Bitte warten...

25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Blick über die Garagen und Umgebung - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Blick über die Garagen und Umgebung
  • Verkaufsgegenstand - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Verkaufsgegenstand
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand und den benachbarten Garagenkomplex - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand und den benachbarten Garagenkomplex
  • benachbarte Garagenzeile (Fremdeigentum) - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    benachbarte Garagenzeile (Fremdeigentum)
  • benachbartes Neubaugebiet - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    benachbartes Neubaugebiet
  • Blick in die Heinrich-Heine-Straße - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Blick in die Heinrich-Heine-Straße
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
    Lageskizze

Auktions-ID 410-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
54.000 EUR *
SP 29.800 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 25 überwiegend vermietete/verpachtete Garagen in der Kreisstadt Köthen ** Jahreserlös rund 4.200 Euro**
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Wülknitzer Straße (nahe Hausnummer 2) bzw. Heinrich-Heine-Straße (hinter Hausnummern 30 b/ 31)
    06366 Köthen (Anhalt)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.325 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr Nicht bekannt.
  • Grundbuch
    Amtsgerichts Köthen von Köthen, Blatt 9827, Flur 15, Flurstück 1108

    und

    Amtsgerichts Köthen von Köthen, Blatt 9924, Flur 15, Flurstück 1104

    sowie 1/8 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1117 (Amtsgerichts Köthen von Köthen, Blatt 9827)

    und

    1/9 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 1071 eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Köthen von Köthen, Blatt 10356
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II (zu Lasten der Flurstücke 1117 und 1071 und zugunsten des Flurstückes 1108): noch einzutragende Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den jeweils dinglich oder schuldrechtlich Berechtigten. Eine entsprechende Lageskizze ist dem notariellen Grundstückskaufvertrag als Anlage 2 beigefügt.

    Abt. II (zu Lasten der Flurstücke 1117 und 1071): noch einzutragende Dienstbarkeit: Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 1010 BGB. Der Ersteher ist verpflichtet alles zu tun und nichts zu unterlassen, damit die vorgenannten Eintragungen im Grundbuch erfolgen und nicht wieder gelöscht werden.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die noch zur Eintragung kommenden Dienstbarkeiten in Abt. II des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Der Landkreis Anhalt- Bitterfeld - Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, FD Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Chemikalienrecht teilt im Schreiben vom 18.01.2022 unter anderem mit, dass im Altlastenkataster des Landkreises die Altlastverdachtsfläche mit der Katasternummer 20381 und der Bezeichnung ´Deponie Möbiuskiete´ für den Verkaufsgegenstand registriert ist. Diese wurde einplaniert und in den 60er Jahren mit einem Garagenkomplex bebaut. Gutachten oder andere Untersuchungsergebnisse liegen dazu nicht vor. Aus heutiger Sicht ist kein Handlungsbedarf bei der derzeitigen Nutzung ableitbar. Bei einer sensiblen Nutzung (z. B. Wohnbebauung) ist eine nutzungsbezogene, gutachterliche Beurteilung erforderlich.
    (Das Schreiben des Landkreises ist unter dem Punkt ´Dokumente´ als PDF-Datei abrufbar.)

    Die Stadt Köthen (Anhalt) teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 06.03.2023 (E-Maileingang beim Auktionshaus am 17.04.2023) unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche. Es bestehen Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.
  • Nettojahresmiete Bemerkung Details entnehmen Sie der Zusammenfassung.
  • Makrolage
    Die Bachstadt und Hochschulstadt Köthen (Anhalt) mit rund 25.000 Einwohnern liegt ca. 60 km südöstlich der Landeshauptstadt Magdeburg. Halle (Saale) ist ca. 30 km, Leipzig ca. 55 km entfernt.

    Durch Köthen (Anhalt) verlaufen die B183 und B185, am südlichen Stadtrand verläuft die B6n. In 17 km Entfernung östlich verläuft die A9, zur A14 sind es ca. 15 km in westlicher Richtung.

    Durch seine lange Geschichte finden sich viele kulturelle Sehenswürdigkeiten in der Stadt, u. a. Museen, Bibliotheken, Kirchen und Bauwerke sowie Parks und Gedenkstätten. Die über die Region bekannt und alle 2 Jahre stattfindenden Köthener Bachfesttage werden von zahlreichen Bach- und Musikfreunden besucht.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich am südlichen Stadtrand und ist Bestandteil eines Garagenkomplexes mit weiteren, zahlreichen Garagen.

    Die Umgebungsbebauung ist facettenreich gegliedert. Neben Einfamilienhäusern sind ebenfalls zahlreiche Mehrfamilienhäuser und Gartengrundstücke mit entsprechender Bebauung vorhanden.

