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Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**

  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
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    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - B250 - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - B250
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    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
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    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - südöstlicher Flurstücksbereich - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - südöstlicher Flurstücksbereich
  • Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
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    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
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    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
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    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
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  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - unbefestigter Weg östlich - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - unbefestigter Weg östlich
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    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - unbefestigter Weg östlich
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  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
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Auktions-ID 414-0003

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
20.000 EUR *
SP 6.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Rund 29.400 m² vertragsfreie Wiesen- & Gehölzfläche im südöstlichen Harzvorland **ca. 48 km von Halle (Saale) entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    B 250
    06268 Querfurt
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 29.391 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Merseburg von Querfurt, Blatt 3967, Flur 9 Flurstück 117
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungsrecht) mit Bau- und Einwirkungsbeschränkungen für die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH.

    Abt. II, lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) mit Bau- und Einwirkungsbeschränkungen für die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nrn. 4 und 5 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Im Schreiben vom 14.07.2021 teilt der Landkreis Saalekreis, Dezernat III, Umweltamt/ SG Gewässerschutz, dem Veräußerer mit, dass das Verkaufsobjekt in keinem nach Wasserrecht festgesetzten Schutzge­biet liegt. Oberflächengewässer werden nicht tangiert.

    Der Landkreis Saalekreis, Umweltamt SG Naturschutz, Wald und Forstaufsicht, teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 08.06.2023 mit, dass nach erfolgter Prüfung, dass sich die Verkaufsfläche im Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ befindet, somit besteht für diese Fläche ein Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG i. V. m. § 31 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA. Das bestehende Vorkaufsrecht nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA wird jedoch nicht wahrgenommen. Des Weiteren befindet sich auf der Fläche kein Naturdenkmal (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG LSA) oder oberirdisches Gewässer (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 NatSchG LSA).

    Der Landkreis Saalekrels, Untere Bauaufsichtsbehörde - Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, teilt im Schreiben vom 15.07.2021 dem Veräußerer mit, dass im Baulastenverzeichnis von Querfurt für das Flurstück keine Eintragungen vorgenommen wurden.

    Der Landkreis Saalekreis, Dezernat III - Ordnungsamt / SG Katastrophenschutz und Rettungsdienst, teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 09.10.2015 unter anderem mit, dass eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln dem Kampfmittelbeseitigungsdienst nach derzei­tigem Stand der Unterlagen nicht bekannt ist.

    Im Schreiben vom 12.10.2015 teilt der Landkreis Saalekreis, Dezernat III - Umweltamt / SG Abfall und Bodenschutz dem Veräußerer mit, dass das Verkaufsobjekt nach aktuellem Kenntnisstand der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Saalekreis nicht in der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) erfasst ist.
    Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) gibt an, dass das angefragten Flurstücke in keinem naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebiet liegt. Auf dem Flurstück befinden sich keine naturschutzrechtlich besonders geschützten Objekte und es sind keine gesetzlich geschützten Biotope registriert.

    Die Stadt Querfurt teilt im Schreiben vom 19.07.2021 dem Veräußerer unter anderem mit, dass das Verkaufsobjekt im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Seitens der Behörde ergeht der Hinweis, dass der Verkaufsgegenstand vermutlich eine abgedeckte Hausmülldeponie ist.

    Anmerkung des Veräußerers: Der Hinweis zu der vermuteten Altablagerung kam vom Bauamtsleiter der Stadt Querfurt. In einer telefonischen Auskunft teilte er mit, dass in den 80iger Jahren wild Abfall und Asche am Wegrand des Flurstücks abgelagert bzw. abgekippt und später vermutlich abgedeckt worden sei. Eine genaue Lage der „Deponie“ sei ihm nicht bekannt. Eine konkrete Fläche auf dem 2,9 ha großen Verkaufsobjekt, an derer der Verdacht ggf. geprüft werden könnte, wurde nicht ermittelt. Beim zuständigen Umweltamt und im Altlastenkataster des Saalekreises liegen keine Hinweise auf eine ehemalige Deponie oder Altablagerung mit Bezug zum Verkaufsobjekt vor.

    Ferner teilt der Veräußerer unverbindlich mit, dass gemäß Information der Webseite der Stadt Quedlinburg kein gültiger Flächennutzungsplan aufgestellt ist.

