Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 15 nicht zusammenhängende Flurstücke in verschiedenen Gemarkungen im Landkreis Märkisch-Oderland mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 44.577 m².
Ein Einzelnen sind das folgende Flurstücke:
Gemarkung Buckow, Flur 5 Flurstück 28 mit 2.320 m²
Gemarkung Buckow, Flur 5 Flurstück 42 mit 1.700 m²
Gemarkung Petershagen, Flur 3 Flurstück 1200 mit 1 m²
Gemarkung Petershagen, Flur 5 Flurstück 16/2 mit 8.742 m²
Gemarkung Reichenow, Flur 2 Flurstück 14/8 mit 5.704 m²
Gemarkung Gusow, Flur 1 Flurstück 100 mit 16.510 m²
Gemarkung Gusow, Flur 1 Flurstück 129 mit 3.290 m²
Gemarkung Gusow, Flur 5 Flurstück 51 mit 1.222 m²
Gemarkung Gusow, Flur 6 Flurstück 48/1 mit 200 m²
Gemarkung Gusow, Flur 7 Flurstück 57 mit 600 m²
Gemarkung Sophienthal, Flur 3 Flurstück 238 mit 1.514 m²
Gemarkung Neuhardenberg, Flur 8 Flurstück 18 mit 2 m²
Gemarkung Quappendorf, Flur 2 Flurstück 109 mit ca. 2 m²
Gemarkung Zechin, Flur 2 Flurstück 410/1 mit 120 m²
Gemarkung Zechin, Flur 3 Flurstück 16 mit 2.650 m²
Laut unverbindlicher Aussage des Veräußerers stellen von der Gesamtfläche ca. 0,0801 ha Ackerland mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 33, ca. 0,3159 ha Grünland mit einer durchschnittlichen Grünlandzahl von 36, ca. 0,5705 ha Unland, ca. 2,7681 ha Holzung, ca. 0,4196 ha Wasserflächen und ca. 0,3035 ha Verkehrsfläche dar.
Die ausgewiesenen Nutzungsarten und deren jeweilige Größen entsprechen den vorliegenden Katasterangaben und können von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort abweichen. Wegen der tatsächlichen Flächengrößen, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt der Veräußerer keine Haftung.
Gemarkung Buckow, Flur 5, Flurstücke 28 und 42:
Flurstück 28 stellt sich als schmaler l-förmig geschnittener und Flurstück 42 als unregelmäßig schmal geschnittener Grundstücksstreifen dar. Die im Grundbuch als Verkehrsfläche verzeichneten Flurstücke sind Bestandteile eines größeren Waldgebietes.
Flurstück 28 liegt an der Königstraße und zweigt lt. Kartenmaterial als Waldweg ab. Das Flurstück 42 ist nach Kartenlage über einen unbefestigten Feld-/Waldweg als Verlängerung der Straße Am Ratsee, erreichbar. Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Die Flurstücke liegen im Vogelschutzgebiet „Märkische Schweiz“, im Naturpark „Märkische Schweiz“ sowie im Landschaftsschutzgebiet Märkische Schweiz“.
Gemarkung Petershagen, Flur 3, Flurstück 1200
Das kleine, dreieckig geschnittene und im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche ausgewiesene Flurstück 1200 liegt im Zufahrtsbereich zum hinten liegenden, bebauten Grundstück Dr.-Manasse-Straße 26.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Flurstück in die Einfriedung und Nutzung des angrenzenden Grundstücks vertragslos mit einbezogen ist.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Gemarkung Petershagen, Flur 5 Flurstück 16/2
Das als Verkehrsfläche und Waldfläche grundbuchlich ausgewiesene Flurstück 16/2 hat einen langgestreckten, schlangenförmigen Grundstückszuschnitt. Die Fläche grenzt westlich an die L303 an und stellt sich teilweise als Forstweg und teilweise als Holzung dar.
Lage im Landschaftsschutzgebiet „Strausberger Sander-, Os- Barnimhanglandschaft“.
Gemarkung Reichenow, Flur 2, Flurstück 14/8
Das langgezogene und unregelmäßig geschnittene Flurstück ist im Grundbuch als Unland ausgewiesen und stellt sich als vereinzelt mit Gehölz/Sträuchern bewachsene Unland-/Ackerrandfläche zwischen zwei größeren Landwirtschaftsflächen dar.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass partiell das Verkaufsflurstück vertragslos in die Nutzung als Landwirtschaftsfläche mit einbezogen ist.
Das Flurstück grenzt westlich an einen Feldweg an, der dann zur Reichenower Straße führt. Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Gemarkung Gusow, Flur 1, Flurstücke 100 und 129
Die Flurstücke 100 und 129 liegen westlich der Ortslage von Gusow.
Das rd. 1,6 ha große und unregelmäßig geschnittene Flurstück 100 liegt direkt an der Seestraße und ist durch diese vom Baggersee Gusow getrennt. Von der im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche und Waldfläche ausgewiesenen Gesamtfläche stellen rd. 1,3477 ha Holzung und rd. 0,3033 ha Grünland dar.
Das Flurstück 100 liegt teilweise im Bereich des Bergwerkseigentums Gusow (Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen). Derzeit sind dem Veräußerer keine Abbauplanungen bekannt. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass sich unter dem zu veräußernden Flurstück ein bergfreier, also ein vom Grundeigentum getrennter Bodenschatz befindet, für den Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BbergG verliehen wurde. Inhaber dieser Bergbauberechtigung ist die Elbekies GmbH. Es wird deshalb auf das Risiko hingewiesen, dass eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes wegen der bestehenden Bergbauberechtigung nicht sichergestellt ist. Es wird insbesondere mitgeteilt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die sich aus dem Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausgeübt und hierfür die vertragsgegenständlichen Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BBergG benötigt werden. Dem Erwerber wird des Weiteren mitgeteilt, dass der Bergbauberechtigte nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen kann.
