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39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Blick über Verkaufsgegenstand und Nachbarbebauung - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Blick über Verkaufsgegenstand und Nachbarbebauung
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    Blick über Verkaufsgegenstand und Nachbarbebauung
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    Blick über Verkaufsgegenstand und Nachbarbebauung
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    Blick über Verkaufsgegenstand und Umgebung
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung
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    Blick auf den Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • benachbartes Neubaugebiet - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    benachbartes Neubaugebiet
  • Blick in die Heinrich-Heine-Straße - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Blick in die Heinrich-Heine-Straße
  • Anlage 2 zum notariellen Grundstückskaufvertrag Skizze Grunddienstbarkeit - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Anlage 2 zum notariellen Grundstückskaufvertrag Skizze Grunddienstbarkeit
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
    Lageskizze

Auktions-ID 412-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
68.000 EUR *
SP 59.000 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

25.09.2023
Der Veräußerer teilt dem Auktionshaus mit, dass ein Mietvertrag aufgrund Alter des Nutzers ordnungsgemäß zum 31.12.2023 gekündigt wurde. Die monatliche Miete hieraus beträgt 20,83 € und ist bereits bis 31.12.2023 bezahlt. Ferner wurde mit einem Angehörigen der verstorbenen Nutzerin ein Mietvertrag ab 01. Oktober 2023 mit gesetzlicher 3-monatiger Kündigungsfrist geschlossen. Frühere Rückstände wurden vollständig ausgeglichen. Die monatliche Miete hier beträgt 25,--€.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 39 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 8.400 Euro**
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Wülknitzer Straße (nahe Hausnummer 2) bzw. Heinrich-Heine-Straße (hinter Hausnummern 30 b/ 31)
    06366 Köthen (Anhalt)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.679 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr Nicht bekannt.
  • Grundbuch
    Amtsgerichts Köthen von Köthen, Blatt 9827, Flur 15, Flurstücke 1107 und 1103 sowie 1/8 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1117 (Amtsgerichts Köthen von Köthen, Blatt 9827)

    und

    1/9 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1071 eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Köthen von Köthen, Blatt 10356
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II (zu Lasten der Flurstücke 1117 und 1071 und zugunsten des Flurstückes 1107): noch einzutragende Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den jeweils dinglich oder schuldrechtlich Berechtigten. Eine entsprechende Lageskizze ist dem notariellen Grundstückskaufvertrag als Anlage 2 beigefügt.

    Abt. II (zu Lasten der Flurstücke 1117 und 1071): noch einzutragende Dienstbarkeit: Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 1010 BGB. Der Ersteher ist verpflichtet alles zu tun und nichts zu unterlassen, damit die vorgenannten Eintragungen im Grundbuch erfolgen und nicht wieder gelöscht werden.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die noch zur Eintragung kommenden Dienstbarkeiten in Abt. II des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Der Landkreis Anhalt- Bitterfeld - Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, FD Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Chemikalienrecht teilt im Schreiben vom 18.01.2022 unter anderem mit, dass im Altlastenkataster des Landkreises die Altlastverdachtsfläche mit der Katasternummer 20381 und der Bezeichnung ´Deponie Möbiuskiete´ für den Verkaufsgegenstand registriert ist. Diese wurde einplaniert und in den 60er Jahren mit einem Garagenkomplex bebaut. Gutachten oder andere Untersuchungsergebnisse liegen dazu nicht vor. Aus heutiger Sicht ist kein Handlungsbedarf bei der derzeitigen Nutzung ableitbar. Bei einer sensiblen Nutzung (z. B. Wohnbebauung) ist eine nutzungsbezogene, gutachterliche Beurteilung erforderlich.
    (Das Schreiben des Landkreises ist unter dem Punkt ´Dokumente´ als PDF-Datei abrufbar.)

    Die Stadt Köthen (Anhalt) teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 06.03.2023 (E-Maileingang beim Auktionshaus am 17.04.2023) unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche. Es bestehen Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.
  • Nettojahresmiete Details entnehmen Sie der Zusammenfassung.
  • Makrolage
    Die Bachstadt und Hochschulstadt Köthen (Anhalt) mit rund 25.000 Einwohnern liegt ca. 60 km südöstlich der Landeshauptstadt Magdeburg. Halle (Saale) ist ca. 30 km, Leipzig ca. 55 km entfernt.

    Durch Köthen (Anhalt) verlaufen die B183 und B185, am südlichen Stadtrand verläuft die B6n. In 17 km Entfernung östlich verläuft die A9, zur A14 sind es ca. 15 km in westlicher Richtung.

    Durch seine lange Geschichte finden sich viele kulturelle Sehenswürdigkeiten in der Stadt, u. a. Museen, Bibliotheken, Kirchen und Bauwerke sowie Parks und Gedenkstätten. Die über die Region bekannt und alle 2 Jahre stattfindenden Köthener Bachfesttage werden von zahlreichen Bach- und Musikfreunden besucht.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich am südlichen Stadtrand und ist Bestandteil eines Garagenkomplexes mit weiteren, zahlreichen Garagen.

