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Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**

  • Bahnhofsweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Bahnhofsweg
  • Abzweig Röblinger Weg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Abzweig Röblinger Weg
  • Zugang im Westen - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Zugang im Westen
  • Hauptweg nach Osten - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Hauptweg nach Osten
  • Beispielhafter Garten südlich vom Hauptweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten südlich vom Hauptweg
  • Abzweig südlich vom Hauptweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Abzweig südlich vom Hauptweg
  • Beispielhafter Garten südlich vom Hauptweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten südlich vom Hauptweg
  • Beispielhafter Garten südlich vom Hauptweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten südlich vom Hauptweg
  • Beispielhafter Garten im Südosten - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten im Südosten
  • Beispielhafter Garten im Südosten mit innerer Erschließung - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten im Südosten mit innerer Erschließung
  • Beispielhafter Garten im Südosten - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten im Südosten
  • Beispielhafter Garten im Südosten - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten im Südosten
  • Beispielhafter Garten nördlich vom Hauptweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Beispielhafter Garten nördlich vom Hauptweg
  • Ausgang zum Röblinger Weg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Ausgang zum Röblinger Weg
  • Abzweig nördlich vom Hauptweg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Abzweig nördlich vom Hauptweg
  • Ausgang zum Röblinger Weg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Ausgang zum Röblinger Weg
  • Röblinger Weg - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Röblinger Weg
  • Lageskizze - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**

Auktions-ID 403-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
29.000 EUR *
SP 15.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Über 2,3 Hektar großes Garten- und Erholungsgrundstück **vertragslos als Dauerkleingarten genutzt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Röblinger Weg
    06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Erdeborn
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 23.120 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Erdeborn Blatt 1582 Gemarkung Erdeborn Flur 3 Flurstück 153/18
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Im Schreiben vom 26.01.2023 teilt das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz dem Veräußerer als Auskunft aus der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) Folgendes mit: In der Datei DSBA des Landes Sachsen-Anhalt liegen für das Verkaufsobjekt keine Einträge vor. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind nicht bekannt.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.01.2023 Folgendes mit: Die betreffende Verkaufsfläche wurde erneut anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse überprüft. Erkenntnisse über eine Belastung der aufgeführte Fläche mit Kampfmitteln, konnten anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden.

    Im Schreiben vom 09.02.2023 teilt der Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt - dem Veräußerer mit, dass im Baulastenverzeichnis für den Verkaufsgegenstand keine Baulasteintragungen erfolgt sind.

    Die Gemeindeverwaltung Seegebiet Mansfelder Land teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.01.2023 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Flächennutzungsplan als Dauerkleingarten dargestellt ist und im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Es bestehen keine Überlegungen/Planungen für eine höherwertige Nutzung. Zuwegung über angrenzende Bahnhofsstraße.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer - für den Bereich Bergbau - im Schreiben vom 22.02.2023 Folgendes mit: Bergbauliche Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, sind für den Bereich der Antragsfläche nicht geplant.

    Bergbauliche Tätigkeit: Das Verkaufsgrundstück wird von einer ehemaligen Bergwerksanlage, dem Erdeborner Stollen, sehr oberflächennah in einer Teufe von 2,50 m (Bereich Lichtloch 1) bis 3,20 m (Bereich Lichtloch 2) unterquert. Die Lichtlöcher 1 und 2 befinden sich nicht auf dem Verkaufsgrund-stück. Das Lichtloch 2 wird tangiert. Es handelt sich bei dem Erdeborner Stollen zweifelsfrei um Bergbau ohne Rechtsnachfolger, d.h. ein Rechtsnachfolger des ehemaligen Bergbautreibenden ist nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr ausfindig zu machen. Der Erdeborner Stollen wurde 1756 angeschlagen und diente dem Aufschluss des sogenannten Ottersberger Revier sowie weiterer Teile der Nordostflanke des Hornburger Sattels. Er sollte den Froschmühlenstollen entlasten, welcher bis dahin die Mansfelder Kupferschieferreviere entwässerte und die Erschließung neuer Abbaufelder ermöglichen.

