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Teilweise vermieteter Garten zwischen Wohnhäusern ** Darstellung im Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche**

  • Blick in Richtung Verkaufsfläche und die Umgebung - Kirchstraße - Teilweise vermieteter Garten zwischen Wohnhäusern ** Darstellung im Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche**
    Blick in Richtung Verkaufsfläche und die Umgebung - Kirchstraße
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Teilweise vermieteter Garten zwischen Wohnhäusern ** Darstellung im Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Teilweise vermieteter Garten zwischen Wohnhäusern ** Darstellung im Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche**
    Lageskizze
  • Umgebungskarte - Teilweise vermieteter Garten zwischen Wohnhäusern ** Darstellung im Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche**
    Umgebungskarte

Auktions-ID 412-0004

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
13.000 EUR *
SP 3.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Teilweise vermieteter Garten zwischen Wohnhäusern ** Darstellung im Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Kirchstraße (zwischen Hausnummern 36 & 42)
    06295 Lutherstadt Eisleben OT Helfta
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 950 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben von Helfta, Blatt 2394, Flur 22 Flurstücke 60 und 61
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Teilw. vermietet
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Lutherstadt Eisleben teilt im Schreiben vom 01.11.2022 dem Veräußerer unter anderem mit, dass das Verkaufsobjekt im Flächennutzungsplan (-entwurf) als gemischte Baufläche dargestellt wird. Der Verkaufsgegenstand eignet sich nicht für die Gewinnung regenerativer Energien (Windenergie, Biomasse oder Fotovoltaik). Die Erschließung mit einer Straße ist gegeben.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, teilt im Schreiben vom 24.10.2022 dem Veräußerer mit, dass für das Verkaufsobjekt keine Einträge im Altlastenkataster vorliegen. Schädliche Bodenveränderungen i.S. von § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind für die Grundstücke nicht bekannt.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, teilt im Schreiben vom 08.11.2022 dem Veräußerer mit, dass Erkenntnisse über eine mögliche Belastung des Verkaufsobjektes mit Kampfmitteln anhand der vorliegenden Unterlagen nicht gewonnen werden konnten. Ergänzend teilt der Veräußerer per E-Mail vom 06.07.2023 dem Auktionshaus mit, dass im Zuge einer im Jahr 2022 durchgeführten Bewertung festgestellt worden ist, dass das Umfeld der Liegenschaft von mindestens einem Luftangriff betroffen war. Dabei handelte es sich um einen Tieffliegerangriff auf einen Zug ca. 300 m westlich der Liegenschaft. Helfta wurde am 13.04.1945 von US-amerikanischen Truppen eingenommen. Dabei kam es im Süden der Ortschaft zu Gefechten, bei denen auch Artillerie zum Einsatz kam. Die Sichtung des Luftbildes vom 22.07.1945 ergab keine Hinweise auf Bombenabwürfe innerhalb der Liegenschaft.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, teilt im Schreiben vom 26.10.2022 dem Veräußerer mit, dass die Verkaufsfläche nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt.

    Im Schreiben vom 24.10.2022 teilt der Landkreis Mansfeld-Südharz, Bauordnungsamt, dem Veräußerer mit, dass für die Flurstücke keine Baulasteneintragungen vorhanden sind.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt - teilt im Schreiben vom 03.11.2022 dem Veräußerer mit, dass sich das Verkaufsobjekt in der Nähe einiger archäologischer Kulturdenkmale gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA befindet. Es handelt sich um Fundstellen von Einzelfunden und Siedlungen. Für Kulturdenkmale besteht gem. § 9 Abs. 2 DenkmSchG LSA Erhaltungspflicht. Bei Erd- und Tiefbauarbeiten sind die Genehmigungspflichten gem. § 14 Abs. 1 und 2 DenkmSchG LSA zu beachten. Gem. § 14 Abs. 2 DenkmSchG LSA bleibt eine ggf. betriebene garten-, land- und forstwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang ohne weitere Genehmigung zulässig, sofern sie nicht zur Gefährdung der Denkmalsubstanz beiträgt. (...) Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege werden nicht berührt.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bodendenkmalpflege teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 28.11.2022 mit, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Unterlagen von den Flurstücken keine archäologischen Kulturdenkmale (gem. DenkmSchG LSA §22) bekannt sind.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege, teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 14.06.2023 mit, dass für die Flurstücke keine denkmalschutzrechtliche Belange zu beachten sind. Da die Grundstücke sich zwischen Kirche und Friedhof befinden, sind sie jedoch in gewisser Weise wichtig für das Ortsbild.

    Der Abwasserzweckverband Eisleben - Süßer See teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.11.2022 mit, dass das Verkaufsobjekt gegenwärtig keinen eigenen unmittelbaren Anschluss an das öffentliche Abwassernetz besitzt. Die Herstellung eines solchen ist aber möglich. Die Fläche wird im südöstlichen Randbereich von einer Abwasserleitung tangiert.

    Im Schreiben vom 14.11.2022 teilt das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt dem Veräußerer unter anderem mit, dass für den Bereich der Liegenschaft keine bergbaulichen Beschränkungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, bestehen. Die Liegenschaft befindet sich in einem Gebiet, in dem das Kupferschieferflöz der Mansfelder Mulde (hier im Bereich der 5. Sohle) in einer Teufe um ca. 360 m abgebaut wurde. Es handelt sich um Bergbau ohne Rechtsnachfolger. Die großflächigen Senkungen der Tagesoberfläche als Folge des Abbaus sind mit Sicherheit abgeklungen. Das Einleiten besonderer Maßnahmen wegen des umgegangenen Bergbaues ist nach unserer Einschätzung nicht erforderlich.

