Datenänderung 12.02.2024: Die Regierung von Unterfranken teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.01.2024 unter anderem mit, dass die Autobahn GmbH für den Verkaufsgegenstand die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens „Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald“ beantragt hat. Gemäß den Planunterlagen werden vom Flurstück 248/1 ca. 70 m² und vom Flurstück 251 ca. 1.173 m² vorübergehend in Anspruch genommen. Für das Flurstück 315/1 ist ein Grunderwerb (Ankauf) einer Grundstücksfläche von ca. 654 m² vorgesehen und eine vorübergehende Inanspruchnahme von 674 m². Evtl. Entschädigungsansprüche sind vom Ersteher mit der Autobahn GmbH zu klären. Der Veräußerer weist darauf hin, dass es Sache des Erstehers ist die zukünftigen Verhandlungen im Planfeststellungsverfahren zu führen. Der Veräußerer wird gegenüber der Autobahn GmbH keine weiteren Stellungnahmen abgeben bzw. Verhandlungen führen. Informationen zum voraussichtlichen Zeitraum für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht vor.