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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Kleines ehemals bebautes Grundstück in zentraler Stadtlage von Calbe (Saale)
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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39240 Calbe (Saale)
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
108 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Schönebeck von Calbe, Blatt 8370, Flur 16 Flurstück 8381
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Calbe (Saale) ist eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt südöstlich von Magdeburg.
Calbe liegt am linken Ufer der Saale, die bis Calbe für Europaschiffe ausgebaut ist. Die Stadt liegt nahe dem geographischen Mittelpunkt Sachsen-Anhalts, der sich in der 5 km entfernten Gemeinde Tornitz befindet.
Die Stadt liegt direkt an L65, die von Magdeburg nach Bernburg führt. Entfernung zur A14 ca. 6 km. Die A2 verläuft ca. 35 km nördlich von Calbe. Die B71 Magdeburg-Halle ist ca. 6 km entfernt.
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt liegt ca. 350 m von der zentralen Stadtlage entfernt, auf der Ostseite der Tuchmacherstraße.
Die Tuchmacherstraße stellt sich als schmale Durchgangsstraße dar, mit 1- bis 3-geschossiger überwiegend geschlossener Bebauung.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Wasser, Abwasser, Strom und Gas liegen in der Straße.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Calbe (Saale), Markt 18, 39240 Calbe (Saale), Tel.: 039 291/ 563 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein leicht trapezförmig geschnittenes Grundstück in zentraler Stadtlage mit einer Grundstücksgröße von 108 m², lt. Grundbuchangabe.
Das im Grundbuch als Fläche besonderer funktionaler Prägung verzeichnete Verkaufsgrundstück und das Nachbargrundstück waren ehemals mit einem Wohngebäude bebaut.
Das Vorhandensein von unterirdischen Gebäudeteilen, Fundamenten, Kabeln, Rohren und Schächten kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Das Grundstück selbst ist ungepflegt und mit Wildwuchs bewachsen. Am Tag der Besichtigung wurde die Verkaufsfläche zum Abstellen von PKW genutzt. Die Nutzung vertraglos erfolgt. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Die südliche und östliche Grundstücksgrenze wird durch Mauern (Nachbargrundstücke) begrenzt. Im nordöstlichen Grenzbereich wird ein auf dem benachbarten Grundstück befindlicher Rohbau durch einen Bauzaun geschützt. Die nördliche und westliche Grundstücksgrenze ist vor Ort nicht eindeutig bestimmbar.
Inwieweit die Einfriedungen bzw. Begrenzungen mit den tatsächlichen Grundstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geklärt werden.
Das Objekt liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche - Mischgebiet ausgewiesen. Die endgültige und verbindliche Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären. Für eine mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de