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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies leerstehendes denkmalgeschütztes Gehöft - alte Schäferei - südwestlich von Magdeburg
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Immobilienart
Sonstige
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- Adresse
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39279 Gommern OT Leitzkau
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.122 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Burg von Leitzkau, Blatt 1649, Flur 16 Flurstück 104/1
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
ehemals ca. 156 m² im Erdgeschoss
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
siehe Zusammenfassung
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Gommern ist eine Kleinstadt und gleichzeitig Einheitsgemeinde im Südwesten des Landkreises Jerichower Land. Gommern liegt an der Ehle, einem Nebenfluss der Elbe.
Südöstlich erstreckt sich ein ausgedehntes Waldgebiet mit einem größeren Naherholungsgebiet an der Straße nach Schönebeck. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist 16 km, die Kreisstadt Burg 31 km entfernt. In Gommern kreuzen sich die B 184 Magdeburg-Zerbst/Anhalt-Dessau-Roßlau-Bitterfeld-Wolfen-Leipzig und die B 246 a Wanz¬leben-Schönebeck (Elbe)-Möckern-Burg (bei Magdeburg). Die B 184 wird über eine Ortsumgehung sowohl an Gommern als auch an Leitzkau vorbeigeleitet.
Leitzkau ist ein Ortsteil der Stadt Gommern. Mit Gommern (ca. 10 km östlich) ist Leitzkau durch die B 184 verbunden. Der nächste Bahnanschluss befindet sich im 3 km entfernt gelegenen Prödel an der Strecke Magdeburg-Dessau. Leitzkau ist von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Bedeutung erlangte der Ort durch den Bau des Prämonstratenserklosters Leitzkau ab dem Jahre 1138, welches im Zuge der Reformation zum Schloss Leitzkau umgebaut wurde.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt im östlichen Ortsteil Leitzkau zwischen Althaus (Hausnummern 25 bis 21 und der Plankenbreite. In ca. 300 Meter Entfernung westlich der Liegenschaft befindet sich das Renaissance-Schloß Leitzkau.
Die offene Umgebungsbebauung ist ländlich geprägt. Südlich benachbarte Bebauung mit vermutlich ehemals landwirtschaftlicher Nutzung ist in Teilen ruinös.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern, Telefon: 039200/ 7789-0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Entfällt. Ausnahmetatbestand GEG.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes, vertragsfreies Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 1.122 m², lt. Grundbuchangaben.
Der Verkaufsgegenstand ist im Denkmalverzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen als: ´Alte Schäferei Leitzkau´ einst zum Amtshof gehörend, erbaut um 1700. Das langgestreckte und breit gelagerte Wohnhaus als Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach errichtet, parallel dazu die Stallgebäude aus (Feld-) Bruchstein mit rundbogiger Toranlage, wegen seiner markanten Ortslage auch von städtebaulicher Bedeutung.
Aus dem Kartenmaterial des LVermGeo ergibt sich für das Wohngebäude im Erdgeschoss eine Fläche von 195 m² und eine ungefähre Wohnfläche von ca. 156 m² sowie eine ehemalig bebaute Fläche (vermutlich vormals Stallanbau) von 121 m². Die Angaben wurden geschätzt und nicht durch ein Aufmaß geprüft. Ebenfalls ist aus dem Kartenmaterial ersichtlich, dass eine Überbauung mit einem Gebäude vom nördlich angrenzenden Fremdflurstück (Nr. 5133) und eine geringfügige Überbauung mit einem Gebäude vom östlichen Nachbarflurstück (Nr.381/102) vorhanden ist.
Die Verkaufsfläche ist in einem verlassenen Zustand. Es finden sich Reste von Nebengebäuden (östlich möglicherweise ehemaliger Stallanbau) auf dem Verkaufsgegenstand. Das Wohnhaus mit Teilunterkellerung steht seit Jahren leer und verfügt jeweils über einen nördlichen und südlichen Hauseingang. Es sind unter anderem umfangreiche Schäden in Wand- und Deckenbereichen vorhanden. Etliche Deckendurchbrüche sind vorhanden, sodass der obere Gebäudebereich nicht gefahrfrei begehbar ist. Die Holzstiege zum Dachboden ist marode.
Es liegen keine Informationen zur technischen Gebäudeausrüstung vor. Es ist davon auszugehen, dass diese komplett unbrauchbar und erneuerungsbedürftig ist. Das Gebäude ist gegenwärtig nicht beheizbar. Informationen zur medientechnischen Erschließung liegen nicht vor.
Aufgrund des langjährigen Leerstandes sind am und innerhalb der Gebäude allumfassende Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Partiell ruinöser Bauzustand.
Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Aufbauten und wesentlichen Bestandteilen. Nicht mit veräußert werden im und auf dem Objekt befindlichen, benutzten, teils abgenutzten Einrichtungsgegenstände. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an den beweglichen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, die beweglichen Gegenstände zu entsorgen bzw. weiter zu benutzen.
Gemäß Kartematerial erfolgt der gegenwärtige Zugang zur Liegenschaft über Fremdflurstücke. Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de