    Auswirkungen der bergbaulichen Tätigkeit: Der Erdeborner Stollen wird auch heute noch durch Zuflüsse aus dem Otterberger Revier (Hornburger Sattel), Grundwasser und z. T. aufsteigendes Salzwasser gespeist. Der Stollen wirkt als linienförmige Drainage, was durch first- und stoßseitige Wasserzutritte belegt ist. Gering durchlässige Sedimente begrenzen jedoch die seitliche Drainage-wirkung. Der Wasserableitungsstollen entwässert noch heute Teile der genannten Reviere in die Mansfelder Mulde hinein, in diesem Fall in den Bereich des ehemaligen Salzigen Sees. Der Erdeborner Stollen, auf dem 36 Lichtlöcher geteuft wurden, hat eine Länge von etwa 6,1 km. Aufgrund der Beeinträchtigung der Standsicherheit wurde der Stollen nachweislich bis zum 30. Lichtloch vollständig in Mauerung gesetzt. Vom Mundloch bis zum 9. Lichtloch wurde der Stollen im Lockergebirge aufgefahren. In Archivalien findet sich häufig die Bezeichnung „schwimmendes Gebirge“. Bereits im Bauzeitraum wird der Erdeborner Stollen in einem schlechten Zustand beschrieben. Im weiteren Zeitgeschehen von 1787 bis zum Jahr 2007 traten zunehmend Schadensereignisse (Lichtlochverbrüche, Tagesbrüche) über der Stollentrasse im Bereich der Ortslage Erdeborn auf; ausgelöst durch lange Standzeiten, Hochwassereinwirkungen, massive Wasser-Sedimenteinbrüche und natürliche Auslaugungsprozesse.

    Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Bergschäden: Aufgrund des labilen Zustandes des Stollens zwischen dem Röschenauslauf, Mundlochbereich und dem 9. Lichtloch wurden bergtech-nische Erkundungs-, Beräumungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung eines hydraulischen Verschlusses ab 2006 bis 2018 mit Unterbrechungen sowie in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Die Standsicherheit wurde wiederhergestellt, um Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit an der Tagesoberfläche auszuschließen. Periodische Kontrollen (Monitoring) werden in größeren Zeitintervallen seitdem durchgeführt. Es verbleibt jedoch stets ein Restrisiko in altbergbaulich beeinflussten Gebieten. Im Zuge von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen ist der Möglichkeit des Auftretens von Tagesbrüchen bei der Durchführung des o. a. Vorhabens Rechnung zu tragen. Den zu erwartenden bergbaulichen Einwirkungen auf die Oberfläche ist durch Anpassung von Lage, Stellung und Konstruktion von baulichen Anlagen Rechnung zu tragen. Der Stollenbereich ist wegen der geringen Überdeckung von einer möglichen Bebauung freizuhalten. Wegen der bergbaulichen Vorbeanspruchung des Deckgebirges ist ein zuverlässiges (kontrollfähiges) und langzeitstabiles Regime der Fassung und Ableitung der Oberflächenwässer unbedingt erforderlich.

    Das Landesamt teilt - für den Bereich Geologie - dem Veräußerer im gleichen Schreiben Folgendes mit:

    Ingenieurgeologie: Der tiefere geologische Untergrund im Bereich des Verkaufsgrundstückes wird auch aus Gesteinen des Zechsteins gebildet, die potentiell subrosionsgefährdete Horizonte aufweisen. Aufgrund des Vorhandenseins dieser Horizonte und durch den entsprechenden Aufbau des Untergrundes liegt hier eine potentielle Gefährdung durch Subrosion vor. Zwischen der Ortslage Erdeborn und dem ehemaligen Salzigen See ereigneten sich in der Vergangenheit als Folge des Verbruchs subterraner Karsthohlräume im Zechsteinsulfat (Gips) mehrere Erdfälle bis 10 m Durchmesser. Sie sind vermutlich ursächlich an die bergbauliche Entwässerung des Zechsteinkarstes (Wasserversinkungen im Salzigen See) gebunden. Mit dem Wiederanstieg des Karstwassers in der Mansfelder Mulde (ab Juli 1970) und dem erfolgten Überstau der sulfatischen Gesteine trat wieder eine weitgehende Stabilisierung der Karsthohlräume ein. Dies war mit einem Rückgang der Erdfall-gefährdung im Raum Erdeborn verbunden. Der letzte Erdfall in der Gemarkung Erdeborn ereignete sich 1984 südwestlich des Franzosenberges. Der zum Verkaufsgrundstück nächste gelegene Erdfall liegt ungefähr 150 m nördlich davon und wies einen Durchmesser von ungefähr 2 m und eine Tiefe von ca. 11 m auf. Als Folge natürlicher Subrosionsprozesse an leicht wasserlöslichen Stein- und Kalisalzen des Zechsteins treten darüber hinaus vorwiegend gleichmäßig verlaufende, weitgespannte bruchlose Senkungen von 2 mm/a auf. Die in der Spätphase des Kupferschieferbergbaues aktivierten Senkungen, welche in Erdeborn zur Ausbildung mehrerer Senkungskessel mit gravierenden Gebäude-schäden führten, sind seit Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts abgeklungen. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Errichtung von Neubebauungen, eine standortbezogene Baugrund-untersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, sodass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.