Das grundbuchlich als Waldfläche verzeichnete Flurstück 129 liegt ca. 200 m südlich davon, als schmaler Feldgehölzstreifen innerhalb einer bewirtschafteten Ackerfläche an der unbefestigten Verlängerung der Paul-Bethge-Straße. Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Gemarkung Gusow, Flur 5, Flurstück 51
Bei dem im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche und Waldfläche ausgewiesene Flurstück handelt es sich um einen schmalen, langgezogenen Grundstücksstreifen, welcher teilweise Bestandteil einer größeren Ackerfläche und teilweise Bestandteil einer Holzung ist.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der landwirtschaftliche Anteil vertragslos in die Bewirtschaftung der angrenzenden Landwirtschaftsflächen mit einbezogen ist.
Gemarkung Gusow, Flur 6, Flurstück 48/1
Das grundbuchlich als Waldfläche verzeichnete Flurstück hat einen nahezu quadratischen Zuschnitt und stellt sich als kleine Holzungs-/Sukzessionsfläche dar.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und wird vollständig vom Fremdflurstück 48/2 umschlossen. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.
Gemarkung Gusow, Flur 7, Flurstück 57
Das langgezogene, nahezu rechteckig geschnittene Flurstück ist im Grundbuch als Verkehrsfläche ausgewiesen und stellt sich lt. Kartenmaterial als schmalen Feldweg zwischen größeren Landwirtschaftsflächen dar.
Lt. Kartenmaterial verläuft auch ein Wasserlauf im Bereich des Verkaufsflurstücks. Inwieweit dieser in der Örtlichkeit vorhanden bzw. erkennbar ist, konnte nicht geprüft werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verkaufsflurstück vertragslos partiell in die Nutzung der jeweiligen angrenzenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen ist.
Gemarkung Sophienthal, Flur 3, Flurstück 238
Das Flurstück hat einen sehr schmalen Zuschnitt und ist im Grundbuch als Wasserfläche ausgewiesen. Es stellt eine Teilfläche des Ackerrandstreifens und lt. Kartenmaterial des „Volzine“ Grabens dar.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verkaufsflurstück vertragslos partiell in die Nutzung der angrenzenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen ist.
Das Flurstück liegt westlich eines Wirtschaftsweges, wird aber von diesem durch ein Fremdflurstück getrennt. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.
Das Flurstück liegt im Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“.
Das Flurstück ist Bestandteil eines Bodenordnungsverfahrens.
Gemarkung Neuhardenberg, Flur 8, Flurstück 18
Das Flurstück ist eine Kleinstfläche innerhalb einer Unlandfläche.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und wird vollständig vom Fremdflurstück 19 umschlossen. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.
Gemarkung Quappendorf, Flur 2, Flurstück 109
Dieses Flurstück ist ebenfalls eine Kleinstfläche und es handelt sich um eine Ackerfläche innerhalb eines größeren Schlages.
Da das Flurstück vollständig von einer Landwirtschaftsfläche umgeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Verkaufsflurstück vertragslos in die Nutzung mit einbezogen ist.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und wird vollständig vom Fremdflurstück 210 umschlossen. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.
Gemarkung Zechin, Flur 2, Flurstück 410/1
Bei dem dreieckig geschnittenen und im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche und Wasserfläche ausgewiesenen Flurstück handelt sich um eine Ackerrandfläche mit einer im nördlichen Bereich anteiligen Landwirtschafts- und im südlichen Bereich einer anteiligen Grabenfläche.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der landwirtschaftliche Anteil vertragslos partiell in die Nutzung der angrenzenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen ist.
Das Flurstück liegt an der Genschmarer Straße. Inwieweit aber aufgrund des darüber laufenden Grabens eine Zuwegung in der Örtlichkeit von der Straße gegeben ist, konnte nicht geprüft werden.
Das Flurstück liegt im Vogelschutzgebiet „Mittlere Oberniederung“.
Gemarkung Zechin, Flur 3, Flurstück 16
Das sehr schmale und lange Flurstück ist im Grundbuch als Verkehrsfläche und Wasserfläche ausgewiesen. In der Örtlichkeit stellt sich das Flurstück als Teil des mit Wildwuchs/Gehölz bewachsenen „Brauergrabens“ zwischen größeren Landwirtschaftsflächen dar. Im östlichen Bereich quert ein Wirtschaftsweg, der von der Buschdorfer Straße nach Nordosten abzweigt, das Flurstück.
Das Flurstück ist über diesen Wirtschaftsweg, der über Fremdflurstücke verläuft, auch erreichbar. Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Die beiden Verkaufsflurstücke in der Gemarkung Zechin sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens Zechin.
Alle Verkaufsflurstücke, außer die 3 Flurstücke in der Gemarkung Petershagen und Reichenow, liegen in einem ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsgebiet. Für alle Verkaufsflurstücke liegen dem Veräußerer keine Hinweise auf Altlasten und/oder ein Bodendenkmal vor.
Teilweise sind die Verkaufsflächen in die Nutzung begrenzender bzw. umgebender Flächen vertragslos mit einbezogen. Bezüglich einer möglichen Fremdnutzung steht der Veräußerer nicht für die Nutzung und Verwendung des künftigen Erstehers ein. Es ist Sache des Erstehers die eigene Inanspruchnahme mit den Dritten selbst zu regeln bzw. ggf. selbst vertragliche Regelungen mit den Dritten zu treffen. Eine vertragliche Regelung liegt nicht vor.
Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.