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Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche

  • Blick von der B4 in Richtung Verkaufsfläche hinter der Böschung und auf die Umgebung - Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche
    Blick von der B4 in Richtung Verkaufsfläche hinter der Böschung und auf die Umgebung
  • Blick von der L250 in Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche
    Blick von der L250 in Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche
    Lageskizze
  • Umgebungskarte - Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche
    Umgebungskarte
  • Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche

Auktions-ID 414-0020

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
360 EUR *
SP 10 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine Grünlandfläche an der Auffahrt zur B4 in der Hansestadt Uelzen - lt. FNP gewerbliche Baufläche
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    B4 bzw. nahe Im Böh
    29525 Hansestadt Uelzen
  • Bundesland Niedersachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 91 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Uelzen von Uelzen, Blatt 7079, Flur 5 Flurstück 22/10
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Hansestadt Uelzen teilt im Schreiben vom 25.09.2023 mit, dass aus planungsrechtlicher Sicht für das Verkaufsobjekt keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Das Flurstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Hinweis der Stadt: Der Rat der Hansestadt Uelzen hat am 17.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 295 ´Erweiterungsfläche Kläranlage´ für die unmittelbar angrenzenden Flächen gefasst. Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, die Teilfläche ist aber für sich nicht bebaubar. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Flurstück als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz.
  • Makrolage
    Die Hansestadt Uelzen ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Nordosten Niedersachsens und Teil der Metropolregion Hamburg. Uelzen liegt am Rand der Lüneburger Heide.

    Als Mitglied der Hanse kam die an der Ilmenau gelegene Mittelstadt durch internationalen Handel zu gewissem Wohlstand. Die Altstadt ist von Fachwerkarchitektur geprägt und weist zudem einige beachtliche Bauwerke der norddeutschen Backsteingotik auf.

    Reizvoll ist die Lage der Stadt am Heidefluss Ilmenau mit grünen Ufern, kleinen Parks und Auen. In der Nachbarschaft wurden große Areale als Naturparks mit Mooren, Wäldern, Seen und Heideflächen gestaltet: Naturpark Elbhöhen-Wendland, Naturpark Lüneburger Heide, Naturpark Südheide und Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.

    Aufgrund ihrer Lage an der Nord-Süd-Achse Hamburg-Hannover sowie der West-Ost-Achse Bremen-Berlin ist die Stadt ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt. Von wirtschaftlicher Bedeutung ist zudem die Lage am Elbe-Seitenkanal.

    Von Uelzen führt die B4 über Gifhorn und Braunschweig nach Bad Harzburg und weiter nach Süden über den Harz nach Nordhausen. In der Gegenrichtung führt die B4 über Bad Bevensen und Lüneburg nach Norden nach Hamburg. Nach Südwesten führt die B191 über Eschede nach Celle. Nach Nordosten führt sie nach Dannenberg, überquert die Elbe und verläuft weiter über Ludwigslust und Parchim bis nach Plau am See. Nach Osten führt die B493 über Lüchow (Wendland) nach Schnackenburg (Elbe). Nach Westen führt die B71 über Munster nach Soltau. Bei der BAB-Anschlussstelle Soltau-Ost kreuzt die B71 die A7. In der Gegenrichtung führt die B71 nach Salzwedel und weiter über Gardelegen und Haldensleben nach Magdeburg.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt liegt im nordöstlichen Bereich von Uelzen an der Auffahrt von der L250 auf die B4.

    In der Umgebung befinden sich gewerblich genutzte Flächen sowie auf der anderen Straßenseite die Stadtentwässerung Uelzen mit Klärwerk. Die Bushaltestelle Im Böh ist ca. 200 Meter entfernt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.hansestadt-uelzen.de
  • Behörde Stadtverwaltung Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/ 800 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung bedarf der Genehmigung nach dem GrdstVG, da der Veräußerer in dem nach § 1 Abs. 1 NGrdstLwG maßgeblichen Zeitraum aus seinem im Zuständigkeitsbereich derselben Genehmigungsbehörde gelegenen Grundeigentum weitere Flächen verkauft und damit insgesamt die Fläche von [05/1] ha überschritten hat.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des jeweiligen Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich- rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und einem „Verbraucher´ germ. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Uelzen mit einer Grundstücksgröße von 91 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche wird grundbuchlich als Landwirtschaftsfläche geführt und stellt sich als natürlich bewachsene Grünlandfläche unterhalb der Böschung an der Auffahrt von der L250 zur B4 dar.

    Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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