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Waldfläche überwiegend mit ca. 132-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus

  • Lageskizze - Waldfläche überwiegend mit ca. 132-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
    Lageskizze
  • Lageskizze - Waldfläche überwiegend mit ca. 132-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
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  • Umgebungsskizze - Waldfläche überwiegend mit ca. 132-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 416-0003

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
9.000 EUR *
SP 3.600 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche überwiegend mit ca. 132-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    03058 Neuhausen/Spree OT Frauendorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 6.840 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Cottbus von Frauendorf, Blatt 14, Flur 1 Flurstück 28
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Neuhausen/Spree teilte dem Veräußerer in den E-Mails vom 06.03. und 04.04.2023 mit, dass es sich bei dem Verkaufsflurstück um eine Außenbereichsfläche gemäß § 35 BauGB handelt. Es liegen weder Flächennutzungs- noch Bebauungspläne vor, ebenso wenig wie eventuelle Absichten diesbezüglich. Satzungen für diese Bereich sind nicht bekannt, ebenso wenig wie Denkmalschutz oder sonstige Schutzgebiete. Es sind keine Erschließungsmaßnahmen geplant oder in der Vergangenheit durchgeführt worden.

    Der Landkreis Spree-Neiße teilte im Schreiben vom 20.03.2023 dem Veräußerer Folgendes mit: Im Altlastenkataster (§ 29 Abs. 3 bzw. § 30 Abs. 2 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes - BbgAbfBodG- vom 06. Juni 1997) des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprejewja - Nysa ist für das Flurstück nach den bisherigen Erkenntnissen keine Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen gemäß § 2 Abs. 4, 5 oder 6 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 eingetragen.

    Des Weiteren wurde dem Veräußerer vom Landkreis Spree-Neiße am 13.02.2023 mitgeteilt, dass das Flurstück nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen ist.

    Weiterhin teilte der Landkreis Spree-Neiße am 21.02.2023 mit, dass das Flurstück sich in keinem nationalen oder europäischen Schutzgebiet befindet.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte im Schreiben vom 19.01.2017 dem Veräußerer Folgendes mit: Eine Überprüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass sich Ihr Vorhaben in einem Gebiet befindet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe kann daher nicht bescheinigt werden. Sie ist erst nach der Durchführung einer Kampfmittelräumung mittels Flächensondierung durch eine Fachfirma erreichbar.
  • Makrolage
    Neuhausen/Spree ist eine Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Die Gemeinde liegt in der Niederlausitz beiderseits der Spree, ca. 13 km von Cottbus sowie ca. 20 km von Forst/Lausitz entfernt.

    Neuhausen/Spree ist verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen, in wenigen Autominuten ist die A15 (AS Roggosen) erreichbar. Neuhausen/Spree liegt an der B97 zwischen Cottbus und Spremberg sowie an der L47 zwischen dem Ortsteil Kathlow und Spremberg. Die Haltepunkte Neuhausen (b Cottbus) und Bagenz an der Bahnstrecke Berlin-Görlitz werden durch die Linie RB 65 (Cottbus-Zittau) bedient.

    Der Ortsteil Frauendorf liegt rund acht Kilometer südsüdöstlich der Cottbuser Stadtmitte.

    Die Ortslage liegt am Mühlgraben Frauendorf, einem rechten Nebenarm der Spree. Durch den Ort führt die K7113.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt ca. 750 m nördlich vom Ortskern Frauendorf, innerhalb eines größeren Waldgebietes zwischen der Eisenbahntrasse Berlin - Cottbus/Görlitz und der A15 und hier östlich, in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Flurstück ist nicht erschlossen und wird nicht von Leitungen tangiert oder gequert.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neuhausen-spree.de
  • Behörde Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, Tel.: 035 605/612 601
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein lt. Grundbuchangabe. 6.840 m² großes Flurstück östlich der Eisenbahntrasse Berlin - Cottbus/Görlitz.

    Das unbebaute, unregelmäßig geschnittene Flurstück ist nicht eingefriedet und mit ca. 132-jährigen Kiefern und einzelnen Birken bewachsen, Bestockungsgrad ca. 0,9. Der Aufwuchs stellt mittlere bis zum Teil mäßige Qualität ohne nennenswerten Unterstand dar (Stand 2016).

    Das Flurstück ist Bestandteil eines Jagdkatasters, in das die Jagdgenossenschaft Frauendorf/Koppatz eingetragen ist. Einen Vertrag dazu gibt es nicht.

    Die Liegenschaft befindet sich in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Lt. Angabe des Veräußerers resultiert der Kampfmittelverdacht aus den Verursachungsszenarien Luftangriffe und Bodenkämpfe zum Ende des 2. Weltkrieges. Es ist mit oberflächlichen Kampfmitteln und Blindgängern zu rechnen. Eine Gefahr im nutzungsparallelen Zustand wurde seitens der Ordnungsbehörde allerdings nicht formuliert. Im Falle von Bodeneingriffen muss auf jeden Fall zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes eine vorangehende oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung erfolgen.

    Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber durch Waldwege im Fremdeigentum erreichbar. Lt. Kartenmaterial verläuft westlich des Verkaufsflurstückes ein Waldweg.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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