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Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2014 - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2014
  • Blick auf Verkaufsfläche - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick vom angrenzenden Parkplatz Richtung Verkaufsfläche - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick vom angrenzenden Parkplatz Richtung Verkaufsfläche
  • Blick auf Nachbarbebauung und Umgebung - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Nachbarbebauung und Umgebung
  • Straßenansicht - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Straßenansicht
  • Blick auf Umgebungsbebauung - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Blick auf Umgebungsbebauung
  • Straßenansicht - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Straßenansicht
  • Lageskizze - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
    Umgebungsskizze
  • Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen

Auktions-ID 414-0010

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.600 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

25.10.2023
Die Stadt Schönebeck teilt im Schreiben vom 25.10.2023 Folgendes mit: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines seit dem 17.12.2017 wirksamen und zuletzt am 02.12.2018 geänderten Flächennutzungsplanes.
Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück liegt gemäß Innenbereichs- und Arrondierungssatzung der Stadt Schönebeck (Elbe) im Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO. Das Grundstück ist unbebaut. Die nähere Umgebung ist geprägt von mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern. Die Bebaubarkeit des Grundstücks ist über eine Bauvoranfrage beim zuständigen FD Bauordnung des Salzlandkreises zu klären.
Das Flurstück liegt an einer öffentlichen Straße. Die Straße wurde ausgebaut. Das Grundstück ist nicht an die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage der Stadt Schönebeck (Elbe) angeschlossen. Ein separater Anschluss ist aufgrund des Zuschnittes und der Größe des Grundstücks nicht vorgesehen. Derzeit sind keine Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsbaubeiträge (gem. § 127 BauGB) und Abgaben bekannt. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Veränderungssperre, einer Sanierungssatzung und einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz im Heilbad Bad Salzelmen
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Edelmannstraße 25
    39218 Schönebeck (Elbe) ST Bad Salzelmen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 101 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Schönebeck von Schönebeck, Blatt 25451, Flur 26 Flurstück 1002
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Schönebeck teilte mit Schreiben vom 13.02.2014 dem Voreigentümer Folgendes mit: Das Objekt liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB (baureife Fläche) sowie im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Darstellung als gemischte Baufläche. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, nicht im Sanierungsgebiet und nicht im Dorferneuerungsgebiet.

    Der Salzlandkreis teilte dem Voreigentümer mit Schreiben vom 20.11.2013 mit, dass für das Grundstück keine Baulasteneintragungen im Baulastenverzeichnis des Salzlandkreises vorhanden sind. Das Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereichs ´Altstadt von Schönebeck-Salzelmen´ gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA. Es ist auch Bestandteil eines archäologischen Flächendenkmals gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 DenkmSchG LSA.

    Mit E-Mail vom 27.11.2013 teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt dem Voreigentümer mit, dass sich das Grundstück im Denkmalbereich ´Altstadt´ von Salzelmen befindet. Hieraus ergibt sich ein Genehmigungsvorbehalt gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

    Des Weiteren teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 26.11.2013 dem Voreigentümer mit, dass das Grundstück im historischen Ortskern von Schönebeck-Salzelmen liegt, der ein archäologisches Flächendenkmal darstellt. Das Flächendenkmal hat eine örtliche Bedeutung im Sinne des § 11 DenkmSchG LSA.

    Weiterhin teilte der Salzlandkreis dem Voreigentümer mit Schreiben vom 18.11.2013 mit, dass keine Eintragungen entsprechend § 2 Absätze 3 bis 6 Bundesbodenschutzgesetz BBodSchG im Altlastenkataster des Salzlandkreises vorhanden sind. Ein Verdacht auf Kontaminationen besteht nicht.
  • Makrolage
    Schönebeck (Elbe) ist die größte Stadt des Salzlandkreises in Sachsen-Anhalt und liegt östlich der Magdeburger Börde an der Elbe, etwa 15 km südlich der Landeshauptstadt Magdeburg.

    Durch die Stadt verläuft die B246a Hakenstedt-Schönebeck-Burg (bei Magdeburg). Weitere wichtige Straßen sind die L51 Magdeburg-Schönebeck-Barby-Güterglück, die L65 Schönebeck-Calbe (Saale)-Bernburg, und die K1296 Elbenau-Pretzien-Ranies. Die Autobahnanschlussstelle Schönebeck der A14 Magdeburg-Halle (Saale)-Leipzig-Dresden liegt nahe der Stadt an der B246a. Die A2 ist über das Magdeburger Kreuz auf kurzem Weg schnell erreichbar. Der Schönebecker Elbhafen ist direkt mit dem Wasserstraßenkreuz Magdeburg (Mittellandkanal/ Elbe-Havel-Kanal) verbunden. Weiterhin liegen mit Halle-Leipzig, Berlin und Hannover gleich 3 Großflughäfen in gut erreichbarer Nähe sowie ein weiterer Flugplatz in Cochstedt. Der Flugplatz Magdeburg ist für Individualflüge nutzbar.

    Das Verkaufsgrundstück liegt im Süden von Schönebeck, im Stadtteil Bad Salzelmen. Bad Salzelmen ist staatlich anerkanntes Heilbad und wird durch Kurbetrieb mit Gradierwerk geprägt. 1802 wurde in Bad Salzelmen das erste Soleheilbad Deutschlands eröffnet. Die 1995 erbaute Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen ist Zentrum moderner Rehabilitationsmedizin im Bereich Solebehandlung. Der Solepark mit einem Erholungsbad, dem Kurmittelhaus und einem Kunsthof stellt einen Anziehungspunkt für Erholungssuchende und Kurgäste dar.
  • Mikrolage
    Das Grundstück liegt auf der Ostseite der Edelmannstraße zwischen einem Parkplatz und dem Wohngrundstück Edelmannstraße 24.

    Die 1- bis 2-geschossige Umgebungsbebauung wird überwiegend wohnbaulich genutzt. Nördlich vom Grundstück wurde vor Jahren eine Wohnanlage neu errichtet.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , das Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereichs ´Altstadt von Schönebeck-Salzelmen´ und auch Bestandteil eines archäologischen Flächendenkmals.
  • Erschließung
    Zur medientechnischen Erschließung des Grundstückes liegen keine Informationen vor.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.schoenebeck.de
  • Behörde Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), Tel.: 03928/ 710 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine lt. Grundbuchangabe 101 m² große Fläche im Innenbereich zwischen einem Wohngrundstück und einem öffentlichen Parkplatz.

    Das im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche verzeichnete Grundstück befindet sich auf Straßenniveau. Lt. Kartenmaterial befindet sich auf der Verkaufsfläche im nördlichen Bereich eine Hecke. Das Grundstück selbst ist ungepflegt und mit Wildwuchs zugewachsen.

    Zum Teil befinden sich Steine bzw. Mauerreste auf der Verkaufsfläche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Grundstück ehemals bebaut war. Daher kann auch das Vorhandensein von unterirdischen Gebäudeteilen, Kabeln, Rohren und Schächten nicht ausgeschlossen werden.

    Die Verkaufsfläche wird nördlich durch einen Parkplatz und südlich sowie östlich durch Nachbargebäude bzw. durch eine mit Rankengewächse bewachsene Bruchsteinmauer begrenzt. Inwieweit die Einfriedungen bzw. Begrenzungen mit den tatsächlichen Grundstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geklärt werden.

    Die endgültige und verbindliche Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte nicht geklärt werden. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären. Für eine mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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