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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Aufgegebenes Industriegelände **ehemals Klosterbrauerei Hadmersleben**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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39387 Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
7.335 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
Ca. 1900, Ergänzungsbauten 1935 und 1960, lt. Veräußererangabe.
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Grundbuch
Amtsgericht Oschersleben Grundbuch von Hadmersleben Blatt 478 Gemarkung Hadmersleben Flur 2 Flurstücke 1291/3 und 1291/9
und
1/5 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1291/6 der Flur 2 Gemarkung Hadmersleben eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Oschersleben Grundbuch von Hadmersleben Blatt 1378
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Belastungen im Grundbuch
Blatt 478
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Blatt 1378
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen bezogen auf den 1/5 - Miteigentumsanteil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Stadt Oschersleben (Bode) im sachsen-anhaltinischen Landkreis Börde liegt inmitten der Magdeburger Börde ca. 35 km südwestlich von Magdeburg und wurde durch die umgebenden fruchtbaren Schwarzerdeböden stark landwirtschaftlich geprägt.
Bekannt ist Oschersleben für die 1997 erbaute Motorsport Arena Oschersleben. Die Rennstrecke, auf der bereits viele nationale und internationale Rennen ausgetragen wurden, ist eine von fünf permanenten Rennstrecken in Deutschland.
Durch Oschersleben verläuft die Bundesstraße 246. Dieser Teil der Bundesstraße beginnt in Neuwegersleben an der B245 und führt dann Richtung Osten bis zur B246a in Wanzleben. Weiterhin wird das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung von der Landstraße L24 gequert. Das Stadtgebiet ist über die nach Norden verlaufende L24 mit der Bundesautobahn 2 und über die B246 und B246a in östlicher Richtung mit der Bundesautobahn 14 verbunden.
Der öffentliche Personennahverkehr wird unter anderem durch den PlusBus des Landesnetzes Sachsen- Anhalt erbracht.
Der Ortsteil Hadmersleben liegt in der westlichen Magdeburger Börde etwa zwei Kilometer von der Bode entfernt - großräumiger gesehen zwischen Magdeburg und dem Harz. Das fruchtbare, flachwellige Gebiet um Hadmersleben wird landwirtschaftlich intensiv genutzt.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befinden sich am Stadtrand von Hadmersleben unmittelbar an der Heerstraße. Die Umgebungsbebauung östlich der Heerstraße ist durch freistehende Mehrfamilienhäuser in aufgelockerter Bebauung geprägt.
Westlich grenzt an das Verkaufsobjekt eine Unlandfläche an, die vormals zur Brauerei gehörte und jetzt von der BImA als Arrondierungs-/Ersatzfläche vorgesehen ist.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist über das Wegeflurstück 1291/6 an die Heerstraße angebunden. Zur medientechnischen Erschließung liegen keine gesicherten Informationen vor. Das verkaufsgegenständliche Grundstück verfügt über keine Anschlüsse an Frisch- und Abwasser.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), Tel.: +49 3949 9120
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III mit Ausnahme der in Abt. III des Grundbuches von Hadmersleben, Blatt 1378 eingetragenen Belastung. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Einlieferer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Einlieferungsgegenstandes von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA), insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird die BlmA von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Einlieferungsgegenstand in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Meistbietende verpflichtet, die BlmA von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme freizustellen. Ausgleichsansprüche des Meistbietenden gegen die BlmA wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen. Der Meistbietende verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Einlieferungsgenstandes oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber der BlmA im Sinn eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein aufgegebenes Industriegelände bestehend aus den Flurstücken 1291/3 und 1291/9 mit einer Grundstücksgröße von 6.234 m², lt. Grundbuchangaben zuzüglich einem 1/5 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1291/6 mit einer Größe von 1.101 m², lt. Grundbuchangaben.
Nach Angabe des Veräußerers wurde das vor 1891 als Zuckerfabrik / Mälzerei genutzte Grundstück zu einer Brauerei umfunktioniert und erweitert. Die endgültige Nutzungsaufgabe der Klosterbrauerei erfolgte 1991.
Die teilweise noch vorhandene Bebauung besteht aus teils unterkellerten Lager- und Sudhausgebäuden, Maschinen- und Generatorenhaus, Kesselhaus, Verwaltungs- und Sozialgebäude - Flaschenkeller sowie großflächige Betonflächen und Restfundamente und Rampen.
Die aufstehenden Gebäude sind stark baufällig und einsturzgefährdet. Einzelne Gebäude sind bereits in sich zusammengefallen, so dass nur noch die Außenmauern stehen.
Das Vorhandensein asbesthaltiger Bauprodukte sowie anderer Bauprodukte, die nach heutigem Erkenntnisstand aufgrund ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung bei der Errichtung von baulichen Anlagen keine Verwendung mehr finden, ist im Hinblick auf den Zeitpunkt der Errichtung der vorhandenen baulichen Anlagen nicht auszuschließen. Bis auf die Feststellung der Baufachverwaltung, dass in Gebäuden mit Bitumendachabdeckung Chrysotilasbest nachgewiesen wurde, hat der Einlieferer keine weitergehenden Untersuchungen durchgeführt. Eine Haftung des Einlieferers für das Freisein des Einlieferungsgegenstandes von solchen Bauprodukten sowie für eventuelle Auswirkungen dieser Bauprodukte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Nachrichtlich wurde im Zuge der Einschätzung zur Machbarkeit eines Teilabbruches u.a. festgestellt, dass sich aufgrund des fortgeschrittenen Verfalls der Dächer und damit einhergehende Einsturzgefährdung der Gebäude, verbunden mit dem Auffinden von Chrysotilasbest in der Dachpappe und den baulichen Eigenschaften der Liegenschaft, ein kompletter Abbruch näher liegt. Die Kosten für Abbrucharbeiten und Entsorgung wurden auf grob 1.200.000,00 EUR geschätzt. Unberücksichtigt geblieben sind bei dieser unverbindlichen Kostenschätzung unter anderem die vorher notwendige Schadstoffkartierung und Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes sowie der Baustellenbetreuung.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass ein in Dritteigentum stehendes ehemaliges Verwaltungs- und Werkswohnungsgebäude der Brauerei zu einem Mehrfamilien-Mietwohnhaus umgenutzt wurde, welches in einem baulichen Verbund zum verkaufsgegenständlichen vormaligen Sudhaus der Brauerei steht. Ob es sich beim baulichen Verbund um eine Grenzwand oder um eine Nachbarwand handelt, konnte bislang mangels historischer Bauunterlagen nicht geklärt werden. Es existiert ausweislich einer Luftbildaufnahme ein baulicher Überstand dieses Nachbarwohnhauses im Dachgiebelbereich auf das Verkaufsgrundstück. Gegenüber der BImA hat dieser Nachbar wegen angeblich vom angrenzenden ehem. Sudhaus eindringendem Oberflächen- bzw. Regenwasser einen vermeintlichen Beseitigungsanspruch geltend gemacht, der weder bauhistorisch noch nachbarrechtlich abschließend aufgeklärt und geprüft wurde.
Der zur Sicherung des Geländes aufgestellte Bauzaun gehört nicht zum Verkaufsgegenstand.
Das Grundstück und die aufstehenden Gebäude können aus Verkehrssicherungsgründen nicht betreten werden.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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