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Zwei vertragsfreie Waldflächen im Ruppiner Land nordwestlich von Rheinsberg
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Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
Blick auf Verkaufsflurstück 149 und die Umgebung
Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
Blick auf Zechlinerhütter Straße und Umgebung im Bereich des Flurstücks 166
Blick auf Zechlinerhütter Straße und Umgebung im Bereich des Flurstücks 149
Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung und Versorgungsmedien im Straßenbereich vor dem Flurstück 166
Blick auf Versorgungsmedien im Straßenbereich des Flurstücks 166
Lageskizze
Lageskizze
Auktions-ID
411-0010
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
53 Gebote - Zugeschlagen
7.200 EUR
*
von
72EE01FE
SP 1.900 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
0 EUR
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Datenänderung
Dokumente
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Lageskizze mit Luftbildunterlegung
Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
Zwei vertragsfreie Waldflächen im Ruppiner Land nordwestlich von Rheinsberg
Immobilienart
Grundstück
Adresse
Zechlinerhütter Straße
16837
Rheinsberg OT Kagar
Auf Google Maps anzeigen
Bundesland
Brandenburg
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
4.340 m², lt. Grundbuchangaben.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Neuruppin von Kagar, Blatt 220, Flur 3 Flurstücke 149 und 166
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Vertragsfrei
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Die Stadt Rheinsberg teilt dem Veräußerer per E-Mails vom 27.03.23 und 12.05.2023 mit, dass für Kagar ein räumlicher Teilflächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Zechlin (vorbereitender Bauleitplan) vorliegt. Hiernach sind die Flächen als Wald dargestellt. Ein verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) wurde nicht aufgestellt. Es wurde auch keine Satzung nach § 34 oder 35 BauGB erarbeitet, aus der sich Baurecht ergeben würde. Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Gemäß Auszug Kampfmittelverdachtskarte befindet sich der Verkaufsgegenstand außerhalb einer Kampfmittelverdachtszone.
Gemäß Auszug aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg sind die Flurstücke zurzeit von keinem Bodendenkmal betroffen.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt, teilt im Schreiben vom 04.05.2023 dem Veräußerer mit, dass für das Flurstück 166 nach derzeitigem Stand der Recherche keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Rheinsberg ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg, gelegen am Rhin, einem Nebenfluss der Havel. Rheinsberg gehört zu den nach Fläche größten Gemeinden Deutschlands.
Die Kernstadt mit den Ortsteilen Kleinzerlang und Flecken Zechlin trägt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort. Rheinsberg gehört zum Ruppiner Land und liegt im Rheinsberger Seengebiet. Es liegt im Urlaubsgebiet Neustrelitzer Kleinseenland der Mecklenburgischen Seenplatte. Südlich von Rheinsberg schließt sich die Ruppiner Schweiz an und im Westen erstreckt sich die übrige Wittstock-Ruppiner Heide.
Bekannt wurde Rheinsberg durch das Buch Rheinsberg: Ein Bilderbuch für Verliebte von Kurt Tucholsky und durch die Erwähnung in den Wanderungen durch die Mark Brandenburg von Theodor Fontane.
Rheinsberg liegt an der B122 von Alt Ruppin nach Wesenberg und an der L15 zwischen Wittstock und Fürstenberg/Havel. Wittstock und Neuruppin sind die nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen an der A24.
Auf dem Wasserweg ist der Rheinsberger See nach Norden mit der Mecklenburgischen Seenplatte schiffbar verbunden.
Kagar wurde 1525 erstmals urkundlich als Wüstung erwähnt und ist heute einer von 17 Ortsteilen der Stadt Rheinsberg, der im äußersten Norden von Brandenburg, ca. 8 km von Rheinsberg und unweit der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern liegt. Der Ortsteil liegt im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land und ist eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Ruppiner Wald- und Seengebiet.
Mikrolage
Die zwei getrennten Verkaufsflurstücke liegen nordöstlich außerhalb der Ortschaft Kagar innerhalb eines größeren Waldgebietes, innerhalb des Ruppiner Seengebietes.
Das Flurstück 166 liegt unweit der Ferienhausanlage Kagarsee und des Campingplatzes „Am Reiherholz“.
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Nein
Denkmalschutz Bemerkung
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Die Flurstücke sind medientechnisch nicht erschlossen.
Der Trink- & Abwasserverband Lindow-Gransee teilt im Schreiben vom 20.04.2023 dem Veräußerer mit, dass sich auf dem Grundstück keine öffentlichen Trinkwasserver- und/ oder Schmutzwasserentsorgungsleitungen des Trink- und Abwasserverbandes Lindow-Gransee befinden. Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (Leitungsrechte) des TAV Lindow- Gransee bestehen ebenfalls nicht.
Bei der Besichtigung durch den Veräußerer wurde jedoch gesehen, dass im Straßenbereich vor dem Flurstück 166, möglicherweise auf der Grundstücksgrenze, Ver- und Entsorgungsanlagen (Trink- und Abwasser) des TAV Lindow-Gransee anliegen.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Ungefähre Google-Maps Koordinaten für Flurstück 149:
53.138087, 12.820606
Internetadresse Gemeinde
www.rheinsberg.de
Behörde
Stadt Rheinsberg, Seestraße 21, 16831 Rheinsberg, Tel.: 033 931/ 55 0
Besichtigungsverm. Außendienst
kein
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).
Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen zwei getrennte, aber in räumlicher Nähe liegende Flächen nordöstlich außerhalb von Kagar mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 4.340 m². Der Verkaufsgegenstand besteht aus den Flurstücken 149 und 166 mit jeweils 2.170 m², lt. Grundbuchangaben.
Es handelt sich um zwei lang und schmal geschnittene Waldstreifen innerhalb eines größeren Waldgebietes. Auf der gesamten Fläche (Nadel(misch)forste) der beiden Flurstücke stehen im Hauptbestand ca. 65-jährige Kiefern (Bestockungsgrad ca. 1,0). Der Unterstand ist auf 50 % der Fläche mit ca. 10-jährigen Kiefern und auf 10 % der Fläche mit 5-jähriger Traubenkirschen in truppweiser Mischung bestockt (Bestockungsgrad jeweils ca. 0,9). Der Bodenbewuchs setzt sich zusammen u. a. aus Moos und Gräsern.
Die Verkaufsflächen liegen direkt an der Zechlinerhütter Straße, die sich im Bereich des Verkaufsgegenstandes als unbefestigte Verkehrsfläche im Eigentum der Stadt Rheinsberg darstellt und nicht mehr als Gemeindestraße ausgewiesen ist. Lt. Kartenmaterial werden die Verkaufsflurstücke durch einen Waldweg gequert und es verläuft an den südöstlichen Grundstücksgrenzen ein Feldweg.
Lt. Angabe des Veräußerers liegen die Flurstücke im Landschaftsschutzgebiet ´Ruppiner Wald- und Seengebiet´ und im Naturpark ´Stechlin-Ruppiner Land´. Dem Veräußerer sind keine Hinweise oder Verdachtsmomente für Altlasten nach BBodSchG oder sonstige Kontaminationen bekannt.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
16837 Rheinsberg OT Kagar
Brandenburg
1.117
Besucher
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