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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Teilweise vermietetes Grundstück mit baufälligem ehem. Stall und Garagengebäude zwischen Naumburg (Saale), Zeitz und Weißenfels
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06667 Stößen
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
834 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
Um 1950, lt. Angabe Veräußerer.
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Grundbuch
Amtsgericht Naumburg von Stößen, Blatt 757, Flur 9 Flurstück 24/10
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen (Anmerkung: Noch einzutragender Sanierungsvermerk.)
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt den noch einzutragenden Sanierungsvermerk als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Teilw. vermietet
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Bruttojahresmiete
20,00 €
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Betriebskostenanteil
1,50 €
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Nettojahresmiete
18,50 €
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Makrolage
Stößen ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Die Stadt liegt zwischen Naumburg (Saale), Zeitz und Weißenfels und gehört der Verbandsgemeinde Wethautal an.
Unmittelbar südlich von Stößen verläuft die B180, auf der als nächste größere Städte im Südosten Zeitz und im Nordwesten Naumburg (Saale) erreichbar sind. Etwa 2 Kilometer östlich vom Ort liegt die A9, die mit der Ausfahrt 21a Naumburg an die B180 angebunden ist.
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt liegt in nördlicher Randlage von Stößen an der ´Töpferstraße´ und wird durch den Bachlauf der ´Nautzschke´ geteilt.
In der Umgebung befindet sich überwiegend Wohnbebauung.
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- Sanierungsgebiet
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Ja
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Das Verkaufsobjekt liegt direkt an der Töpferstraße. Elektro, Wasser und Abwasser liegen in der Straße.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Stößen, Naumburger Straße 33, 06667 Stößen, Tel.: 034422/ 414 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Entfällt. Ausnahmetatbestand GEG.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Das Objekt befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Der Kaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Sanierungsverwaltungsstelle. Für den Fall, dass diese von der Verwaltungsbehörde verweigert wird, behält sich der Veräußerer vor, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
Unabhängig vom Vorliegen der sanierungsrechtlichen Genehmigung ist der Kaufpreis termingerecht zu hinterlegen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück in Ortslage mit einer Größe von 834 m², lt. Grundbuchangabe.
Der Verkaufsgegenstand ist im südlichen Bereich mit einem Stall nebst unterkellertem Garagengebäude bebaut, welche nicht vom Veräußerer errichtet wurden. Lt. Angabe des Veräußerers beträgt die bebaute Fläche ca. 48 m².
Die Gebäude befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und weisen Mauerwerks-, Putz- und Feuchteschäden sowie Putzabplatzungen und umfangreiche Risse im Putz und Außenmauerwerk auf. Gemäß Angabe des Veräußerers ist lt. aktueller Baubedarfsnachweisung vom 08.09.2022 das Gebäude nicht mehr zu sanieren, da ein Teil des Stalles in Hanglage bereits Setzungsrisse im Mauerwerk von ca. 8 - 10 cm Größe aufzeigt. Augenscheinlich sind am Dach bzw. der Dachentwässerung Schäden erkennbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Eindeckung asbesthaltiges Baumaterial verwendet wurde.
Für eine Teilfläche von 185 m² existiert ein unbefristeter Mietvertrag zur Nutzung als Gartenland. Gemäß Lageplan Anlage 1 zum Mietvertrag gehört auch das Garagengebäude zum Mietgegenstand. Die Jahresnettomiete beträgt 18,50 € und die jährlichen Betriebs- und Nebenkosten 1,50 €.
Teile des Verkaufsobjektes sind mit Gehölzen bewachsen und befinden sich in einem naturbelassenen, verwilderten Zustand.
Die Verkaufsfläche wird durch ein schmales Fremdflurstück, die „Nautzschke“, unterteilt und weist jeweils zum Wasserlauf hin Hanglage auf. Gemäß Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist das Flurstück in zwei Flächengrößen aufgeteilt: 282 m² Grünanlage und 552 m² Grünanlage.
Für die „Nautzschke“ existiert ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet, welches auch Teile des Grundstückes in Anspruch nimmt. Die Untere Wasserbehörde teilt dem Veräußerer auf telefonische Nachfrage am 09.03.2021 mit, dass der westliche Grundstücksbereich zu ungefähr2/3 im Überschwemmungsgebiet liegt. Der östliche Grundstücksbereich ist an der breitesten Stelle ca. 2,50 m davon betroffen, wobei der Bereich sich bogenförmig entlang der „Nautzschke“ darstellt.
Der Verkaufsgegenstand ist teilweise eingefriedet bzw. es sind Zaunstellungen vorhanden. Inwieweit diese mit den tatsächlichen Grundstücksgrenzen übereinstimmen, konnte vom Veräußerer und dem Auktionshaus nicht geprüft werden.
Gemäß Angabe des Veräußerers befindet sich lt. Bodenrichtwertkarte und Planungsauskunft der Verbandsgemeinde Wethautal vom 15.12.2020 das Grundstück in einem Sanierungsgebiet. Ein Sanierungsvermerk im Grundbuch besteht bisher nicht. Dem Veräußerer liegt hierzu auch keine weitere Information der Verbandsgemeinde vor.
Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de