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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragslos genutzte Landwirtschaftsfläche südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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15518 Briesen (Mark) Wohnplatz Kersdorf
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
2.113 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Fürstenwalde/ Spree von Briesen, Blatt 1571, Gemarkung Kersdorf, Flur 3 Flurstück 3/1
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Briesen (Mark) ist eine amtsangehörige Gemeinde südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree und vom Amt Odervorland verwaltet.
Briesen liegt innerhalb des Berliner Urstromtales, welches im Gebiet der Gemeinde von einer glazialen Rinne gequert wird. Innerhalb der Rinne gab es zahlreiche Seen, die aber weitgehend verlandet sind. Nur einige Restseen sind erhalten. Heute befinden sich in der Rinne vor allem Moore. Die etwas höheren Urstromtalflächen werden von Sanden aufgebaut.
Am nördlichen Ortsausgang erstreckt sich das 10 Kilometer lange Landschaftsschutzgebiet Madlitz-Falkenhagener Seengebiet.
Der Ort liegt an der alten Handelsstraße zwischen Berlin und Frankfurt (Oder).
Kersdorf ist ein Wohnplatz der Gemeinde Briesen (Mark) und grenzt im Westen unmittelbar an Briesen, der Übergang zwischen den Orten ist beinahe fließend. Kersdorf liegt am Mühlengraben. Zum Ort gehört der Wohnplatz Kersdorfer Schleuse am Oder-Spree-Kanal, in dessen Nähe die Schleuse Kersdorf liegt.
Die Gemeinde liegt südlich der Bundesautobahn 12, welche von Frankfurt (Oder) nach Berlin verläuft und ist über die Abfahrt direkt zu erreichen.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt außerhalb des Wohnplatzes Kersdorf ca. 200 Meter von der Bahntrasse Berlin- Ostbahnhof - Guben entfernt.
Die Umgebung besteht hauptsächlich aus Wald- und Landwirtschaftsflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Amt Odervorland, Bahnhofstraße 3, 15518 Briesen (Mark), Telefon: 033607 897 - 10
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes, teilweise bewaldetes Grundstück außerhalb von Kersdorf mit einer Grundstücksgröße von 2.113 m², lt. Grundbuchangaben.
Der rechteckig geschnittene Verkaufsgegenstand wird grundbuchlich als Landwirtschaftsfläche geführt und augenscheinlich ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung als Landwirtschaftsfläche genutzt.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Feld-, Wald- und Wirtschaftswege im Fremdeigentum erreichbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein gefangenes Flurstück handelt und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Eine dingliche Sicherung oder vertragliche Regelung hinsichtlich der Zuwegung besteht nicht. Der Ersteher muss sich bezüglich der Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Eine Besichtigung des Objektes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de