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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragslos genutzte Zufahrt/Zuwegung zwischen Wohngrundstücken in der Stadtrandgemeinde von Fulda
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Rabanus-Maurus-Straße und Stiffollerweg und Neuheimstattweg
36100 Petersberg
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Bundesland
Hessen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
914 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Fulda von Petersberg, Blatt 3040, Flur 8, Flurstücke 13/46 und 13/35
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Petersberg ist eine Stadtrandgemeinde von Fulda im Landkreis Fulda in Osthessen.
Die Gemeinde liegt direkt an der nordöstlichen Stadtgrenze von Fulda in den westlichen Ausläufern der Rhön. Durch das Gemeindegebiet fließt die Haune.
Petersberg liegt in unmittelbarer Nähe der Autobahn-Anschlussstelle Fulda-Mitte. Weiterhin führen durch die Gemeinde die B27 und B458. Der nächstgelegene Bahnhof ist in Fulda.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche liegt im südlichen Bereich von Petersberg zwischen Wohngrundstücken und stellt eine Verbindung zwischen der Rabanus-Maurus-Straße, dem Stiffollerweg und dem Neuheimstattweg dar. Die Umgebung besteht aus der Wohnbebauung und den jeweiligen rückwärtigen Garten-/Freiflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand hat Anbindung an drei öffentliche Verkehrsflächen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Gemeindeverwaltung Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Tel.: 0661/ 620 634
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück zwischen Wohngrundstücken mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 914 m², bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 13/35 mit 725 m² und 13/46 mit 189 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Der im Grundbuch als Verkehrsfläche verzeichnete Verkaufsgegenstand liegt im Bereich eines Bebauungsplanes und stellt sich als Verbindung zwischen der Rabanus-Maurus-Straße, dem Stiffollerweg und dem Neuheimstattweg dar.
Die Verkaufsfläche ist teilweise geschottert, teilweise mit Gras bewachsen, im Bereich der Rabanus-Maurus-Straße asphaltiert und im Bereich der Einbindung in den Neuheimstattweg gepflastert. Mittig stellt sich die Verkaufsfläche als zentraler Platz dar, von dem in 3 Richtungen jeweils ein teilweise sehr schmaler Weg in die anliegenden öffentlichen Verkehrsflächen abzweigt. Zur Rabanus-Maurus-Straße fällt die Verkaufsfläche leicht ab.
Die Verkaufsfläche wird als rückwärtige Zuwegung/Zufahrt von Anwohnern, als fußläufige Abkürzung zwischen den angrenzenden Verkehrsflächen, als Mülltonnen- und Pkw-Abstellfläche sowie als einzige Zufahrt zu über 15 Garagen und Carports genutzt. Da dem Veräußerer keine vertraglichen Regelungen über die Nutzungen bekannt sind und es sich bei den Flurstücken auch nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt und keine Baulast zu Lasten der Flurstücke eingetragen ist, handelt es sich um vertragslose Nutzungen. Es obliegt dem Ersteher eine Klärung oder vertragliche Regelungen herbeizuführen.
Inwieweit die vorhandenen Einfriedungen und Bebauungen der Nachbarflurstücke mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de