    Der Landkreis Saalekreis - Untere Denkmalschutzbehörde - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.07.2021 mit, dass der Verkaufsgegenstand kein Kulturdenkmal i. S. d. § 2 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt ist.
  • Makrolage
    Querfurt ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt und liegt westlich von Halle (Saale).

    Die Stadt liegt im südöstlichen Harzvorland auf der sogenannten Querfurter Platte im Tal der namensgebenden Querne. Diese durchfließt die Altstadt von West nach Ost.

    Die Stadt ist durch eine Ortsumgehung an die Bundesstraßen 180 und 250 sowie an die Bundesautobahn 38 angebunden.

    Der Bahnhof Querfurt ist Endbahnhof der Bahnstrecke Merseburg-Querfurt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt südwestlich von Querfurt an der B250 zwischen Querfurt und Nebra, nahe des Abzweigs zur L 172 Richtung Schmon und in direkter Nachbarschaft zum Aussichtspunkt „Querfurter Platte“.

    Die Umgebung besteht aus Landwirtschafts- und Waldflächen sowie den angrenzenden Ortschaften von Querfurt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Medientechnisch ist das Grundstück nicht erschlossen.

    Der südöstliche Teil des Verkaufsobjekts grenzt an den straßenbegleitenden Radweg der B 250. In der Nähe sind Zugänge/Zufahrten zur B 250 vorhanden.

    Nah hinter dem nordwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein befestigter Wirtschafts- und Wanderweg.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.querfurt.de
  • Behörde Stadt Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt, Telefon: 034771-6010
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufobjektes von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung des Veräußerers, insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird der Veräußerer von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Kaufgrundstück in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Ersteher verpflichtet, den Veräußerer von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme
    freizustellen. Ausgleichsansprüche des Erstehers gegen den Veräußerer wegen schädlicher
    Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen.

    Der Ersteher verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Kaufgrundstücks oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber dem Veräußerer im Sinn eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein langgezogenes, unregelmäßig geschnittenes Grundstück mit einer Größe von 29.391 m², laut Grundbuchangaben. Die Liegenschaft, am Rande eines Plateaus auf dem sich angrenzend nach Nordosten eine große Ackerfläche erstreckt, ist überwiegend mit Sträuchern und Bäumen bewachsen, welche von teils wiesenartigen Freiflächen unterbrochen werden.

    Der Höhenunterschied zur im Südwesten, unterhalb des Plateaus liegenden Ackerfläche beträgt mehrere Meter. Im Norden grenzt das Verkaufsobjekt an einen in topografischen Karten als Querfurter Stadtwald bezeichneten historischen Waldstandort.

    Die Verkaufsfläche hat eine Grundstückstiefe von ca. 650 m - 700 m und ist im Mittel ca. 40 m breit.

    Der Verkaufsgegenstand wird grundbuchlich als Handel- und Dienstleistungsfläche, Landwirtschaft, Gehölz, Wald, Der Kuhberg geführt und befindet sich im Naturpark ´Saale-Unstrut-Triasland´ .

    Gemäß Darstellungen im Kataster mit unterlegtem Luftbild sind im nördlichen Drittel des Grundstücks kleinere Flächen an den Grundstücksrändern in die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen einbezogen. Die Nutzung erfolgt vertragslos. Der Nutzer ist dem Veräußerer nicht bekannt. Es obliegt dem Ersteher, auf eigene Kosten, eine vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Im südöstlichsten Bereich des Grundstücks befinden sich Leitungen und Anlagen der überregionalen Wasserversorgung mit unterschiedlichen, bis zu 8 m breiten Schutzstreifen (Fernwasserleitungen, Schächte, Fernmeldekabel, Energiestationen, Energiekabel) sowie ein Teil eines geschotterten Platzes.

    Östlich vom und teilweise auf dem Verkaufsobjekt gelegen verläuft ein unbefestigter Weg ohne vertragliche Regelung. In der Örtlichkeit stellt sich der Weg als Trampelpfad dar und ist zu weiten Teilen kaum auszumachen. An vielen Stellen ist er überwachsen.

    Zu den jagdlichen Verhältnissen sowie zu den auf dem Verkaufsobjekt vorhandenen jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze u. ä.) liegen keine weiteren Informationen vor. Die Einrichtungen stehen vermutet im Eigentum etwaiger Jagdausübungsberechtigter und gehören nicht zum
    Verkaufsgegenstand.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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