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Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**

  • Lage des Flurstückes 128/11 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/11
  • Lage des Flurstückes 128/9 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/9
  • Lage des Flurstückes 128/9 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/9
  • Lage des Flurstückes 128/9 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/9
  • Lage des Flurstückes 128/9 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/9
  • Lage des Flurstückes 128/8 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/8
  • Lage des Flurstückes 128/8 - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Flurstückes 128/8
  • Lageskizze - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**

Auktions-ID 411-0008

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.600 EUR *
SP 1.400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebaute Bahnnebenflächen **gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    zwischen Upstallstraße / Fohrder Landstraße
    14772 Brandenburg an der Havel
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 647 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Brandenburg an der Havel Grundbuch von Brandenburg Blatt 19727 Flur 104 Flurstücke 128/8, 128/9 und 128/11
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 7 das Flurstück 128/8 betreffend: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mittelspannungskabeltrasse (20-kV Kabel) im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Brandenburg, Leitung 3: Brielow-Brandenburg) für die E.ON edis AG.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 7 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Brandenburg an der Havel - Fachgruppe Bauleitplanung - teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 11.04.2023 u.a. mit, dass die Planfeststellung als Bahnfläche mit dem Freistellungsbescheid des LBV vom 14.11.2022 vom Verkaufsgegenstand aufgehoben wurde. Nunmehr unterliegt dieser dem Planungsrecht des BauGB. Die Darstellung im Flächennutzungsplan weist den Verkaufsgegenstand allerdings unverändert als Bahnfläche aus. Die Flurstücke 128/9 und 128/11 liegen im planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB, das Flurstück 128/8 bildet hingegen schon den Übergang zum südlich angrenzenden Freiraum/Kleingartensiedlung, sodass die Einschätzung auf Außenbereich gemäß § 35 BauGB lautet.

    Die Stadt Brandenburg an der Havel - Fachgruppe Bauaufsicht - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 28.04.2023 mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis der Stadt Brandenburg an der Havel bestehen.

    Die Stadt Brandenburg an der Havel - Fachgruppe Umwelt und Naturschutz - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 25.05.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht im Altlastenkataster erfasst ist und nach derzeitigem Kenntnisstand kein Altlastenverdacht besteht.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg - Kampfmittelbeseitigungsdienst - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 16.03.2016 u.a. mit, dass eine eingehende Prüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes seinerzeit keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf dem Verkaufsgegenstand ergeben hat. Es ist deshalb nicht erforderlich, Maßnahmen der Kampfmittelräumung durchzuführen.
  • Makrolage
    Brandenburg an der Havel ist eine kreisfreie Stadt im Land Brandenburg und liegt etwa 70 Kilometer von Berlin entfernt. Die Stadt liegt am für die Binnenschifffahrt wichtigen Fluss Havel zwischen Potsdam und der Einmündung in die Elbe bei Havelberg. Im Stadtgebiet verzweigt sich die Havel in mehrere Seitenarme und Kanäle, die einige Inseln bilden, die das Stadtbild prägen. Daneben gibt es zehn natürliche Seen, die meist von der Havel durchflossen werden oder mit ihr verbunden sind.

    Brandenburg an der Havel wird südlich von der Bundesautobahn 2 tangiert. Die Entfernung zur Autobahn beträgt rund zehn Kilometer. In der Stadt ist der Schnittpunkt der Bundesstraßen B 1 und B 102. Außerdem führt die Deutsche Alleenstraße durch die Stadt.

    Vom Brandenburg Hauptbahnhof wird der Regional-Express der Linie RE 1 auf der Strecke (Eisenhüttenstadt-)Frankfurt (Oder)-Berlin-Potsdam-Brandenburg bedient, der etwa alle 30 Minuten verkehrt. Jeder zweite Zug fährt über Brandenburg hinaus weiter in Richtung Genthin-Burg-Magdeburg.

    Über die Havel, den Silokanal und den Elbe-Havel-Kanal ist die Stadt für die Berufsschifffahrt an das Europäische Wasserstraßennetz angebunden. Im Stadtgebiet gibt es drei Schleusenbauwerke.
  • Mikrolage
    Die Flurstücke 128/9 und 128/11 liegen zwischen Fernwärmeleitungen der BRAWAG und Bahnschienen im sog. Bahndamm. Sie sind über die Upstallstraße und die Flurstücke 124/3 und 566 der Flur 105 der Gemarkung Brandenburg im Eigentum der Stadt Brandenburg a. d. H. zu erreichen.

    Das Flurstück 128/8 liegt zwischen Betonwerk und Bahnschienen im sog. Bahndamm gelegen. Es ist über die vorgenannten Flurstücke sowie über die Flurstücke 128/5 und 130 der Flur 104 der Gemarkung Brandenburg zu erreichen. Das Flurstück 130 steht ebenfalls im Eigentum der Stadt Brandenburg a. d. H.; das Flurstück 128/5 befindet sich noch im Eigentum des Volkes Rechtsträger: VEB (K) Bau Klein Kreutz.)
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand verfügt über keine öffentliche Zuwegung und ist medientechnisch nicht erschlossen.

    Die Trinkwasserleitung der Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel (BRAWAG GmbH) verläuft nördlich des Flurstücks 128/11.

    Neben den Flurstücken 128/9 und 128/11 verläuft die Fernwärmeleitung der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Vorlauf und Rücklauf).

    Ein stillgelegtes Mittelspannungskabel der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG verläuft über das Flurstück 128/8. Weiterhin verläuft ein Steuerkabel der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG über das Flurstück 128/8.

    Die dinglich gesicherte Mittelspannungskabeltrasse (20-kV Kabel) der E.ON edis verläuft lediglich über eine Grundstücksecke des Flurstückes 128/8.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.

    Die ungefähre Lage der Flurstücke können Sie sich mit den untenstehenden Google Maps Koordinaten anzeigen lassen.
    Flurstück 128/8: 52.427579, 12.542267
    Flurstück 128/11: 52.430007, 12.544465
    Flurstück 128/9: 52.429761, 12.544347
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-brandenburg.de
  • Behörde Stadt Brandenburg an der Havel, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Telefon: (03381) 58 80 01
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches im Übrigen frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen drei unregelmäßig geschnittene, teilweise zusammenhängende Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 647 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der nicht eingefriedete Verkaufsgegenstand besteht aus den Flurstücken 128/8 (87 m²), 128/9 (535 m²) sowie dem Flurstück 128/11 (25 m²) der Flur 104, jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Bei den gegenwärtig ungenutzten Flächen handelt es sich um unbebaute und nicht eingefriedete Bahnnebenflächen mit teilweisem Strauchbewuchs.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Verkaufsgegenstand (einst Teil von Eisenbahnbetriebsflächen einer ehemaligen Anschlussbahn) mit inzwischen bestandskräftigen Bescheid des Landesamtes für Bauen und Verkehr zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 Allg. Eisenbahngesetz (AEG) vom 14.11.2022 freigestellt wurde und somit wieder der kommunalen Planungshoheit unterliegt.

    Die endgültige und verbindliche Bebaubarkeit des Verkaufsgegenstandes kann vom Auktionshaus nicht geklärt werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei etwaigen bodeneingreifenden Maßnahmen auf ober- und unterirdische Leitungen zu achten ist. Die genaue Lage und der Verlauf von Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundigungsmaßnahmen festzustellen.

    Die Flurstücke haben keine Anbindung an öffentliches Straßenland und sind lediglich über Flurstücke in Fremdeigentum erreichbar. Es obliegt dem Ersteher die künftige Zuwegung mit den Nachbareigentümern zu regeln.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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