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Unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde **etwa 9 km westlich von Köthen**

  • Blick in Richtung Verkaufsfläche und die Umgebung von der Dohndorfer Straße aus - Unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde **etwa 9 km westlich von Köthen**
    Blick in Richtung Verkaufsfläche und die Umgebung von der Dohndorfer Straße aus
  • Lageskizze - Unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde **etwa 9 km westlich von Köthen**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde **etwa 9 km westlich von Köthen**
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  • Unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde **etwa 9 km westlich von Köthen**

Auktions-ID 416-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
600 EUR *
SP 100 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde **etwa 9 km westlich von Köthen**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Dohndorfer Straße / Talstraße
    06369 Köthen (Anhalt) OS Löbnitz an der Linde
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 350 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Köthen Grundbuch von Löbnitz, Blatt 294, Gemarkung Löbnitz, Flur 6 Flurstück 158/15
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Köthen (Anhalt) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.09.2022 u.a. mit, dass sich das Verkaufsobjekt im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet und im Flächennutzungsplan als Grünland ausgewiesen ist. Die Errichtung (baulicher) Anlagen ist nach § 35 BauGB nicht zulässig. Ferner eignet sich das Flurstück nicht für die Gewinnung regenerativer Energien (Wind/Fotovoltaik/Biomasse). Städtebauliche Auflagen/Mängel/Besonderheiten liegen nicht vor. Es fallen weder Erschließungskosten noch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für den Zeitraum des Vorjahres und des laufenden Jahres an.

    Die Stadt Köthen (Anhalt) - SG Bauordnung - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.09.2022 mit, dass für das Flurstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis der Stadt Köthen (Anhalt) bestehen.

    Die Stadt Köthen (Anhalt) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 28.09.2022 mit, dass das Flurstück kein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt darstellt und nicht Bestandteil des Denkmalverzeichnisses der Stadt Köthen (Anhalt) ist.

    Das Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.10.2023 mit, dass auf dem Grundstück keine Baudenkmale vorhanden sind.

    Das Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 06.10.2022 mit, dass im Bereich des Flurstücks kein archäologisches Kulturdenkmal bekannt ist.

    Der Landkreises Anhalt-Bitterfeld - FB Umwelt- und Klimaschutz - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 13.10.2022 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand im Altlastenkataster des Landkreises keine Altlastverdachtsflächen registriert und keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind.

    Der Landkreises Anhalt-Bitterfeld - FB Umwelt- und Klimaschutz - bescheinigt dem Veräußerer im Schreiben vom 30.09.2022, dass die Liegenschaft sich in keinem Schutzgebiet im Sinne der §§ 23 bis 30, 32, 33 BNatSchG befindet. Des Weiteren wird bescheinigt, dass für das Flurstück 158/15 kein Vorkaufsrecht nach §§ 66 BNatSchG i.V.m. § 31 Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt ausgeübt wird.

    Der Landkreises Anhalt-Bitterfeld - FB Amt Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienst - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 29.09.2022 u.a. mit, dass die Verkaufsfläche anhand vorliegender Belastungskarten und Erkenntnisse überprüft wurde. Erkenntnisse über eine Belastung der betreffenden Fläche mit Kampfmitteln konnten nicht gewonnen werden. Eine weitere Prüfung hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung wird somit für nicht erforderlich gehalten.

    Der Landkreises Anhalt-Bitterfeld - FB Wasserwirtschaft und Wasserrecht - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 28.09.2022 u.a. mit, dass Wasserschutzgebiete für Trinkwasser sich nicht auf dem Gelände befinden. Einschränkungen durch Überschwemmungsgebiete oder Risikogebiete durch Hochwasser von Flüssen sind durch das Landesver­waltungsamt nicht ausgewiesen. Auf dem Gelände kann es zur Staunässe durch bindige Böden und einen mittleren Grundwasserabstand von 1 - 2 m führen.

    Das Landesamtes für Geologie und Bergwesen teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 17.10.2022 u.a. mit, dass für den Bereich des Verkaufsgegenstandes keine bergbaulichen Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, geplant sind. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen nicht vor. Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind nicht bekannt. Nach Kartenunterlagen ist im Bereich des Plangebietes das Auftreten von oberflächennahen Grundwasserständen zumindest zeitweise weniger als 2 m unter Gelände bzw. oberflächennahe Staunässe nicht ausgeschlossen. Die Klärung der Grundwassersituation im Standortbereich sollte im Rahmen einer Baugrunduntersuchung erfolgen.
  • Makrolage
    Die Bachstadt und Hochschulstadt Köthen (Anhalt) mit rund 25.000 Einwohnern liegt ca. 60 km südöstlich der Landeshauptstadt Magdeburg. Halle (Saale) ist ca. 30 km, Leipzig ca. 55 km entfernt.

    Durch Köthen (Anhalt) verlaufen die B183 und B185, am südlichen Stadtrand verläuft die B6n. In 17 km Entfernung östlich verläuft die A9, zur A14 sind es ca. 15 km in westlicher Richtung.

    Durch seine lange Geschichte finden sich viele kulturelle Sehenswürdigkeiten in der Stadt, u. a. Museen, Bibliotheken, Kirchen und Bauwerke sowie Parks und Gedenkstätten. Die über die Region bekannt und alle 2 Jahre stattfindenden Köthener Bachfesttage werden von zahlreichen Bach- und Musikfreunden besucht.

    Die Ortschaft Löbnitz an der Linde liegt etwa 8 km südwestlich von Köthen.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde, zwischen dem eigentlichen Dorfgebiet mit Wohnbebauung und einem angrenzenden Gewerbegebiet.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist medientechnisch nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.koethen-anhalt.de
  • Behörde Stadt Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, 06366 Köthen (Anhalt), Tel.: 03496 425-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unbebautes Grundstück am westlichen Ortsrand von Löbnitz an der Linde mit einem nahezu rechteckigen Zuschnitt und einer Grundstücksgröße von 350 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Landwirtschaftsfläche geführte Verkaufsgegenstand stellt sich gemäß vorliegendem Kartenmaterial als mit Bäumen und Büschen bewachsenes Grundstück dar.

    Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke in Fremdeigentum zu erreichen. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Der Verkaufsgegenstand liegt im Bereich des Unterhaltungsverbandes ´Westliche Fuhne/Ziethe´. Gemäß vorliegendem Bescheid der Stadt Köthen (Anhalt) über die Umlage der Beiträge der Gewässerunterhaltungsverbände betrug die Gesamtjahresumlage für 2022 1,15 EUR.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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