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Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**

  • Blick Richtung Verkaufsgrundstück - Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**
    Blick Richtung Verkaufsgrundstück
  • Lageskizze - Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**

Auktions-ID 415-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
7.600 EUR *
SP 1.900 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Gehölzfläche zwischen der B 74 und Am Reuterplatz **ggü. Wochenend- und Ferienhausfläche & umgeben von Wohnbebauung**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    B 74 (Bremer Landstraße) // Am Reuterplatz
    27721 Ritterhude
  • Bundesland Niedersachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 4.659 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck Grundbuch von Ritterhude Blatt 3140 Flur 1 Flurstücke 140/10, 140/17, 140/39 und 143/5
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Ritterhude teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.10.2023 u.a. mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für den Verkaufsgegenstand bekannt sind. Die Flurstücke befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im rechtkräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche ausgewiesen. Kein Denkmalschutz. Kein Sanierungsgebiet. Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2023/24 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
  • Makrolage
    Die niedersächsische Gemeinde Ritterhude im Landkreis Osterholz liegt nördlich der Stadt Bremen mit gemeinsamer Landes- und Gemeindegrenze. Ritterhude ist Teil der europäischen Metropolregion Nordwest

    Der Naturraum wird durch die Marsch-, Moor- und Schwemmlandschaft der Hamme- und Wümme-Niederung und die eiszeitlich geprägte Geestlandschaft mit ihren Sand- und Lehmböden bestimmt.

    Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig an der A 27 (Cuxhaven-Bremerhaven-Bremen-Walsrode) und der B 74 (Bremen-Stade). Die Anschlussstelle Ritterhude Süd der A 27 befindet sich auf Höhe des Autobahndreiecks zur A 281.

    Der Haltepunkt Ritterhude an der Strecke Bremen-Bremerhaven wird von der Linie RS 2 der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen bedient, die tagsüber stündlich zwischen Bremerhaven-Lehe und Twistringen verkehrt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich zwischen der Bremer Landstraße (B 74) und ´Am Reuterplatz´.

    Letztgenannte Straße führt unmittelbar westlich des Grundstücks als Überführung über die Bundesstraße zum gegenüberliegenden Wochenend- und Ferienhausgebiet, das sich trotz Nähe zur überregionalen Erschließung und Infrastruktur des Ortes in die landschaftlich reizvolle Obere Ihleniederung mit Wäldern und Landwirtschaft eingliedert.

    Unmittelbar östlich des Grundstücks erstrecken sich ausgedehnte Wohngebiete.

    Die Landesgrenze zu Bremen liegt wenige Meter südlich des Verkaufsgegenstandes.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.ritterhude.de
  • Behörde Gemeinde Ritterhude, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude, Telefon:04292 889 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen dem Veräußerer und einem „Verbraucher“ gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.“

    Der Eigentümerwechsel bedarf der Genehmigung nach dem GrdstVG, da die Verkäuferin in dem nach § 1 Abs. 1 NGrdstLwG maßgeblichen Zeitraum aus ihrem im Zuständigkeitsbereich derselben Genehmigungsbehörde gelegenen Grundeigentum weitere Flächen verkauft und damit insgesamt die Fläche von [05 / 1] ha überschritten hat.

    Der Kaufgegenstand befindet sich in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 74 und ist den mit der Nutzung als Bundesstraße verbundenen Einwirkungen ausgesetzt. Der Käufer verzichtet gegenüber dem Veräußerer auf privatrechtliche und öffentliche Unterlassungs- und Ersatzansprüche wegen aller durch die Nutzung bedingten Einwirkungen, auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906 BGB fallen und das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß überschreiten. Der Käufer verzichtet insbesondere auch auf Minderung des Kaufpreises, Nacherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag sowie auf alle Ansprüche aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971 in der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Gehölzfläche an der ´Bremer Landstraße´ bestehend aus überwiegend zusammenhängenden Flurstücken mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 4.659 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Landwirtschaftsfläche Am Reuterplatz
    geführte Verkaufsgegenstand ist gemäß vorliegendem Kartenmaterial vollständig mit Bäumen und Buschwerk bewachsen und daher als unbebaute Forstwirtschaftliche Fläche zu bezeichnen.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Verkaufsgegenstand zwar relativ frei zugänglich ist, die Zuwegung aber weder vertraglich noch dinglich zugesichert ist. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der künftigen Zuwegung mit dem/n Eigentümer/n der zu nutzenden Flächen in Verbindung zu setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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