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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Freifläche/Straßenrestgrundstück vor einem Gebäude in Winnweiler
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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67722 Winnweiler
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Bundesland
Rheinland-Pfalz
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
61 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Rockenhausen von Winnweiler, Blatt 712, Flur 0 Flurstück 358/13
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Winnweiler ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört.
Die Gemeinde liegt am Rand des Landschaftsschutzgebietes „Donnersberg“.
Winnweiler ist über die von Mainz nach Kaiserslautern verlaufende A63 und die B48, die von Bingen am Rhein bis nach Bad Bergzabern führt, an das überregionale Straßennetz angebunden. Winnweiler verfügt über einen Bahnhof.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt im nordöstlichen Bereich von Winnweiler, im Bereich der Zu- und Abfahrt der B48 und hier vor dem Gebäude ´An den Hopfgärten 2´.
Die Umgebung besteht aus Gewerbe- und Wohngrundstücken sowie Grün- und bewaldeten Flächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Schutzgebiete können im Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz ´LANIS´ von jedem eingesehen werden: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php.
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Behörde
Ortsgemeinde Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Tel.: 06302/ 602 21
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Veräußerin hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Veräußerin.
Die Veräußerin nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene und lt. Grundbuchangabe 61 m² große Flurstück 358/13.
Der im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche verzeichnete Verkaufsgegenstand stellt sich als befestigte Fläche vor einem Gebäude dar und wird als Teil der Zuwegung/Zufahrt zu dem angrenzenden Grundstück sowie als Pkw-Abstellfläche genutzt. Die Nutzung erfolgt vertragslos. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Laut Angabe der Veräußerin verlaufen die Hausanschlüsse (2x Niederspannung, 1x Gas, 1x Telekom) für das südlich gelegene Gebäude ´An den Hopfengärten 2´ über die Verkaufsfläche. Sämtliche Leitungen sind im Grundbuch nicht gesichert. Der Ersteher verpflichtet sich, die vorgenannten Leitungen auf Antrag dinglich sichern zu lassen.
Gemäß öffentlich einsehbarem Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz liegt der Verkaufsgegenstand im Naturraum ´Saar-Nahe-Berg- und Hügelland´ sowie in einem gentechnikfreien Gebiet nach § 19 LNatSchG.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de