    Der Verkaufsgegenstand ist sowohl über die Wülknitzer Straße als auch über die Heinrich-Heine-Straße erreichbar.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.koethen-anhalt.de
  • Behörde Stadt Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, 06366 Köthen (Anhalt), Tel.: 03496 425-0, E-Mail: stadtverwaltung@koethen-stadt.de
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die Flurstücke 1108 und 1104 der Flur 15, welche mit insgesamt 25 Garagen als eine Garagenzeile bebaut sind.

    Ferner gehören zum Verkaufsgegenstand 1/8 Miteigentumsanteil am Flurstück 1117 (Grundstücksgröße 2.045 m², lt. Grundbuchangaben) der Flur 15 sowie 1/9 Miteigentumsanteil am Flurstück 1071 (Grundstücksgröße 35 m², lt. Grundbuchangaben) der Flur 15. Die beiden vorgenannten Flurstücke dienen unter anderem der Zuwegung zu den Flurstücken 1108 (Grundstücksgröße 1.298 m², lt. Grundbuchangaben) und 1104 (Grundstücksgröße 27 m², lt. Grundbuchangaben).

    Die Garagen sind überwiegend vermietet bzw. verpachtet. Es liegen 24 Nutzungsverträge vor, davon 13 Miet-/Pachtverträge mit einem Jahreserlös im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von ca. 2.980 Euro und 11 Pachtverträge mit einem Jahreserlös im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von ca. 1.520 Euro. Jahreserlös insgesamt auf Grundlage der bestehenden Verträge ca. 4.500 Euro, bei derzeitigem Vermietungs-/Verpachtungsstand.
    Aktuell ist 1 Garage aufgrund Kündigung durch den Nutzer leerstehend; der Veräußerer kümmert sich bereits um eine Anschlußvermietung.
    Mit Stand zum 31.07.2023 bestehen für die vorgenannten Vertragsverhältnisse keine Zahlungsrückstände und es existieren keine Rechtsstreitigkeiten zwischen den Nutzern und dem Veräußerer.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die 11 Garagen, für die Pachtverträge geschlossen sind, nicht vom Veräußerer errichtet wurden.

    Die Baulichkeiten befinden sich in einem altersbedingten und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Garagendächer sind mit Bitumenbahnen belegt. Wellasbestdächer sind augenscheinlich nicht vorhanden. Der Grund- und Boden des Verkaufsgegenstand weist Setzungen auf. Dies hat unter anderem partiell zu Setzungsrissen an den Garagen geführt.

    14 Garagen werden nach Kenntnis des Veräußerers aktuell von benachbarten Fremdflurstücken, welche nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, mit Strom versorgt, die übrigen Garagen des Verkaufsgegenstandes verfügen über keine Stromversorgung. Es obliegt dem Ersteher hier eine Vereinbarung mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke bzgl. der Fortsetzung der vorhandenen Stromversorgung zu treffen. Der Veräußerer wird hierbei unterstützen. Die Möglichkeiten der Versorgung des Verkaufsgegenstandes mit Wasser bzw. der Abwasserentsorgung besteht nicht.

    Der Verkaufsgegenstand ist Bestandteil eines Garagenkomplexes mit zahlreichen Garagen. Bei der Errichtung der Garagen sind einzelne Garagenzeilen (Gebäude-)rückseitig aneinandergebaut worden. Dadurch ergeben sich unter Berücksichtigung der katasterlichen Flurstücksgrenzen partiell Überbauungen zugunsten und/oder zu Lasten des Verkaufsgegenstandes. Ferner wurden für die Baulichkeiten keine Abstandsflächen, auch nicht für den Grenzbereich für die Wegeflurstücke 1071 und 1117, eingehalten. Der Ersteher verpflichtet sich, Entschädigungen gleich welcher Art, nicht zu fordern. Er ist ferner nicht verpflichtet etwaige Entschädigungen zu leisten. Der Ersteher ist verpflichtet diese Regelung seinem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen wiederum zu verpflichten.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass derzeit die Zufahrt zu den Garagen des Verkaufsgegenstandes über das Nachbarflurstück 1109 erfolgt. Ein Wegerecht (dingliche Sicherung) und/oder vertragliche Vereinbarung für die Nutzung als Zuwegung mit dem Nachbarn existieren nicht. Es obliegt dem Ersteher hier eine Regelung zu treffen. Der Veräußerer weist ferner darauf hin, dass die Breite des Verkaufsgegenstandes 1108 mit ca. 15 Meter die Schaffung einer eigenen Zuwegung ermöglicht und dann der Verkaufsgegenstand nur noch die eigenen Garagen erschließen würde.

    Der Veräußerer hat den Verkaufsgegenstand versichert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz durch den Ersteher nicht übernommen werden kann. Der Ersteher ist verpflichtet zum Zeitpunkt des Lasten-/Nutzenwechsels eigenständig für einen Versicherungsschutz zu sorgen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
1.972 Besucher