    Hydrogeologie: Nach Kartenunterlagen ist im Bereich des Plangebietes das Auftreten von oberflächennahen Grundwasserständen zumindest zeitweise weniger als 2 m unter Gelände nicht ausgeschlossen. Eine Ausbildung von größeren Vernässungsflächen bzw. von Staunässe innerhalb der oberflächennahen bindigen Schichten ist ebenfalls möglich. Die Klärung der Grundwassersituation im Standortbereich sollte im Rahmen der Baugrunduntersuchung erfolgen.

    Im Schreiben vom 25.01.2023 teilt der Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt/Untere Wasserbehörde - dem Veräußerer Folgendes mit: Der Verkaufsgegenstand berührt kein Trinkwasserschutz- bzw. durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Wasserrechtliche Belange werden hier nicht berührt.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde Bereich Artenschutz - teilt dem Veräußerer am 26.01.2023 per E-Mail mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in einem Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder als solchen einstweilig sichergestellten Gebiet liegt.

    Im Schreiben vom 30.01.2023 teilt das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Abteilung Bodendenkmalpflege) dem Veräußerer unter anderem mit, dass das Flurstück nach jetzigem Kenntnisstand nicht Bestandteil eines archäologischen Kulturdenkmals ist. Es gelten die Bestimmungen des § 9 (3) DenkmSchG LSA.

    Ferner teilt die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege per E-Mai vom 11.04.2023 dem Veräußerer mit, dass diesseitig keine Belange betroffen sind.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land im sachsen-anhaltinischen Landkreis Mansfeld-Südharz liegt zwischen Halle (Saale) und der Lutherstadt Eisleben.

    Die Gemeinde liegt zum Teil auf der landwirtschaftlich genutzten Mansfelder Platte und der seenreichen Eislebener Niederung, hier liegt der vier Kilometer lange Süße See. Im Westen steigt das Gelände zum bewaldeten Harzausläufer Hornburger Sattel auf. Am Steilhang Riß zwischen Wormsleben und Seeburg liegt das nördlichste Weinanbaugebiet Deutschlands.

    Die Bundesstraße 80 (Nordhausen-Halle (Saale)) und die Bahnstrecke Halle-Hann. Münden durchqueren die Gemeinde von Westen nach Osten.

    Der Ortsteil Erdeborn liegt ca. 8 km südöstlich von Eisleben. Nordöstlich befindet sich der Süße See. Der Hornburger Graben ist das erwähnenswerteste Fließgewässer und durchfließt den südlichsten Zipfel des Dorfes. Zur Bundesstraße 80 die Eisleben und Halle (Saale) verbindet, sind es in nördlicher Richtung ca. 3 km. Der Ortsteil hat einen Haltepunkt an der Bahnstrecke Halle-Hann/Münden.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt befindet sich südöstlich der Ortslage von Erdeborn und hier wiederum zwischen dem ‚Röblinger Weg‘ und einer Bahntrasse sowie östlich des ‚Bahnhofsweg‘. Der Bahnhof Erdeborn liegt ca. 2 Kilometer entfernt an der L164.

