Datenänderung 24.05.2023 Die Stadt Kremmen - Bauamt - teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.05.2023 unter anderem mit, dass seitens der Behörde für das Flurstück keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für die Landwirtschaft. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.