    Im Raum Eisleben befinden sich im geologischen Untergrund wasserlösliche Gesteine des Zechsteins, die einer natürlichen Subrosion (Ab- bzw. Auslaugung) unterliegen. In der Vergangenheit wurde diese natürliche Subrosion durch den Bergbau und den damit einhergehenden Eingriffen in das Grundwasserregime (Wasserhaltungsmaßnahmen) beeinflusst. Durch die hier aktivierte Salzauflösung wurde die Ausbildung teilweiser engräumiger Senkungsstrukturen begünstigt.

    Die Liegenschaft liegt am äußeren südwestlichen Rand einer entsprechenden Senkungsstruktur, der Senkungsmulde Helfta. Im Zentrum der Senkungsmulde traten starke Senkungen auf, die im Wesentlichen bis zum Ende der 1980er Jahre abgeklungen waren. Seit 1995 wurden nur noch geringfügige Bewegungen von unter 5 mm / Jahr gemessen. Die Senkungsmessungen wurden in Helfta 2003 eingestellt.

    Die erfolgten Dehnungsbeanspruchungen können jedoch an den Rändern des Senkungskessels zur Ausbildung von Zerrspalten führen. Derartige, meist von quartären Lockergesteinen verdeckte Zerrspalten, wurden in der Vergangenheit in geologisch ähnlichen Gebieten von Helfta (Lehmgrube, Sportplatz) beobachtet. Bei ihrem Verbruch entstehen relativ schmale (meist unter 2 m), dafür jedoch z.T. mehrere Meter lange Erdeinbrüche. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering eingeschätzt.

    Wir empfehlen, Baugrunduntersuchungen vornehmen zu lassen. Sollten dabei, bzw. bei den Bauarbeiten Anzeichen auf Hohlräume im Untergrund festgestellt werden, bitten wir um eine umgehende Information.

    Nach Kartenunterlagen ist im Bereich des Plangebietes das Auftreten von oberflächennahen Grundwasserständen zumindest zeitweise weniger als 1 m unter Gelände nicht ausgeschlossen.
    Die Klärung der Grundwassersituation im Standortbereich sollte im Rahmen einer Baugrunduntersuchung erfolgen.
  • Bruttojahresmiete Bemerkung siehe Punkt Zusammenfassung.
  • Makrolage
    Lutherstadt Eisleben ist eine Mittelstadt und die zweitgrößte Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz im östlichen Harzvorland. Bekannt ist sie als Geburts- und Sterbeort Martin Luthers. Die Kernstadt liegt 30 km westlich von Halle (Saale) im Mansfelder Land.

    Die Bundesstraße 80 und die Bundesstraße 180 führen auf der Ortsumfahrung Eisleben am Ort vorbei.

    Am Bahnhof der Stadt halten stündlich die Linien RE8/RE9 Halle-Leinefelde-Kassel und die S7 Halle-Lutherstadt Eisleben auf der Bahnstrecke Halle-Hann-Münden.

    Helfta ist ein Ortsteil der Lutherstadt Eisleben und liegt im Südosten der Stadt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt in Hanglage am südwestlichen Ortsrand von Helfta, ist über die Kirchstraße erreichbar und befindet sich zwischen der Kirche und dem Friedhof.

    Die Umgebung besteht aus ländlichen, gepflegten Wohngrundstücken sowie Grün- und Landwirtschaftsflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Erschließung
    Siehe Punkt ´Aussage Bauamt´.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.eisleben.eu
  • Behörde Lutherstadt Eisleben, Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben, Telefon: 0049 3475 6550
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Kampfmittelbelastungen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unbebautes, teilweise vermietetes Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Helfta. Der Verkaufsgegenstand besteht aus dem Flurstück 60 (540 m²) und dem Flurstück 61 (410 m²) der Flur 22, jeweils laut Grundbuchangaben. Die Nutzung als Garten mit einer Nutzfläche 400 m² ist in einem Mietvertrag geregelt. Die Jahresnettomiete für die vermieteten Flächen beträgt 140 € zuzüglich einer Pauschale von 1,50 € jährlich für Betriebs- und Nebenkosten (z. Zt. Grundsteuern und Betrag zum Gewässerunterhaltungsverband).

    Die Flurstücke werden grundbuchlich als Landwirtschaftsflächen geführt und bilden straßenseitig zur Kirchstraße einen Hang. Ca. 95 m² Grundstücksfläche sind teilweise durch die anliegende Straße überbaut. Vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung als Straße bestehen nicht. Die Regelung der zukünftigen Nutzung obliegt dem Ersteher.

    Die Verkaufsfläche wird von einem Feldweg tangiert, der der Zuwegung anliegender Gärten dient.

    Der Abwasserzweckverband teilte dem Veräußerer per E-Mail am 16.11.2022 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im südöstlichen Randbereich von einer Abwasserleitung tangiert wird. Diese Leitung sollte, nach Auffassung des Abwasserzweckverbandes, dinglich gesichert werden. Der Veräußerer hat zu diesem Sachverhalt keine Verhandlungen aufgenommen. Es obliegt dem Ersteher eine diesbezügliche Regelung herbeizuführen. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkaufsgegenstand wird im straßenbegleitenden Bereich durch Elektrofreileitungen überspannt. Entsprechende Masten befinden sich auf dem Verkaufsgegenstand.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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