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Waldgrundstück in einem Wohngebiet in Rangsdorf **wenige Autominuten südlich von Berlin**
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Lageskizze mit Luftbildunterlegung
Lageskizze
Lageskizze
Lageskizze
Auktions-ID
399-0001
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
verkauft (30.03.2023)
19.800 EUR
*
von
6F50A552
SP 7.000 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
0 EUR
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Datenänderung
Dokumente
Lageskizze
Lageskizze mit Luftbildunterlegung
Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
Waldgrundstück in einem Wohngebiet in Rangsdorf **wenige Autominuten südlich von Berlin**
Immobilienart
Grundstück
Adresse
Friedensallee (hinter Nummer 30d/31a)
15834
Rangsdorf
Auf Google Maps anzeigen
Bundesland
Brandenburg
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
894 m² lt. Grundbuchangaben.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Zossen von Rangsdorf, Blatt 2427, Flur 7 Flurstück 108
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Vertragsfrei
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Die Gemeinde Rangsdorf teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 11.07.2022 mit, dass das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Waldfläche dargestellt ist. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Es liegt vermutlich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es in § 35 BauGB als zulässig aufgeführt wird. Das Flurstück ist verkehrlich nicht erschlossen.
Zu beachtende Satzungen sind insbesondere:
- die Niederschlagswasserentsorgungssatzung vom 17.12.2012
- die Baumschutzsatzung vom 05.07.2013
- die Stellplatzsatzung vom 10.06.2022
Eine Satzung gemäß § 4 Abs. 1 BbgDSchG besteht nicht.
Das Grundstück liegt nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Das Flurstück liegt nicht im Bereich einer Bodendenkmalfläche. Das Flurstück liegt unseren Informationen nach in einem naturschutzrechtlich geschützten Gebiet (Landschaftsschutzgebiet).
Naturdenkmale befinden sich nach unserer Information nicht auf dem Flurstück.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Rangsdorf mit rd. 11.000 Einwohnern liegt idyllisch am Rangsdorfer See, inmitten eines Naturschutzgebietes und ist ein beliebtes Wohn-, Ausflugs- und Naherholungsgebiet vor den Toren Berlins.
Der Ort liegt auf dem Plateau des Teltow ist geprägt durch Ein- bis Zweifamilienhausbebauungen sowie einen hohen Grünanteil. Beliebtes Ausflugs- und Naherholungsgebiet für Berlin. Teile des Naturschutzgebiets Rangsdorfer See liegen im Westen des Gemeindegebiets.
Der motorbootfreie Rangsdorfer See ist das Kerngebiet des gleichbenannten Naturschutzgebiets. Rangsdorf liegt ca. 25 km vom Berliner Stadtzentrum entfernt an der von der Berliner Stadtgrenze bis Rangsdorf vierstreifig ausgebauten Bundesstraße 96, die nach Zossen weiterführt.
Die A 10 (südlicher Berliner Ring) mit der Anschlussstelle Rangsdorf verläuft durch das Gemeindegebiet. An der Anschlussstelle liegt die Autobahnmeisterei Rangsdorf.
Der gleichnamige Bahnhof ist Halt für Regionalzüge an der Bahnstrecke Berlin-Dresden. Er wird von den Regional-Express-Linien RE 5 und RE 7 angefahren.
Mit dem Südringcenter besitzt Rangsdorf ein großes, verkehrsgünstig gelegenes Einkaufszentrum nur wenige hundert Meter von der Autobahnanschlussstelle Rangsdorf entfernt.
Mikrolage
Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand der Gemeinde.
Das Umfeld besteht aus Waldflächen und Wohnhäusern in offener Bauweise. In ca. 1 km Entfernung befindet sich der See „Krumme Lanke“ ein Teilstück des Rangsdorfer See.
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Nein
Denkmalschutz Bemerkung
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Nicht erschlossen; kein Trinkwasser, kein Schmutzwasser, kein Gas, kein Strom, keine Telekommunikation
Erschließungsbeiträge werden von der Gemeinde Rangsdorf grundsätzlich nur für bebaubare Grundstücke erhoben; für Grundstücke, die im Außenbereich liegen (§ 35 Bau GB), werden von der Gemeinde Rangsdorf keine Erschließungsbeiträge erhoben.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Internetadresse Gemeinde
www.rangsdorf.de
Behörde
Gemeinde Rangsdorf, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, Tel.: +49 (0)33708 236-0
Besichtigungsverm. Außendienst
Das Objekt war zum Zeitpunkt der Besichtigung verschlossen.
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Der Veräußerer hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein nahezu rechteckig geschnittenes, mit Gräsern, Sträuchern und Bäumen (im Wesentlichen mit Gemeiner Kiefer) bewachsenes, unbebautes Grundstück mit einer Größe von 894 m², laut Grundbuchangabe.
Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Wald im Sinne von § 2 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). Lage vermutlich im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Das Flurstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Waldfläche dargestellt. Lage in einem naturschutzrechtlich geschützten Gebiet, dem Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“, wonach eine Bebauung des Grundstückes - nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde - aus privatem Interesse ausgeschlossen sei. Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und dem Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
15834 Rangsdorf
Brandenburg
4.135
Besucher
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