Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 13 in Streulage befindliche kleine bewaldete Flächen östlich des Rheins mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 1.825 m², laut Grundbuchangaben.
Der Verkaufsgegenstand besteht aus den Flurstücken 84/2 mit 142 m², 84/3 mit 154 m², 199 mit 135 m², 1137 mit 115 m², 1075 mit 99 m², 306/1 mit 253 m², 306/2 mit 13 m², 994 mit 148 m², 513 mit 200 m², 757/2 mit 39 m², 757/3 mit 21 m², 757/4 mit 368 m² und 757/5 mit 138 m² der Flur 15, jeweils laut Grundbuchangabe.
Die nicht zusammenhängenden, aber in räumlicher Nähe und teilweise nur durch Wegeflurstücke getrennt liegenden Verkaufsflächen befinden sich allesamt am nördlichen (Fels-)Hang des Urbachtals, das von verschiedenen Wanderwegen durchzogen ist und insbesondere Touristen der Naherholung dient. Die Flurstücke 1075, 306/2, 199, 1137 und 513 liegen lt. Kartenmaterial an einem Wanderweg und sind über diesen auch erreichbar. Die anderen Flurstücke haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und sind nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar.
Gemäß öffentlich einsehbarem Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz liegt der Verkaufsgegenstand im Naturraum ´Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)´, im Naturschutzgebiet ´Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley´, im Landschaftsschutzgebiet ´Rheingebiet von Bingen bis Koblenz´, im Vogelschutzgebiet ´Mittelrheintal´, im Fauna-Flora-Habitat ´Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub´ sowie in einem gentechnikfreien Gebiet nach § 19 LNatSchG. Ferner liegt der gesamte Verkaufsgegenstand im Biotopkomplex der Wälder, Felsen und Kulturlandschaft bei Urbachsmühle.
Hierbei tangiert der nördliche Bereich des Flurstückes 84/2 den mit Felsahorn bestockten Felstrockenwald am Urbach. Die Flurstücke 199, 1075 und 306/2 sowie der südliche Bereich der Flurstücke 306/1 und 513 und der nördliche Bereich des Flurstückes 994 sind mit wärmeliebenden Eichen der Waldsukzession auf den Terrassen am Urbach-Tal bestockt. Der nördliche Bereich der Flurstücke 306/1, 513 und 757/4 sowie die Flurstücke 757/2 und 757/3 sind vollständig mit Gebüschen mittlerer Standorte nördlich der Urbachmühle bewachsen. Bei dem Mittelgebirgsbach handelt es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.