    Die Umgebung besteht aus Landwirtschaftsflächen und einer dörflichen Bebauung u.a. auch mit Kleingärten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Grundstück hat eine direkte Zuwegung zum westlich anliegenden ‚Bahnhofsweg‘.

    Der Abwasserzweckverband Eisleben - Süßer See teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 31.01.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht durch Abwasseranlagen des AZV tangiert wird. Ein Anschluss an das Schmutzwassernetz besteht derzeit nicht. Grundsätzlich wäre ein Anschluss an das Abwassernetz an der nordöstlichen Grundstücksecke möglich.

    Im Schreiben vom 21.02.2023 teilt die MIDEWA GmbH, Niederlassung Mansfelder Land - Querfurter Platte dem Veräußerer u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen ist. Eine Querung von Versorgungsleitungen der MIDEWA liegt nicht vor. Aufgrund der Lage und Entfernung des Areals zu deren Versorgungsleitungen, ist die Herstellung der Trinkwasserversorgung nur bis zu einem Wasserzählerschacht an den vorhandenen Versorgungsleitungen möglich. Der Zählerschacht gehört zur Kundenanlage und ist gleichzeitig Übergabepunkt und Leistungsgrenze. Für den Schutz und Instandhaltung des Wasserzählerschachtes sowie für die Verlegung und Wartung der weiterführenden Anschlussleitung vom Zählerschacht bis zur Abnahmestelle ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Eine Kostenschätzung kann die MIDEWA nur für den Anschluss an die Versorgungsleitung mit Wasserzählerschacht von durchschnittlich 3000,00 Euro abgeben. Die Stellungnahme hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.

    Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.02.2023 unter anderem mit, dass das sich keine Versorgungsanlagen des Unternehmens auf dem Flurstück befinden. Dennoch ist eine gastechnische Erschließung möglich. Die nächstliegende Gasniederdruckleitung befindet sich im Bahnhofsweg (Entfernung ca. 80m). Da der Anlagenbestand ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt, hat diese Stellungnahme eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.seegebiet-mansfelder-land.de
  • Behörde Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Pfarrstraße 8, 06317 Seegebiet Mansfelder Land - Röblingen am See, Tel.: 034774 4 44 - 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Garten- und Erholungsgrundstück mit einer Größe von 23.120 m², laut Grundbuchangaben.

    Das Grundstück ist mit zahlreichen Bungalows und Gartenlauben bebaut. Alle aufstehenden Baulichkeiten wurden nicht durch den Veräußerer errichtet.

    Der grundbuchlich als Grünfläche geführte Verkaufsgegenstand wird nachrichtlich seit langen Jahren als Erholungsfläche und Dauerkleingarten genutzt. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt gegenwärtig vertragslos.

    Nach Angaben des Veräußerers konnte(n) weder mit den einzelnen Nutzern noch mit dem örtlich tätigen Verein „Kleingartenverein Fortuna Erdeborn e.V.“ bzw. dem Kleingartenverband „Verband der Gartenfreunde Mansfelder Land - Eisleben e.V.“, in welchem der Kleingartenverein Mitglied ist, nutzungsvertragliche Regelungen getroffen werden. Der Veräußerer hat sodann keine Pachteinnahmen oder Nutzungsentgelte erzielt.

    Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Fläche nicht genutzt wird und es nicht mehr als 20 Nutzer gibt. Konkrete Angaben zu den einzelnen Nutzern sind dem Veräußerer nicht bekannt.

    Es obliegt dem Ersteher die Nutzungsverhältnisse zu klären und ggf. eine vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Laut Kartenmaterial des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt verläuft über den nördlichen Teil des Verkaufsgegenstands unterirdisch und in geringer Geländetiefe sowie in Ost-West-Ausrichtung eine ehem. Bergwerksanlage, der Erdeborner Stollen. Dem Kartenmaterial ist zu entnehmen, dass sich auf dem anliegenden Fremdflurstück 107 das 2. Lichtloch befindet. Der Erdeborner Stollen quert den nördlichen Bereich des Verkaufsgegenstandes vom 2. Lichtloch in östlicher Richtung zum anliegenden Fremdflurstück 100/2.

    Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses war der Verkaufsgegenstand nicht zugänglich.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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