Datenänderung 24.01.2023 Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Mayen teilt dem Auktionshaus per E-Mail am 23.01.2023 mit, dass das Flurstück sich im Außenbereich befindet. Eine Nutzung ist daher bei ausreichender Erschließung nur mit Privilegierung im Sinne des §35 BauGB denkbar. Die vorhandenen Gebäude sind vollständig zu beseitigen.