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Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis

  • Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Blick auf Verkaufsflurstück 32 der Flur 15 und Umgebung
  • Lageskizze Flurstück 32 der Flur 15 - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Lageskizze Flurstück 32 der Flur 15
  • Lageskizze Flurstück 32 der Flur 15 - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Lageskizze Flurstück 32 der Flur 15
  • Lageskizze Flurstück 15 der Flur 3 - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Lageskizze Flurstück 15 der Flur 3
  • Lageskizze Flurstück 15 der Flur 3 - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Lageskizze Flurstück 15 der Flur 3
  • Lageskizze beide Verkaufsflurstücke - Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
    Lageskizze beide Verkaufsflurstücke
  • Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis

Auktions-ID 419-0006

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.100 EUR *
SP 1.300 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Zwei Gehölzflächen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    35685 und 35684 Dillenburg ST Manderbach und ST Frohnhausen
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.632 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Dillenburg von Manderbach, Blatt 2874, Flur 3 Flurstück 15 und Amtsgericht Dillenburg von Frohnhausen, Blatt 2960, Flur 15 Flurstück 32
  • Belastungen im Grundbuch
    Blatt 2874
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Blatt 2960
    Abt. II lfd. Nr. 1: Belastet mit einem Wiesenweg, in der in der Karte eingezeichneten Richtung. Übertragen ins Grundbuch am 02.01.1906.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuchblattes 2960 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Aussage Bauamt
    Der Magistrat der Oranienstadt Dillenburg teilte dem Veräußerer per E-Mail vom 07.09.2023 mit, dass die beiden Flächen im Außenbereich liegen und im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft und Wald ausgewiesen sind.
  • Makrolage
    Dillenburg ist eine Mittelstadt im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Sie ist ein Mittelzentrum und war Kreisstadt des ehemaligen Dillkreises. Sie trägt seit 2017 die amtliche Zusatzbezeichnung Oranienstadt.

    Die Stadt ist Endpunkt des Fernwanderwegs Rothaarsteig und liegt an der deutsch-niederländischen Ferienstraße Oranier-Route sowie der Deutschen Fachwerkstraße.

    Dillenburg liegt im Dilltal längs der Dill und der im Norden der Stadt mündenden Dietzhölze, im Süden der Stadt münden die aus dem Schelder Wald kommenden Zuflüsse Nanzenbach und Schelde.

    Dillenburg grenzt im Norden an die Gemeinde Eschenburg, im Osten an die Gemeinde Siegbach, im Süden an die Stadt Herborn und die Gemeinde Breitscheid sowie im Westen an die Stadt Haiger.

    Die Stadt liegt an mehreren Ferienstraßen. In der Altstadt beginnt der Abschnitt Lahntal - Rheingau der Deutschen Fachwerkstraße. Ebenfalls durch Dillenburg führt die 2400 Kilometer lange Oranier-Route, die Städte in den Niederlanden und neun deutsche Bundesländer durchquert, die mit dem Haus Oranien-Nassau verbunden sind.

    Durch das Dilltal verlaufen mehrere wichtige Verkehrswege. Dillenburg ist an die A45, die sogenannte „Sauerlandlinie“, angeschlossen, über die das Rhein-Main-Gebiet und das Ruhrgebiet zu erreichen sind. Weiterhin verlaufen durch Dillenburg die B253 und B277.

    Manderbach liegt am östlichen Rande des Westerwaldes auf einem sonnigen Plateau, drei Kilometer nördlich von Dillenburg und ist einer von sieben Stadtteilen der Stadt Dillenburg.

    Frohnhausen ist ein Dorf und als solches der nach der Kernstadt einwohnermäßig größte Stadtteil der Stadt Dillenburg.
  • Mikrolage
    Die beiden nicht zusammenhängenden aber in räumlicher Nähe liegenden Flurstücke befinden sich nordöstlich außerhalb von Manderbach und nordwestlich außerhalb von Frohnhausen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.

    Ungefähre Google Maps Koordinaten
    Flurstück 15 der Flur 3: 50.781543, 8.276927
  • Internetadresse Gemeinde
    www.dillenburg.de
  • Behörde Oranienstadt Dillenburg, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771/ 896 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 2 getrennte, aber in räumlicher Nähe liegende Flächen mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.632 m², bestehend aus dem Flurstück 32 der Flur 15 mit 1.816 m² und dem Flurstück 15 der Flur 3 mit 816 m² jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Beide Flurstücke sind jeweils mindestens durch ein schmales Fremdflurstück (lt. Kartenmaterial Wassergraben) getrennt.

    Das Flurstück 32 ist im Grundbuch als Wald (Holzung) eingetragen. Lt. Angabe des Veräußerers wurden aber die Gehölze, eventuell durch Windbruch, überwiegend gerodet. Eine Neuaufforstung ist bisher unterblieben.

    An der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 32 verläuft lt. Kartenmaterial ein Wasserlauf/-graben.

    Bei dem im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche eingetragenen Flurstück 15 handelt sich um eine Waldfläche.

    Lt. Kartenmaterial verläuft an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 15 ebenfalls ein Wasserlauf/-graben.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsflächen ganz oder teilweise genutzt werden. Ob eine jeweilige Nutzung über einen Pachtvertrag oder vertragslos erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Beide Flurstücke haben keine Anbindung an öffentliches Straßenland und sind nur über Rückewege bzw. Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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