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Forstwirtschaftliche Fläche an der Bremer Landstraße

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    Forstwirtschaftliche Fläche an der Bremer Landsstraße
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  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Forstwirtschaftliche Fläche an der Bremer Landstraße
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Forstwirtschaftliche Fläche an der Bremer Landstraße

Auktions-ID 415-0014

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.900 EUR *
SP 400 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Datenänderung

14.11.2023
Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Verkaufsgegenstand zwar relativ frei zugänglich ist, die Zuwegung aber weder vertraglich noch dinglich zugesichert ist. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der künftigen Zuwegung mit dem Eigentümer der zu nutzenden Flächen in Verbindung zu setzen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Forstwirtschaftliche Fläche an der Bremer Landstraße
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    B 74 (Bremer Landstraße)
    27721 Ritterhude
  • Bundesland Niedersachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 947 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck Grundbuch von Ritterhude Blatt 3140 Flur 1 Flurstück 135/5
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Ritterhude teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.10.2023 u.a. mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für den Verkaufsgegenstand bekannt sind. Das Flurstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im rechtkräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche ausgewiesen. Kein Denkmalschutz. Kein Sanierungsgebiet. Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2023/24 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
  • Makrolage
    Die niedersächsische Gemeinde Ritterhude im Landkreis Osterholz liegt nördlich der Stadt Bremen mit gemeinsamer Landes- und Gemeindegrenze. Ritterhude ist Teil der europäischen Metropolregion Nordwest

    Der Naturraum wird durch die Marsch-, Moor- und Schwemmlandschaft der Hamme- und Wümme-Niederung und die eiszeitlich geprägte Geestlandschaft mit ihren Sand- und Lehmböden bestimmt.

    Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig an der A 27 (Cuxhaven-Bremerhaven-Bremen-Walsrode) und der B 74 (Bremen-Stade). Die Anschlussstelle Ritterhude Süd der A 27 befindet sich auf Höhe des Autobahndreiecks zur A 281.

    Der Haltepunkt Ritterhude an der Strecke Bremen-Bremerhaven wird von der Linie RS 2 der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen bedient, die tagsüber stündlich zwischen Bremerhaven-Lehe und Twistringen verkehrt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt nördlich angrenzend an die B 74 (Bremer Landstraße) in unmittelbarer Nähe zum hiesigen Sportplatz unweit der Grenze zu Bremen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.ritterhude.de
  • Behörde Gemeinde Ritterhude, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude, Telefon:04292 889 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen dem Veräußerer und einem „Verbraucher“ gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Eigentümerwechsel bedarf der Genehmigung nach dem GrdstVG, da die Verkäuferin in dem nach § 1 Abs. 1 NGrdstLwG maßgeblichen Zeitraum aus ihrem im Zuständigkeitsbereich derselben Genehmigungsbehörde gelegenen Grundeigentum weitere Flächen verkauft und damit insgesamt die Fläche von [05 / 1] ha überschritten hat.

    Der Kaufgegenstand befindet sich in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 74 und ist den mit der Nutzung als Bundesstraße verbundenen Einwirkungen ausgesetzt. Der Käufer verzichtet gegenüber dem Veräußerer auf privatrechtliche und öffentliche Unterlassungs- und Ersatzansprüche wegen aller durch die Nutzung bedingten Einwirkungen, auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906 BGB fallen und das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß überschreiten. Der Käufer verzichtet insbesondere auch auf Minderung des Kaufpreises, Nacherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag sowie auf alle Ansprüche aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971 in der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Gehölzfläche an der ´Bremer Landstraße´ mit einer Grundstücksgröße von 947 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Unland geführte Verkaufsgegenstand ist gemäß vorliegendem Kartenmaterial vollständig mit Bäumen und Buschwerk bewachsen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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