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Vertragslos genutztes Gartengrundstück in Sandersleben

  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Vertragslos genutztes Gartengrundstück in Sandersleben
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
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  • Lageskizze - Vertragslos genutztes Gartengrundstück in Sandersleben
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Auktions-ID 399-0011

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.500 EUR *
SP 800 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragslos genutztes Gartengrundstück in Sandersleben
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Sanderslebener Trift
    06456 Arnstein OT Sandersleben (Anhalt)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 410 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben von Sandersleben, Blatt 2472, Flur 1 Flurstück 449/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Arnstein teilte in der Planungsauskunft vom 01.07.2021 dem Veräußerer mit, dass das Flurstück im Flächennutzungsplan als Grünland (Dauerkleingärten) ausgewiesen ist. Städtebaulichen Auflagen, Mängel oder Besonderheiten bestehen nicht. Das Flurstück ist nicht erschlossen und eignet sich nicht für die Gewinnung regenerativer Energien.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz, Bauordnungsamt, teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 05.07.2021 mit, dass für das Flurstück keine Baulasteintragungen erfolgt sind.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz, Amt Umwelt, SG Immissionsschutz/Abfall/Bodenschutz, teilte im Schreiben vom 21.08.2020 dem Veräußerer mit, dass eine Überprüfung des Flurstückes in der Datei über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) erfolgte und keine Einträge vorliegen. Erkundungen zu Altlasten wurden nach dem Kenntnisstand der Unteren Bodenschutzbehörde nicht durchgeführt. Schädliche Bodenveränderungen i. S. von § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind nicht bekannt.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz SG Wasserrecht, SB Gewässerschutz teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 13.02.2023 mit, dass mit diesem Flurstück keine wasserrechtlichen Belange betroffen sind, die die Nutzbarkeit einschränken können.

    Im Schreiben vom 05.07.2021 teilte der Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, dem Veräußerer mit, dass das Flurstück nicht in einem Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz, Bauordnungsamt, teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 16.07.2021 Folgendes mit: Das Grundstück befindet sich nicht im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis für Baudenkmalpflege des Landkreises Mansfeld-Südharz und nach dem gegenwärtigen Stand der Unterlagen im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sind auf dem Areal keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt.

    Per E-Mail vom 05.07.2021 teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, dem Veräußerer mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand Bau- und Kunstdenkmale nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 6 DenkmSchG LSA nicht bekannt sind.

    Ergänzende teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.07.2021 mit, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Unterlagen von dem Flurstück keine archäologischen Kulturdenkmale (gem. DenkmSchG LSA § 2,2) bekannt sind.

    Des Weiteren teilte im Schreiben vom 19.08.2020 der Landkreis Mansfeld-Südharz, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Veräußerer mit, dass die Fläche anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse überprüft wurde. Erkenntnisse über eine Belastung der aufgeführten Flächen mit Kampfmitteln, konnten anhand der Unterlagen nicht gewonnen werden.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.07.2021 für die Bereiche Geologie und Bergbau Folgendes mit:

    Bergbau
    Am nachgefragten Standort bestehen keine bergbaulichen Beschränkungen die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen.
    Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt ebenfalls nicht vor.

    Geologie
    Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche sind dem LAGB im Gebiet des Flurstücks nicht bekannt.
  • Makrolage
    Arnstein ist der Name einer kreisangehörigen Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Stadt ist die nördlichste Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz. Sie liegt zwischen Hettstedt im Süden und Aschersleben im Norden. Der westliche Teil Arnsteins liegt im Mittelgebirge Harz, der Rest im Östlichen Harzvorland.

    Die B180 führt im Abschnitt zwischen Hettstedt und Aschersleben durch den Ortsteil Quenstedt. Dieser liegt im Einflussbereich der aktuell im Bau befindlichen Westumfahrung Ascherslebens im Zuge einer Umverlegung der B180 mit Anbindung an die Nordharzautobahn.
    Die B242, die Mansfeld mit Seesen verbindet, verläuft im Südwesten in der Nähe der Stadtgrenze.

    Der Bahnhof Sandersleben (Anh) ist der einzige Bahnhof der Stadt. Aktuell kann von Sandersleben aus dem Regional-Express ohne umzusteigen bis nach Erfurt, Halle (Saale), Goslar und Magdeburg gefahren werden.

    Der Ortsteil Sandersleben liegt in der Hügellandschaft des östlichen Harzvorlandes im Wippertal. Sandersleben wird von den Bahnstrecken Magdeburg-Erfurt und Halle (Saale)-Halberstadt durchquert.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt liegt im südlichen Bereich von Sandersleben, innerhalb eines Gebietes mit weiteren Kleingartengrundstücken, südlich der Bahntrasse und nördlich eines Gewerbegebietes nahe der Straße ‚Sanderslebener Trift‘.

    Das Verkaufsflurstück wird südlich und nördlich durch die städtischen Flurstücke 462 und 446/1 begrenzt, welche sich als unbefestigte Wege bzw. Zufahrten darstellen und diese wiederum über die Straße „Sanderslebener Trift“ erreichbar sind.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Flurstück ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.arnstein-harz.de
  • Behörde Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2 06456 Arnstein, Tel.: 03473/ 9622 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Flurstück mit einer Grundstücksgröße von 410 m², laut Grundbuchangabe.

    Bei dem im Grundbuch als Grünanlage verzeichneten Verkaufsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, mit Sträuchern und kleinen Bäumen bewachsenes Gartengrundstück, welches kleingärtnerisch mit Beeten und Anpflanzungen genutzt wird. Eine vertragliche Regelung besteht nicht, daher erfolgt die Nutzung vertragslos. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Das eingefriedete und mit einem Tor versehene Grundstück liegt in einem Gebiet, in dem sich weitere Parzellen mit Kleingärten befinden. Inwieweit die Einfriedung mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geklärt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Einfriedung und die Nutzungsgrenze nicht mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmen. Angrenzende bauliche Anlagen könnten sich ggf. auch auf dem Flurstück 449/1 erstrecken.

    Das Verkaufsflurstück wird südlich und nördlich durch die städtischen Flurstücke 462 und 446/1 begrenzt, die sich als unbefestigte Wege bzw. Zufahrten darstellen und diese wiederum über die Straße „Sanderslebener Trift“ erreichbar sind.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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