vertragsfreier ehemaliger Garten mit 2 Schuppen in der Spremberger Vorstadt von Cottbus

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung - Vertragsfreier ehemaliger Garten mit 2 Schuppen in der Spremberger Vorstadt von Cottbus
    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Vertragsfreier ehemaliger Garten mit 2 Schuppen in der Spremberger Vorstadt von Cottbus
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreier ehemaliger Garten mit 2 Schuppen in der Spremberger Vorstadt von Cottbus
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
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    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung - Vertragsfreier ehemaliger Garten mit 2 Schuppen in der Spremberger Vorstadt von Cottbus
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung
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    Lageskizze mit Umgebung

Auktions-ID 421-0006

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
7.000 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreier ehemaliger Garten mit 2 Schuppen in der Spremberger Vorstadt von Cottbus
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Bautzener Straße (gegenüber Hausnummer 105)
    03050 Cottbus OT Spremberger Vorstadt
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 339 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Cottbus von Spremberger-Vorstadt, Blatt 16304, Flur 118, Flurstück 49
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Ferngasleitungsrecht) für die SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH mit Sitz in Cottbus.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die eingetragene Dienstbarkeit in Abt. II, lfd. Nr. 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadtverwaltung Cottbus teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 25.07.2023 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Ein Flächennutzungsplan mit der Darstellung als Grün- und Freifläche - Kleingartennutzung liegt seit dem 04/2004 vor. Ferner befindet sich ein Flächennutzungsplan in Aufstellung. Die Darstellung des Grundstückes im Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist ebenfalls Grün- und Freifläche - Kleingartennutzung.

    Im Schreiben vom 04.08.2023 teilt die Stadt Cottbus dem Veräußerer mit, dass keine Baulasten gemäß § 84 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) eingetragen sind.

    Die Stadtverwaltung Cottbus teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 31.07.2023 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht von der öffentlichen Straßenbaulast der Stadt Cottbus erfasst ist. Die Flurstücksgrenze an der Bautzener Straße ist mit der Grenze der öffentlichen Straßenbaulast identisch und liegt folglich an der öffentlichen Straße an. Straßenausbaumaßnahmen an dieser Straße sind mittelfristig nicht vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen an den Verkehrsflächen.

    Das Land Brandenburg teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 19.09.2017 unter anderem mit, dass sich keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf dem Verkaufsgegenstand ergeben. Die Stadtverwaltung Cottbus bescheinigt im Schreiben vom 19.07.2023, dass das Flurstück nicht im Altlastenkataster der Stadt Cottbus als Verdachtsfläche registriert ist.

    Im Schreiben vom 12.09.2017 teilt die Stadt Cottbus dem Veräußerer mit, dass die bauliche Anlage auf dem Verkaufsgegenstand nicht in der Denkmalliste des Landes Brandenburg, Teil Cottbus, enthalten ist. Im Schreiben vom 20.09.2017 wird mitgeteilt, dass sich das Flurstück weder in einem Naturschutz-, noch in einem Landschaftsschutzgebiet oder sonstigen Schutzgebiet des Natur- oder Landschaftsschutzes befindet. Auch sind keine gesetzlich geschützten Biotope, Naturdenkmale oder Alleen betroffen. Diese Aussage vom 20.09.2017 wird per E-Mail am 20.07.2023 bestätigt.
  • Makrolage
    Die kreisfreie Stadt Cottbus mit rd. 100.000 Einwohnern ist die zweitgrößte Stadt im Land Brandenburg und mit Potsdam, Brandenburg (Havel) und Frankfurt (Oder) eines der vier Oberzentren.

    Die Spree fließt auf einer Länge von ca. 23 km durch die Stadt. Die A 15 verläuft durch das Stadtgebiet und ist Teil der Europastraße 36. Die Autobahn hat zwei Autobahnanschlussstellen in Cottbus. Cottbus wird ferner von den Bundesstraßen B 97, B 168 und B 169 durchzogen, dabei bildet die B 168 zugleich den südlichen und östlichen Teil des Stadtrings. Cottbus ist Sitz der Brandenburgischen Technischen Universität und der Fachhochschule Lausitz. Cottbus verfügt über zwei regionale Flugplätze und ist ferner Sitz der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und der Fachschule für Wirtschaft.

    Die Stadt gilt als das politische und kulturelle Zentrum der Sorben in der Niederlausitz. Der Ortsteil Spremberger Vorstadt grenzt südlich an das Cottbuser Stadtzentrum.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt im südlichen Stadtteil Spremberger Vorstadt in der Bautzener Straße gegenüber der Hausnummer 105.

    Unmittelbar östlich des Grundstückes befindet sich eine Bahntrasse (Berlin-Görlitz), der Flusslauf der Spree sowie das Gelände des Tierparks Cottbus.

    Die unmittelbare Nachbarschaft zum Verkaufsgegenstand besteht aus weiteren Gartengrundstücken sowie Mehrfamilienhäusern.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.cottbus.de
  • Behörde Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Tel.: 0355 612-2600
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies Erholungs-/Gartengrundstück mit einer Grundstücksgröße von 339 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand wurde bis zum 30.06.2022 genutzt, ist mit zwei schuppenartigen Aufbauten bebaut und mit Hecken, Sträuchern, einem Nadelbaum sowie drei Laubbäumen bepflanzt. Ein Schuppen ist leergeräumt, im anderen Schuppen befinden sich noch Werkzeuge, Gartengeräte, Haushaltsartikel, Schrankteile und Unrat.

    Das Grundstück ist teilweise eingezäunt. Zum rechten Grundstücksnachbar sind nur Zaunpfeiler vorhanden. Die Bebauung ist mit Teerpappe eingedeckt. Der Veräußerer weist darauf hin, dass weitere Gebäudeschadstoffe (unter anderem Holzschutzmittel) nicht auszuschließen sind. Auf dem Grundstück lagert unter anderem diverser Unrat/Müll (z. B. eine Badewanne), welcher vom Veräußerer nicht beräumt wird. Die Beräumung obliegt dem Ersteher auf eigene Kosten.

    Gemäß Auskunft der örtlichen Versorgungsbetriebe ist die Erschließung mit Strom-, Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen von den in der Bautzener Straße vorhandenen Medienleitungen möglich. Ob die ehemalige Gartenwasserversorgung funktionstüchtig ist, ist unbekannt. Der Veräußerer weist vorsorglich darauf hin, dass etwaige Haus- und Grundstücksanschlüsse, sofern vom Ersteher gewünscht, kostenpflichtig beantragt und hergestellt werden müssen. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Das Objekt grenzt unmittelbar an eine Bahntrasse an.

    Das Verkaufsflurstück 49 ist im Jahr 2018 aus dem Flurstück 24 entstanden und wurde in die Flurstücke 48 (Fremdflurstück/kein Verkaufsgegenstand) und 49 geteilt. Das Flurstück 48 ist im Eigentum der Stadt Cottbus und gehört zum öffentlichen Straßenbereich. Die NBB Netzgesellschaft hat mitgeteilt, dass sich auf dem Verkaufsgrundstück (Flurstück 49) kein Leitungsbestand der SpreeGas befindet. Die dinglich gesicherte Ferngasleitung (siehe Grundbuch, Abt. II, lfd. Nr. 2) befindet sich auf dem städtischen Flurstück 48. Es ist Sache des Erstehers, auf eigene Kosten, von der SpreeGas ggf. eine Löschungsbewilligung für das Flurstück 49 einzuholen. Eine zwingende Verpflichtung zur Löschung der eingetragenen Dienstbarkeit im Grundbuch besteht für den Ersteher nicht.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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