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Waldfläche mit ca. 100-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus

  • Lageskizze - Waldfläche mit ca. 100-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Waldfläche mit ca. 100-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
    Umgebungsskizze
  • Waldfläche mit ca. 100-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus

Auktions-ID 416-0004

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
10.000 EUR *
SP 4.000 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

22.11.2023
Grundbuch: Amtsgericht Cottbus von Frauendorf, Blatt 14, Flur 1 Flurstücke 305 (2.080 m²) und 306 (5.530 m²)

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche mit ca. 100-jährigen Kiefern in der Niederlausitz südöstlich von Cottbus
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    03058 Neuhausen/Spree OT Frauendorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 7.610 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Cottbus von Frauendorf, Blatt 14, Flur 1 Flurstücke 305 und 306
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Neuhausen/Spree teilte dem Veräußerer in den E-Mails vom 06.03. und 04.04.2023 mit, dass es sich bei den Verkaufsflurstücken um Außenbereichsflächen gemäß § 35 BauGB handelt. Es liegen weder Flächennutzungs- noch Bebauungspläne vor, ebenso wenig wie eventuelle Absichten diesbezüglich. Satzungen für diese Bereich sind nicht bekannt, ebenso wenig wie Denkmalschutz oder sonstige Schutzgebiete. Es sind keine Erschließungsmaßnahmen geplant oder in der Vergangenheit durchgeführt worden.

    Der Landkreis Spree-Neiße teilte im Schreiben vom 20.03.2023 dem Veräußerer Folgendes mit: Im Altlastenkataster (§ 29 Abs. 3 bzw. § 30 Abs. 2 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes - BbgAbfBodG- vom 06. Juni 1997) des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprejewja - Nysa sind für die Flurstücke nach den bisherigen Erkenntnissen keine Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen gemäß § 2 Abs. 4, 5 oder 6 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 eingetragen.

    Des Weiteren wurde dem Veräußerer vom Landkreis Spree-Neiße am 13.02.2023 mitgeteilt, dass die Flurstücke nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind.

    Weiterhin teilte der Landkreis Spree-Neiße am 21.02.2023 mit, dass die Flurstücke sich in keinem nationalen oder europäischen Schutzgebiet befinden.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte im Schreiben vom 19.01.2017 dem Veräußerer Folgendes mit: Eine Überprüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass sich Ihr Vorhaben in einem Gebiet befindet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe kann daher nicht bescheinigt werden. Sie ist erst nach der Durchführung einer Kampfmittelräumung mittels Flächensondierung durch eine Fachfirma erreichbar.
  • Makrolage
    Neuhausen/Spree ist eine Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Die Gemeinde liegt in der Niederlausitz beiderseits der Spree, ca. 13 km von Cottbus sowie ca. 20 km von Forst/Lausitz entfernt.

    Neuhausen/Spree ist verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen, in wenigen Autominuten ist die A15 (AS Roggosen) erreichbar. Neuhausen/Spree liegt an der B97 zwischen Cottbus und Spremberg sowie an der L47 zwischen dem Ortsteil Kathlow und Spremberg. Die Haltepunkte Neuhausen (b Cottbus) und Bagenz an der Bahnstrecke Berlin-Görlitz werden durch die Linie RB 65 (Cottbus-Zittau) bedient.

    Der Ortsteil Frauendorf liegt rund acht Kilometer südsüdöstlich der Cottbuser Stadtmitte.

    Die Ortslage liegt am Mühlgraben Frauendorf, einem rechten Nebenarm der Spree. Durch den Ort führt die K7113.
  • Mikrolage
    Die beiden durch ein Wegeflurstück getrennten Verkaufsflurstücke liegen ca. 1.300 m nördlich vom Ortskern Frauendorf, innerhalb eines größeren Waldgebietes zwischen der Eisenbahntrasse Berlin - Cottbus/Görlitz und der A15 und hier durchschnittlich ca. 100 m nördlich von der Bahntrasse entfernt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Die Flurstücke sind nicht erschlossen und werden nicht von Leitungen tangiert oder gequert.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neuhausen-spree.de
  • Behörde Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, Tel.: 035 605/612 601
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen zwei durch ein Wegeflurstück getrennte Flurstücke nördlich der Eisenbahntrasse Berlin - Cottbus/Görlitz mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 7.610 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das Flurstück 306 mit 5.530 m² liegt nördlich und das Flurstück 305 mit 2.080 m² liegt südlich des Weges.

    Die unbebauten, unregelmäßig geschnittenen Flurstücke sind nicht eingefriedet und mit ca. 100-jährigen Kiefern bewachsen, Bestockungsgrad ca. 1,0. Der Aufwuchs stellt mittlere bis zum Teil mäßige Qualität ohne nennenswerten Unterstand dar (Stand 2016).

    Die Flurstücke sind Bestandteil eines Jagdkatasters, in das die Jagdgenossenschaft Frauendorf/Koppatz eingetragen ist. Einen Vertrag dazu gibt es nicht.

    Die Liegenschaft befindet sich in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Lt. Angabe des Veräußerers resultiert der Kampfmittelverdacht aus den Verursachungsszenarien Luftangriffe und Bodenkämpfe zum Ende des 2. Weltkrieges. Es ist mit oberflächlichen Kampfmitteln und Blindgängern zu rechnen. Eine Gefahr im nutzungsparallelen Zustand wurde seitens der Ordnungsbehörde allerdings nicht formuliert. Im Falle von Bodeneingriffen muss auf jeden Fall zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes eine vorangehende oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung erfolgen.

    Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.

    Die Flurstücke haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, sind aber durch Waldwege im Fremdeigentum erreichbar. Der die Verkaufsflächen trennende Weg (Flurstück 394) steht im Gemeindeeigentum.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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