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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Waldgrundstück in einem Wohngebiet in Rangsdorf **wenige Autominuten südlich von Berlin**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Friedensallee (hinter Nummer 30d/31a)
15834 Rangsdorf
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
894 m² lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Zossen von Rangsdorf, Blatt 2427, Flur 7 Flurstück 108
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Rangsdorf mit rd. 11.000 Einwohnern liegt idyllisch am Rangsdorfer See, inmitten eines Naturschutzgebietes und ist ein beliebtes Wohn-, Ausflugs- und Naherholungsgebiet vor den Toren Berlins.
Der Ort liegt auf dem Plateau des Teltow ist geprägt durch Ein- bis Zweifamilienhausbebauungen sowie einen hohen Grünanteil. Beliebtes Ausflugs- und Naherholungsgebiet für Berlin. Teile des Naturschutzgebiets Rangsdorfer See liegen im Westen des Gemeindegebiets.
Der motorbootfreie Rangsdorfer See ist das Kerngebiet des gleichbenannten Naturschutzgebiets. Rangsdorf liegt ca. 25 km vom Berliner Stadtzentrum entfernt an der von der Berliner Stadtgrenze bis Rangsdorf vierstreifig ausgebauten Bundesstraße 96, die nach Zossen weiterführt.
Die A 10 (südlicher Berliner Ring) mit der Anschlussstelle Rangsdorf verläuft durch das Gemeindegebiet. An der Anschlussstelle liegt die Autobahnmeisterei Rangsdorf.
Der gleichnamige Bahnhof ist Halt für Regionalzüge an der Bahnstrecke Berlin-Dresden. Er wird von den Regional-Express-Linien RE 5 und RE 7 angefahren.
Mit dem Südringcenter besitzt Rangsdorf ein großes, verkehrsgünstig gelegenes Einkaufszentrum nur wenige hundert Meter von der Autobahnanschlussstelle Rangsdorf entfernt.
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Mikrolage
Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand der Gemeinde.
Das Umfeld besteht aus Waldflächen und Wohnhäusern in offener Bauweise. In ca. 1 km Entfernung befindet sich der See „Krumme Lanke“ ein Teilstück des Rangsdorfer See.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Nicht erschlossen; kein Trinkwasser, kein Schmutzwasser, kein Gas, kein Strom, keine Telekommunikation
Erschließungsbeiträge werden von der Gemeinde Rangsdorf grundsätzlich nur für bebaubare Grundstücke erhoben; für Grundstücke, die im Außenbereich liegen (§ 35 Bau GB), werden von der Gemeinde Rangsdorf keine Erschließungsbeiträge erhoben.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Gemeinde Rangsdorf, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, Tel.: +49 (0)33708 236-0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Der Veräußerer hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein nahezu rechteckig geschnittenes, mit Gräsern, Sträuchern und Bäumen (im Wesentlichen mit Gemeiner Kiefer) bewachsenes, unbebautes Grundstück mit einer Größe von 894 m², laut Grundbuchangabe.
Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Wald im Sinne von § 2 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). Lage vermutlich im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Das Flurstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Waldfläche dargestellt. Lage in einem naturschutzrechtlich geschützten Gebiet, dem Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“, wonach eine Bebauung des Grundstückes - nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde - aus privatem Interesse ausgeschlossen sei. Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und dem Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de