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Straßenbegleitende Grünfläche mit Gehölzbewuchs in Ortsrandlage im Landkreis Mittelsachsen

  • Lageskizze - Straßenbegleitende Grünfläche mit Gehölzbewuchs in Ortsrandlage im Landkreis Mittelsachsen
    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Straßenbegleitende Grünfläche mit Gehölzbewuchs in Ortsrandlage im Landkreis Mittelsachsen
    Umgebungsskizze
  • Straßenbegleitende Grünfläche mit Gehölzbewuchs in Ortsrandlage im Landkreis Mittelsachsen

Auktions-ID 404-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
100 EUR *
SP 100 EUR
Startpreis

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Straßenbegleitende Grünfläche mit Gehölzbewuchs in Ortsrandlage im Landkreis Mittelsachsen
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    K7545
    04703 Leisnig OT Clennen
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.440 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Döbeln von Sitten, Blatt 178, Gemarkung Clennen, Flur 0 Flurstück 37
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Leisnig ist eine Stadt an der Freiberger Mulde im Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen, rund 50 km südöstlich von Leipzig.

    Leisnig befindet sich im und über dem tief eingeschnittenen Tal der Freiberger Mulde inmitten des Sächsischen Burgenlandes. Die Stadt Grimma liegt ca. 15 km nordwestlich und die Stadt Döbeln ca. 20 km östlich der Stadt.

    Die 1000 Jahre alte Burg Mildenstein mit romanischem Wartturm befindet sich am Nordwestrand der Kernstadt.

    Die Stadt ist über die A14 (Anschlussstelle Leisnig) sowie die B107, B169 und B175 gut zu erreichen. Zudem liegt sie an der Bahnstrecke Borsdorf-Coswig und am Mulderadweg, der von Holzhau bis nach Dessau führt.

    Clennen ist ein Ortsteil der Stadt Leisnig.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt am östlichen Ortsausgang und hier zwischen der Ortsstraße (K7545) und dem namenslosen Zufluss zum „Polkenbach“.

    Die Umgebung besteht aus Landwirtschafts- und Grünlandflächen sowie der ländlichen Bebauung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.leisnig.de
  • Behörde Stadt Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig, Tel.: 034 321/ 666 20
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Die Veräußerer haben das Objekt nicht versichert. Der Ersteher ist darauf hinzuweisen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tag des wirtschaftlichen Überganges von Lasten und/oder Gefahren zu sorgen hat.

    Das Objekt ist Bestandteil eines Flurbereinigungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittener, schmaler Grünstreifen mit Gehölzbewuchs zwischen der Ortsstraße (K7545) und dem namenslosen Zufluss zum „Polkenbach“, mit einer Grundstücksgröße von 1.440 m², lt. Grundbuchangabe.

    Gemäß Angabe des Veräußerers ist die Verkaufsfläche vertragsfrei und im Rahmen der Verkehrssicherung erfolgten regelmäßig Baumpflegemaßnahmen. Ab dem Lasten-/Nutzenwechsel obliegt dem Ersteher die Verkehrssicherungspflicht und bei Bedarf die Baumkontrolle und Pflege.

    Des Weiteren teilt der Veräußerer dem Auktionshaus mit, dass nach Abfrage beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Naturschutz, dem Veräußerer mit e-Mail vom 15.03.2023 Folgendes mitgeteilt wurde: Das Verkaufsflurstück befindet sich im Gewässerrandstreifen (10 m), was zu Bewirtschaftungsbeschränkungen führen kann. Der Bach selbst ist ein gesetzlich geschütztes Biotop „begradigter Bach mit naturnahen Elementen“ nach § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BNatSchG. Der vorhandene Baumbestand erfüllt in Teilen die Anforderungen an das gesetzlich geschützte Biotop „höhlenreicher Einzelbaum“ (§ 30 Abs. 2 S. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). Somit wären Maßnahmen im/am Gehölzbestand bzw. eine generelle Nutzungsänderung immer im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.“

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserlauf auch partiell über die Verkaufsfläche verläuft.

    Der Verkaufsgegenstand liegt an der K7545 und ist über diese auch erreichbar.

    Das Flurstück befindet sich in einem Flurbereinigungsverfahren.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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