Datenänderung 30.03.2023 Die Stadt Zossen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 23.03.2023 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.