    Die Umgebungsbebauung ist facettenreich gegliedert. Neben Einfamilienhäusern sind ebenfalls zahlreiche Mehrfamilienhäuser und Gartengrundstücke mit entsprechender Bebauung vorhanden.

    Der Verkaufsgegenstand ist sowohl über die Wülknitzer Straße als auch über die Heinrich-Heine-Straße erreichbar.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.koethen-anhalt.de
  • Behörde Stadt Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, 06366 Köthen (Anhalt), Tel.: 03496 425-0, E-Mail: stadtverwaltung@koethen-stadt.de
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die Flurstücke 1107 und 1103 der Flur 15, welche mit insgesamt 39 Garagen mit 3 Garagenzeilen (U-Form) - eine Zeile mit 15 Garagen, eine Zeile mit 22 Garagen und einmal 2 Garagen.

    Ferner gehören zum Verkaufsgegenstand 1/8 Miteigentumsanteil am Flurstück 1117 (Grundstücksgröße 2.045 m², lt. Grundbuchangaben) der Flur 15 sowie 1/9 Miteigentumsanteil am Flurstück 1071 (Grundstücksgröße 35 m², lt. Grundbuchangaben) der Flur 15. Die beiden vorgenannten Flurstücke dienen unter anderem der Zuwegung zum Flurstück 1107 (Grundstücksgröße 1.582 m², lt. Grundbuchangaben).

    Die Garagen sind überwiegend vermietet bzw. verpachtet. Es liegen 39 Nutzungsverträge vor, davon 18 Miet-/Pachtverträge mit einem Jahreserlös im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von ca. 5.040 Euro und 20 Pachtverträge mit einem Jahreserlös im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von ca. 3.400 Euro. Jahreserlös insgesamt auf Grundlage der bestehenden Verträge ca. 8.440 Euro, bei derzeitigem Vermietungs-/Verpachtungsstand. Bzgl. einer Mietgarage erklärt der Verkäufer, dass der Mieter verstorben ist. Es obliegt hier den Angehörigen, den Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen. Der Veräußerer klärt derzeit den Vorgang mit dem Nachlaßgericht. Aktuell sind aus diesem Mietverhältnis 2 Monatsmieten offen zu je 25 € mtl. (März und Juli 2023). Der vorgenannte Vertrag ist in der Erlösberechnung nicht enthalten.

    Mit Stand zum 01.09.2023 bestehen aber für die übrigen Vertragsverhältnisse keine Zahlungsrückstände und es existieren keine Rechtsstreitigkeiten zwischen den Nutzern und dem Veräußerer.

    Bei einem Garagenmietvertrag gibt es immer wieder Zahlungsverzögerungen (unpünktliche Mietzahlung). Zum Stand 01.09.2023 existieren jedoch keine Zahlungsrückstände.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die 20 Garagen, für die Pachtverträge geschlossen sind, nicht vom Veräußerer errichtet wurden.

    Die Baulichkeiten befinden sich in einem altersbedingten und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Garagendächer sind mit Bitumenbahnen belegt. Wellasbestdächer sind augenscheinlich nicht vorhanden. Der Grund- und Boden des Verkaufsgegenstand weist Setzungen auf. Dies hat unter anderem partiell zu Setzungsrissen an den Garagen geführt.

    Die Garagen werden nach Kenntnis des Veräußerers aktuell von benachbarten Fremdflurstücken, welche nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, mit Strom versorgt, ggf. sind einzelne Garagen ohne Stromversorgung. Es obliegt dem Ersteher hier eine Vereinbarung mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke bzgl. der Fortsetzung der vorhandenen Stromversorgung zu treffen. Die Verkäufer wird hierbei unterstützen. Die Möglichkeiten der Versorgung des Verkaufsgegenstandes mit Wasser bzw. der Abwasserentsorgung besteht nicht.

    Der Verkaufsgegenstand ist Bestandteil eines Garagenkomplexes mit zahlreichen Garagen. Bei der Errichtung der Garagen sind einzelne Garagenzeilen (Gebäude-)rückseitig aneinandergebaut worden. Dadurch ergeben sich unter Berücksichtigung der katasterlichen Flurstücksgrenzen partiell Überbauungen zugunsten und/oder zu Lasten des Verkaufsgegenstandes. Ferner wurden für die Baulichkeiten keine Abstandsflächen, auch nicht für den Grenzbereich für die Wegeflurstücke 1071 und 1117, eingehalten. Der Ersteher verpflichtet sich, Entschädigungen gleich welcher Art, nicht zu fordern. Er ist ferner nicht verpflichtet etwaige Entschädigungen zu leisten. Der Ersteher ist verpflichtet diese Regelung seinem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen wiederum zu verpflichten.

    Der Veräußerer hat den Verkaufsgegenstand versichert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz durch den Ersteher nicht übernommen werden kann. Der Ersteher ist verpflichtet zum Zeitpunkt des Lasten-/Nutzenwechsels eigenständig für einen Versicherungsschutz zu sorgen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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